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#1 |
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Erfahrener Benutzer
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HI.
War am überlegen mir neue Blinker für meine Maschine zu kaufen. Nu wollte ich fragen was es da für Richtlinien gibt an die man sich halten muss. Wie z.B. eventuell der Abstand der Blinker. mfG lassma.JB Dachte dabei an den hier: http://www.louis.de/_402bdec904aa802..._id=&all_img=1 Wenn ich mich nicht verguckt hab, müsste das ja nen M8 Gewinde sein an der GS Bj. 98. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.07.2009
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Das stand bei der PDF Anleitung drin:
Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern: Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 199 worden, gelten die folgenden Maße: • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm. • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm. Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen, bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten: • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas) • Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer (Kante-Kante) • Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante) • Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die Minute aufleuchten müssen. Meine GS is 03/1998 zugelassen. Muss ich da einfach den Mindestabstand von 240mm einhalten oder muss ich die 100mm zwischen Scheinwerfer und Blinker einhalten? Das gleiche hinten. 180mm oder 240mm? mfG lassma.JB |
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#3 |
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Public-Relations-Manager
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Dein Baujahr ist schon nach EG-Recht zugelassen, also reichen die kleineren Abstände.
Denk dran, dass du 4 Widerstände verbauen musst (oder ein lastunabhängiges Blinkrelais un Dioden für die Blinkkontrolleuchte).
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.07.2009
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hab mal gerechnet:
I=P/U I=0,8W/12V I=0,066666 R=U/I R=12V/0.066666 R=180Ohm Müsste also ein 180Ohm Wiederstand dawzischen Löten bzw. Stecken oder? mfG lassma.JB |
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Sicher? es war legitim bis März 2007 Fahrzeuge mit STVO BE in Deutschland in den verkehr zu bringen. Die hatte Suzuki schon. Warum sollten die das Geld für die EG-BE ausgeben?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#6 |
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Public-Relations-Manager
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Weil das damals vielleicht einfach schick war
Ist vermutlich (wie bei allen anderen Herstellern zu dieser Zeit auch) im Rahmen der EU-Vereinheitlichung passiert. Wenn seine Baujahr 98 ist, sollte die also locker dabei sein. Außerdem gehen mittlerweile alle (halbwegs aktuellen) Graukittel nach EG-Recht.
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
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sollte
solange es keine Bestätigung gibt das es eine EG Zulassung der GSen ab xxx gibt gehe ich davon aus das es STVO Zulassungen sind. Und das die meisten Keine Ahnung haben macht das auch nicht legal.
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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Der Abstand is grad mein kleineres Problem.
Was fürn Widerstand muss ich da verbauen? Stimmt meine Rechnung? mfG lassma.JB |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
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nimm die fertigen großen von Kellermann, oder ein Blinkgeber von Kellermann
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
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und nein, deine Rechnung stimmt nicht im Ansatz
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
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Also die 33 ohm Leistungswiderstände die es bei Louis gibt?
Hab vergessen das an ner LED ja auch nen Spannungsabfall gibt zwischen 0,8-1,6V oder so stimmts?^^ Währe also bei 12LEDs mit 0,8V Spannungsabfall 9,6V spannungsbafall. Bleiben also 2,4V über. dann währe R=2,4V/0,066666A R=36 Ohm bzw. Währe also bei 12LEDs mit 1,0V Spannungsabfall 10,0V spannungsbafall. Bleiben also 2,0V über. dann währe R=2,0V/0,066666A R=30 Ohm Jetzt richtig?^^ |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
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nö, sind Leistungswiderstände mit 8,2 Ohm.
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Wie kommst du jetzt da drauf?
haste mal ne kleine Rechnung für mich?^^ |
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#14 |
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Public-Relations-Manager
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btw: hab grad mal beim KBA und der DEKRA angefragt, ob und woran man erkennt ob ne Maschine schon nach EG-Recht oder noch nach STVZO zugelassen ist.
Das wird dann hoffentlich endgültige Gewissheit für alle bringen...
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ohne rechnen, sondern mit Wissen. @SWM: hattte mit denen sogar schon mal telefoniert. Der hat gesagt "Gar nicht". nur über Einsicht beim KBA
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#16 | ||
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Erfahrener Benutzer
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Kann mir denn irgendjemand sagen wie man das berechnet?
Wenn du sagst das das oben falsch ist musst du doch wissen wie esr ichtig geht oO Zitat:
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Jetzt bin ich total verwirrt oO
In den FAQs steht noch mal ne ganze menge mehr... Hab bis jetzt gedacht ich muss einfach pro Blinker nur nen Vorwiderstand in reihe dazu schalten... Kann mir wer sagen wie er es bei seinen LED Blinkern gemacht hat? mfG lassma.JB |
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#18 | |||
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Zitat:
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#19 |
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Bei mir in en Fahrzeugpapieren steht unter dem Punkt K nichts.
Weder im Fahrzeugschein noch im Brief. Und nu?^^ Was für Abstände muss ich nun einhalten?^^ |
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#20 |
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Ruf morgen doch einfach mal beim KBA an.
Sind nette Leute und du weißt ein für alle Mal bescheid
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