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Alt 05.07.2009, 16:42:47   #1
lassma.JB
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Standard Blinker

HI.
War am überlegen mir neue Blinker für meine Maschine zu kaufen.
Nu wollte ich fragen was es da für Richtlinien gibt an die man sich halten muss.
Wie z.B. eventuell der Abstand der Blinker.

mfG lassma.JB

Dachte dabei an den hier:
http://www.louis.de/_402bdec904aa802..._id=&all_img=1

Wenn ich mich nicht verguckt hab, müsste das ja nen M8 Gewinde sein an der GS Bj. 98.
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Alt 05.07.2009, 16:50:04   #2
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

Das stand bei der PDF Anleitung drin:

Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 199 zugelassen
worden, gelten die folgenden Maße:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
mm.
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 –
1200 mm.
Ist das Motorrad nach deutschem Recht (ältere Fahrzeuge vor 1998 zugelassen,
bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
• Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas)
• Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 340 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), bei je 100 mm Abstand zum
Scheinwerfer (Kante-Kante)
• Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm (Unterkante)
• Die Blinkfrequenz (Geschwindigkeit) ist mit 90 +/- 30 Takte pro Minute
festgelegt. Das bedeutet, dass die Blinker zwischen 60 und 120 Mal die
Minute aufleuchten müssen.


Meine GS is 03/1998 zugelassen.
Muss ich da einfach den Mindestabstand von 240mm einhalten oder muss ich die 100mm zwischen Scheinwerfer und Blinker einhalten?
Das gleiche hinten. 180mm oder 240mm?

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Alt 05.07.2009, 16:51:38   #3
Saugwurmmensch
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Standard Re: Blinker

Dein Baujahr ist schon nach EG-Recht zugelassen, also reichen die kleineren Abstände.
Denk dran, dass du 4 Widerstände verbauen musst (oder ein lastunabhängiges Blinkrelais un Dioden für die Blinkkontrolleuchte).
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Alt 05.07.2009, 16:57:10   #4
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

hab mal gerechnet:

I=P/U
I=0,8W/12V
I=0,066666

R=U/I
R=12V/0.066666
R=180Ohm

Müsste also ein 180Ohm Wiederstand dawzischen Löten bzw. Stecken oder?


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Alt 05.07.2009, 17:23:24   #5
verbali
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Standard Re: Blinker

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Dein Baujahr ist schon nach EG-Recht zugelassen, also reichen die kleineren Abstände...

Sicher? es war legitim bis März 2007 Fahrzeuge mit STVO BE in Deutschland in den verkehr zu bringen. Die hatte Suzuki schon. Warum sollten die das Geld für die EG-BE ausgeben?
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Alt 05.07.2009, 17:26:32   #6
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Standard Re: Blinker

Weil das damals vielleicht einfach schick war

Ist vermutlich (wie bei allen anderen Herstellern zu dieser Zeit auch) im Rahmen der EU-Vereinheitlichung passiert.
Wenn seine Baujahr 98 ist, sollte die also locker dabei sein.
Außerdem gehen mittlerweile alle (halbwegs aktuellen) Graukittel nach EG-Recht.
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Alt 05.07.2009, 17:29:32   #7
verbali
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Standard Re: Blinker

sollte

solange es keine Bestätigung gibt das es eine EG Zulassung der GSen ab xxx gibt gehe ich davon aus das es STVO Zulassungen sind.

Und das die meisten Keine Ahnung haben macht das auch nicht legal.
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Alt 05.07.2009, 17:33:50   #8
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

Der Abstand is grad mein kleineres Problem.
Was fürn Widerstand muss ich da verbauen?
Stimmt meine Rechnung?

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Alt 05.07.2009, 17:35:02   #9
verbali
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Standard Re: Blinker

nimm die fertigen großen von Kellermann, oder ein Blinkgeber von Kellermann
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Alt 05.07.2009, 17:35:45   #10
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Standard Re: Blinker

und nein, deine Rechnung stimmt nicht im Ansatz
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Alt 05.07.2009, 17:40:19   #11
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

Also die 33 ohm Leistungswiderstände die es bei Louis gibt?

Hab vergessen das an ner LED ja auch nen Spannungsabfall gibt zwischen 0,8-1,6V oder so stimmts?^^

Währe also bei 12LEDs mit 0,8V Spannungsabfall 9,6V spannungsbafall.
Bleiben also 2,4V über.
dann währe
R=2,4V/0,066666A
R=36 Ohm

bzw.

Währe also bei 12LEDs mit 1,0V Spannungsabfall 10,0V spannungsbafall.
Bleiben also 2,0V über.
dann währe
R=2,0V/0,066666A
R=30 Ohm
Jetzt richtig?^^
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Alt 05.07.2009, 17:49:40   #12
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Standard Re: Blinker

nö, sind Leistungswiderstände mit 8,2 Ohm.
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Alt 05.07.2009, 17:52:33   #13
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Standard Re: Blinker

Wie kommst du jetzt da drauf?
haste mal ne kleine Rechnung für mich?^^
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Alt 05.07.2009, 17:53:38   #14
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Standard Re: Blinker

btw: hab grad mal beim KBA und der DEKRA angefragt, ob und woran man erkennt ob ne Maschine schon nach EG-Recht oder noch nach STVZO zugelassen ist.
Das wird dann hoffentlich endgültige Gewissheit für alle bringen...
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Alt 05.07.2009, 17:55:01   #15
verbali
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Standard Re: Blinker

Zitat:
Zitat von lassma.JB
Wie kommst du jetzt da drauf?

Ohne rechnen, sondern mit Wissen.

@SWM: hattte mit denen sogar schon mal telefoniert. Der hat gesagt "Gar nicht". nur über Einsicht beim KBA
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Alt 05.07.2009, 18:10:14   #16
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

Kann mir denn irgendjemand sagen wie man das berechnet?
Wenn du sagst das das oben falsch ist musst du doch wissen wie esr ichtig geht oO
Zitat:
Zitat von verbali
Zitat:
Zitat von lassma.JB
Wie kommst du jetzt da drauf?

Ohne rechnen, sondern mit Wissen.
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Alt 05.07.2009, 18:30:02   #17
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Standard Re: Blinker

Jetzt bin ich total verwirrt oO
In den FAQs steht noch mal ne ganze menge mehr...
Hab bis jetzt gedacht ich muss einfach pro Blinker nur nen Vorwiderstand in reihe dazu schalten...
Kann mir wer sagen wie er es bei seinen LED Blinkern gemacht hat?

mfG lassma.JB
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Alt 06.07.2009, 18:08:52   #18
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Standard Re: Blinker

Zitat:
Zitat von verbali
Zitat:
Zitat von lassma.JB
Wie kommst du jetzt da drauf?

Ohne rechnen, sondern mit Wissen.

@SWM: hattte mit denen sogar schon mal telefoniert. Der hat gesagt "Gar nicht". nur über Einsicht beim KBA
Soo, die DEKRA hat ganz brauchbar geantwortet:
Zitat:
Zitat von DEKRA
...
Wenn es sich um ein neueres Serienmotorrad mit EG-Typgenehmigung handelt,
sind i.d.R. die EG-Richtlinien anzuwenden.
Ob die lichttechnische Einrichtungen nach nationalem oder internationalem
Recht gestaltet sind ist u.U. anhand der Anzahl, Anordnung und Gestaltung
der Leuchten erkennbar.

Handelt es sich um ein älteres Kraftrad, z.B. ohne Standlicht vorn, muss
davon ausgegangen werden, dass die Prüfung nach der StVZO erfolgte und es
sind die nationalen Vorschriften anzuwenden.

Es muss die gesamte Lichttechnik der EG oder StVZO entsprechen.
Mischungen sind nicht zulässig!


Prüfen Sie bitte in Ihren Fahrzeugpapiere, ob für das Fahrzeug eine
EG-Typgenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Die EG-Typgenehmigung erkennen Sie am kleinen "e" mit nachfolgender ein-
bzw. zweistelliger Ziffer für das Land, welches die Genehmigung erteilt
hat. Danach folgt ein "*" gefolgt von der Nummernfolge der Richtlinie und
der laufenden Nummer mit einer Nachtragsnummer.

(z.B. e13*92/61*0054*01) .

In den alten Fahrzeugbriefen sind diese Informationen in der Mitte der
Seite 5 zu finden. In den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen diese
Angaben unter Feld "K".


Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung dürfen nicht auf nationale Richtlinien
umgerüstet werden.



Die Anbauvorschriften/Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von
lichttechnischen Einrichtungen im Allgemeinen finden Sie in der
Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100

bzw.

http://www.dekra.de/web/guest/1471?teaser=1


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Das ist doch mal ne Aussage und bestätigt meine Vermutungen über das "Erkennungsmerkmal".
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Alt 06.07.2009, 21:13:21   #19
lassma.JB
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Standard Re: Blinker

Bei mir in en Fahrzeugpapieren steht unter dem Punkt K nichts.
Weder im Fahrzeugschein noch im Brief.

Und nu?^^
Was für Abstände muss ich nun einhalten?^^
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Alt 06.07.2009, 21:24:53   #20
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Standard Re: Blinker

Ruf morgen doch einfach mal beim KBA an.
Sind nette Leute und du weißt ein für alle Mal bescheid
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