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Alt 27.04.2013, 10:23:06   #1
maddihn
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Standard Total OT: Zwischenmieter zahlt nicht. Rechtliche Schritte?

Einen schönen Tag euch zusammen,

Direkt zum Problem:
Ich habe die letzten drei Monate eine Zwischenmieterin in mein altes Zimmer ziehen lassen. Die ersten zwei Monate hat es (mehr recht als schlecht) mit der Zahlung geklappt, doch jetzt liegt der Fall so:
Sie hat die nur die erste Hälfte der Miete in beidseitigem Einverständnis am Monatsanfang gezahlt, um die zweite Hälfte am 10. zu zahlen. Termin wurde vereinbart: Sie hielt sich nicht dran, meldete sich nicht, ging nicht an Anrufe und SMS. Dann habe ich sie persönlich getroffen, neuen Termin vereinbart, sie kam nicht. Jetzt hat sie meine Nummer blockiert.

Erschwerend kommt hinzu, dass ihr Freund eine Tür in der Wohnung zerlegt hat. Ich habe aus Naivität alles veranlasst, dass sie die ersetzen dürfen, um Geld zu sparen. Auch das ist noch nicht erfolgt und ist, meiner Meinung nach, Sachbeschädigung. Zum Ausgleich hat sie aber seit einiger Zeit meinen Schreibtisch auf dem Balkon im Regen stehen.

Und zu guter Letzt: Sie sagt zwar, dass sie bereits eine neue Wohnung hat, allerdings rechne ich bereits damit, dass wir sie nur durch einen Räumungsbescheid los werden. (Mehr Schaden, mehr Kosten)

Es geht hier nicht um Unsummen, doch sind 130€ Miete für mich viel Geld, ganz zu schweigen von der Tür (die in erster Instanz MICH ca 150€ kosten wird), meinem Schreibtisch und meiner Waschmaschine, die sie wohl auch beschädigt hat. Doch was mich mehr wurmt, ist, dass ich dermaßen ausgenutzt wurde, jetzt im Dispo bin und keinen Euro in der Tasche, geschweige denn was zu Essen hier habe; und bei Freunden durchschnorren macht auf die Dauer keinen Spaß. (und nein, ich übertreibe mit dieser Schilderung nicht ich bin Pleite)

Ich will mein Geld! Ich will ihr zeigen, dass Mietnomaden nicht geduldet werden. Laut Hausverwaltung müsste ich nicht einmal mehr Abmahnen, da die termingerechte Zahlung ja bereits nicht erfolgt ist.

Doch wie an Sie rankommen, wenn sie nächste Woche tatsächlich weg ist? Wie soll ich sie finden, an mein Geld kommen? Ganz zu schweigen davon, dass es relativ schwer werden dürfte, einen Anwalt zu finden, der sich in Kästen Bier auszahlen lässt.

Darum meine Hoffnung: Ich werde wohl nicht der einzige sein, der mit solchen ...Menschen in Kontakt kommen musste. Könnte jemand, des sich damit auskennt/das durchgemacht hat mir eventuell eine PN mit Tips zukommen lassen, wie ich zumindest meine Kosten/Schäden ersetzt bekomme? Ich will keinen Profit rausschlagen, sondern nur ohne Tagen an Recherchen aufzuwenden an mein Recht kommen.

Vielen Dank fürs durchlesen.

Gruß,

Martin
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Alt 27.04.2013, 11:44:13   #2
GSler500
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Armes Deutschland...!
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Alt 27.04.2013, 12:01:15   #3
Teufelchen88
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Verdienst du denn über 1000€ monatlich? Wenn nicht bekommst du gerichtskostenbeihilfe und bezahlst beim Anwalt gar nichts. Erkundige dich mal. Wenn du mehr Verdienst kann's sein das du nur teilweise Zahlen musst. Würde aber auf jeden fall zum Anwalt. Manche machen die erste Beratung auch umsonst.

Sehr ärgerlich sowas. Vor allem wenn man nix zu essen kaufen kann. Kenne ich im Moment auch... Bin nur froh meine Familie noch hier zu haben...
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Alt 27.04.2013, 12:10:54   #4
maddihn
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@GSler
Naja, sie geht halt mit dem Trend

@Teufelchen
Verdienen tue ich ne ganze Menge, bekomme leider nur deutlich unter 1000€
Über Gerichtskostenbeihilfe habe ich noch nie was gehört, da mache ich mich mal drüber schlau, danke für den Tip.
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Alt 27.04.2013, 14:40:05   #5
Teufelchen88
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Zitat:
Zitat von maddihn Beitrag anzeigen
@GSler
Naja, sie geht halt mit dem Trend

@Teufelchen
Verdienen tue ich ne ganze Menge, bekomme leider nur deutlich unter 1000€
Über Gerichtskostenbeihilfe habe ich noch nie was gehört, da mache ich mich mal drüber schlau, danke für den Tip.
Einfach hin zum Anwalt und sagen das du zu wenig Verdienst. Bekommst dann was zum ausfüllen und musst mein ich Abrechnungen vorlegen. Ist aber alles kein Problem wenn du zu wenig Geld hast um den Anwalt zu bezahlen.
Hab das alles grad bei meiner Mutter mitansehen können: Trennung von meinem Vater, trennungsgeld einfordern usw. Sie hat ja nur 300€ netto+ mittlerweile 500€ trennungsgeld. Trotzdem bekommt sie den Anwalt vom Staat bezahlt.
Einfach hin und fragen
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Alt 27.04.2013, 14:49:49   #6
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AFAIK ist die erste Grundberatung beim Anwalt immer kostenfrei.
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

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Alt 27.04.2013, 17:09:19   #7
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Keine Angst, dass dir das Zwischenmietding irgendwie noch zusätzlich auf die Füße fallen könnte?
Da muss man doch eigentlich Steuern abführen und so...
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
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Alt 27.04.2013, 17:28:35   #8
maddihn
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@m²
Oi, danke, dass wusste ich noch garnicht. Werde ich mit auf die Liste setzen

@swm
Da mache ich mir keine Sorgen, da ich nicht zu gewerblichen Zwecken zwischenvermietet hab und keinerlei Einkünfte da raus schlage. Sollte es da doch einen Paragraphen geben, werden die Steuern kaum die Summe übersteigen, die sie mir schuldet. Allerdings danke für den Hinweis, denn darüber habe ich mir noch garkeine Gedanken gemacht gehabt.
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Alt 30.04.2013, 20:12:05   #9
maddihn
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So, für die Interessierten unter euch ein kleiner Zwischenbericht.

Gestern war ich beim Amtsgericht und dank meines geringen Einkommens, habe ich tatsächlich einen Beratungshilfegutschein bekommen. Also bin ich schonmal für ein paar rechtliche Schritte finanziell auf der sicheren Seite.

Heute morgen habe ich ihr dann eine, meiner Meinung nach, deutliche Mahnung vorbei gebracht. Meines Wissens nach war ich dazu nicht einmal verpflichtet, doch den Ernst der Lage ein wenig zu verdeutlichen, kann ja nicht Schaden.
Nachmittags habe ich Sie dann nach Ihren weiteren heutigen Plänen gefragt (zur Erinnerung: Sie hatte mir zugesagt, dass sie für morgen bereits eine Wohnung hat). Ihre Antwort war, dass Sie laut Agentur für Arbeit nicht ausziehen muss, da sie keine Kündigung erhalten hat (zur Erinnerung: Der Vertrag war von vorne rein bis heute befristet). Laut meinem Vermieter kann Sie mir höchstens einen Strick draus drehen, dass ich "voraussichtlich bis zum" statt "bis zum" geschrieben habe, die Wahrscheinlichkeit dafür allerdings gering sei, gerade da ich sie zwei mal mündlich darauf hingewiesen habe, dass Sie dann ausgezogen sein muss (ohne Zeugen <- ja, ich war Naiv). Also will Sie noch eine Woche bleiben, bis Sie eine neue Wohnung beziehen will. Daraufhin habe ich Ihr noch einmal deutlich gemacht, dass, sollte Sie den wohl nötigen Rechtsstreit verlieren, eine ganze Menge zahlen muss (neuer Mieter kann nicht einziehen etc.)

Nebenbei erwähnt: Der Ton zwischen uns beiden ist überraschender Weise nach wie vor bestimmt, aber ruhig, sachlich und höflich (auch wenn Sie meist nur mit "OK" antwortet).

Ich habe Sie dann gebeten, dass ich heute meine Möbel (inklusive Bett ) aus dem Zimmer haben möchte und, sollte Sie verneinen, ich bei der Polizei anfrage, ob die mich unterstützen können. Sie verneinte, wolle es mir aber morgen früh um 8 ermöglichen.
Nächster Fehler meinerseits: Ich habe anfangs extra noch ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich darauf hinweise, dass ich jederzeit ohne Ankündigung, auch kurzfristig, meine Gegenstände abholen kann. Aber: Ich habe diesen Zettel nicht gegenzeichnen lassen.

Ich also rüber zur Polizei und zurück mit der Aussage, dass diese erst morgen agieren könne (und werde), da für heute noch ein gültiger Mietvertrag vorläge. (Der Herr Polizeibeamter war erst recht... direkt, warum ich denn erst heute käme statt das schon vor Wochen geregelt zu haben. Nach der Erklärung, dass ich ja erst heute die Befugnis solcher Schritte habe, wurde das Gespräch lockerer und ging gut von der Hand )
Zusatz: Die Polizei wäre erst nach dem Ordnungsamt (Zivilrecht) zuständig, doch da morgen Tag der Arbeit ist, sind die nicht da.

Danach noch Ihren Freund, der sich inzwischen um die Tür gekümmert hat (puh) getroffen und mit ihm dadrüber geredet. Er wusste von nichts und sie war ein wenig pissig, dass ich mit ihm dadrüber geredet habe (hoffentlich gibt es da nicht noch mehr Probleme). Der Kerl tut mir ein wenig Leid, da meine Mitbewohner mir heute erzählt haben, dass ihr "Freund" wohl öfter Nationalität und Aussehen im Tagesrythmus wechselt (dünne Wände, Tratsch ist toll )

Also noch einmal meinen Mitbewohnern klar gemacht, dass diese keine Rücksicht walten lassen sollen (sollten Sie hören, dass die Möbel zerlegt oder sogar heraus trägt, sollen sie sofort die Polizei rufen).

Mein (ab Mitternacht ehemaliger) Hausverwalter steht mir dabei mit Rat und Tat zur Seite und gibt mir alle Befugnisse, die er aussprechen kann. Er war schon selbst dabei, "Schritte" einzuleiten, doch habe ich nun das Gefühl, er will mich erst einmal ein wenig spielen lassen

Abschließend hat sie mir wiedermal versprochen, das Geld bis zum in der Mahnung neu vereinbarten Stichtag zu überweisen und morgen um 8 stehe ich mit Schraubenzieher bewaffnet in der Wohnung.

Danke für die hilfreichen Tips und Kommentare bis hier
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Alt 02.05.2013, 11:36:26   #10
stF
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Jetzt mal unabhängig von dem ganzen Zivilrechtlichen Streit.

Auch Einnahmen aus der Untervermietung von Räumen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der "Paragraph" dazu ist § 21 EStG - da kannst du gern alles nachlesen.
Auch wenn keine Gewerbliche Vermietung vorliegt, sind die Einnahmen grds. Steuerpflichtig. Die Schulden von Ihr an dich haben damit ebenfalls nicht zu tun - das ist eine Zivilrechtliche Sache und keine Steuerliche. (Steuern sind hoheitliche Maßnahmen zwischen Bürgern und dem Staat - also kein "Akt" zwischen gleichberechtigten wie im Zivilrecht).

Du betreibst in kleinem Maße das, was Herrn Hoeneß gerade in die Breduille geritten hat.

Letztlich ist es nämlich egal, ob und vorallem wieviel am Ende übrig bleibt. Jegliche Einnahmen von über 410€ im Kalenderjahr (wäre dann schon bei 4 Monaten Untervermietung bei dir der Fall) müssen versteuert werden und verpflichten dich damit zur Abgabe einer Steuererklärung.

Ob da am Ende überhaupt Steuer anfällt - oder ob unterm Strich vielleicht sogar ein Verlust raus kommt - ist da erstmal egal!
Bei jemandem mit relativ geringen Einkommen kommt da oft am Ende eh nichts rum, du hast dir dann jedoch nichts zu schulden kommen lassen. Sowas kann richtig Teuer werden und dann hast du noch mehr Probleme, als deinen Dispo. Nur so als kleine Info..
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Alt 02.05.2013, 11:49:18   #11
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Edit: Hab Schwachfug geschrieben
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Alt 02.05.2013, 12:19:32   #12
Rocky
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meine Freundin ist Geschäftsführerin bei einem "Vermieterverein" und was du da gerade erlebst , damit hat sie tagtäglich zu tun

eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen wenn die Mieterin mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist

eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen

wenn Ihr Mietvertrag nicht eindeutig befristet ist , ist er möglicherweise unbefristet und damit wärst du an die gesetzlichen Vorgaben der ordentlichen Kündigung gebunden


Zitat:

Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum , der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist , ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

wenn sich deine Mieterin weigert fristgerecht auszuziehen , muss du eine Räumungsklage anstrengen

Mietrückstände einzuklagen bringt meist nichts ein außer Ärger , weil bei säumigen Mietern oft nichts zu holen ist
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Alt 02.05.2013, 14:43:40   #13
maddihn
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@sTF
zu meinem Glück heißt es aber Einkommenssteuer und nicht Einnahmensteuer. Ob das Ganze in diesem Fall auf die Steuererklärung muss (und selbst dann ist nichts zu zahlen), kann ich noch klären; denn bis dahin ist noch lange Zeit über. Darum mache ich mir über den Punkt Steuern auch keinerlei Sorgen.
Trotzdem danke für den Hinweis


Joh Rocky, auf deinen Hinweis hin, habe ich mich mal ein wenig ins BGB eingelesen und du hast Recht.

Was in dem Vertrag bestritten werden kann ist, dass ich zwar eine Frist gesetzt habe (dagegen spricht auch nichts und dann wird wohl auch die schriftliche Kündigung hinfällig), doch was fehlt, ist die eindeutige Begründung.
Daraus könnte mir tatsächlich noch ein Strick gedreht werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also das nächste mal besser erst einmal Jura studieren, bevor ich mich mit Menschen einlasse.

Retten könnte mich wiederum die sonstige Formulierung des Vertrages.

Mein größtes Problem (Sie) ist nun schon einmal weg, bzw. aus der Wohnung raus. Den Abbau der Möbel hat sie mir gestattet; kurz darauf kamen Vermieter und Hausverwalter und haben sie gebeten, das Zimmer mit all Ihren Habseligkeiten zu verlassen.

Hinterlassen hat sie mir Mietschulden, die Kosten der zerschlagenen Türe (die, die als Ersatz eingebaut wurde entspricht nicht zu genüge der alten Türe), die Kosten eines zerschlagenen Thermostates, einen zerschlagenen Glastisch, zahlreiche Brandflecken auf dem zum Teil durchgebrochenen Schreibtisch und ein total verdrecktes Zimmer.
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Alt 02.05.2013, 20:12:34   #14
stF
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Der Name der Steuer ist mir bekannt, dennoch ist die Gesetzeslage nunmal wie Sie ist. Ich habe versucht es dir klar darzustellen. Die Regelungen sind so und du machst dich strafbar. Auf die Steuererklärung muss es (wie Oben erwähnt) ab 410€ im Jahr definitiv. Und wenn am Ende ein Gesamteinkommen von weniger als 8.004€ bei Einzelpersonen errechnet wird, fällt auch keine Steuer an. Das hat aber damit erstmal nichts zu tun. Wenn du unter dieser Grenze bleibst, wieso also dann nicht ehrlich sein und die Einnahmen/Einkünfte/Umsätze oder wie du es auch nennen magst, angeben.

Nichtsdestotrotz wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf die EInkünfteerzielungsabsicht abgestellt. Wer Einnahmen erzielt, hat meist auch eine Einkünfteerzielungsabsicht. Aber machs wie du denkst, ich habs jetzt mehrfach erklärt. Ich hab damit jeden Tag zu tun und habe auch schon Fälle wie deinen Erlebt - wo am Ende dann doch noch Steuer angefallen ist und dies dann teils erhebliche Geldbußen mit sich brachte.


Unabhängig davon wünsch ich dir in deinem Zivilrechtsstreit noch viel Erfolg. Man soll kaum glauben, was für Leute es gibt.
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Alt 02.05.2013, 21:29:03   #15
Rocky
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Zitat:
Zitat von stF Beitrag anzeigen
Der Name der Steuer ist mir bekannt, dennoch ist die Gesetzeslage nunmal wie Sie ist. Ich habe versucht es dir klar darzustellen. Die Regelungen sind so und du machst dich strafbar. Auf die Steuererklärung muss es (wie Oben erwähnt) ab 410€ im Jahr definitiv. Und wenn am Ende ein Gesamteinkommen von weniger als 8.004€ bei Einzelpersonen errechnet wird, fällt auch keine Steuer an. Das hat aber damit erstmal nichts zu tun. Wenn du unter dieser Grenze bleibst, wieso also dann nicht ehrlich sein und die Einnahmen/Einkünfte/Umsätze oder wie du es auch nennen magst, angeben.

Nichtsdestotrotz wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf die EInkünfteerzielungsabsicht abgestellt. Wer Einnahmen erzielt, hat meist auch eine Einkünfteerzielungsabsicht. Aber machs wie du denkst, ich habs jetzt mehrfach erklärt. Ich hab damit jeden Tag zu tun und habe auch schon Fälle wie deinen Erlebt - wo am Ende dann doch noch Steuer angefallen ist und dies dann teils erhebliche Geldbußen mit sich brachte.


Unabhängig davon wünsch ich dir in deinem Zivilrechtsstreit noch viel Erfolg. Man soll kaum glauben, was für Leute es gibt.
das ist vollkommen richtig , dass jeder seine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuererklärung angeben muss

allerdings lassen sich dadurch auch die Ausgaben - in seinem Fall die eingeschlagene Tür , das zerstörte Thermostat und das zerstörte Inventar als tatsächlich entstandene Kosten ebenso wie natürlich die laufende Miete ( die er selbst als Hauptmieter entrichtet hat ) sowie entgangene Mieteinnahmen seiner säumigen Untermieterin als "Betriebsausgaben" gegenrechnen , was unterm Strich vermutlich eher zu einer Senkung seiner Steuerlast führen dürfte ( sofern er denn überhaupt eine hat )

@maddihn

immer schön alle Belege aufheben und einreichen

und sei froh , dass du diese Mietnomadin los bist - mir sind Fälle bekannt wo Vermieter letztlich sogar bereit waren solchen Leuten Ablösen zu zahlen , damit sie endlich ausziehen
Rocky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2013, 11:38:43   #16
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Das hab ich ja nicht bestritten. Bei einem relativ geringen Einkommen kann da sogar noch ein Vortragsfähiger Verlust bei rumkommen den er in ein darauffolgendes Jahr mitnehmen könnte, welcher dort, bei mehr Verdienst, ebenso zu weniger Steuerlast führt. Mir ging es hauptsächlich darum klar zu machen, dass unabhänig von der Auswirkung oder dem Ergebnis am Ende die EInnahmen erklärt werden müssen. Das hatte der TE in meinen Augen so nicht ganz verstanden.
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Alt 04.05.2013, 11:43:42   #17
Rocky
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Zitat:
Zitat von stF Beitrag anzeigen
....dass unabhänig von der Auswirkung oder dem Ergebnis am Ende die Einnahmen erklärt werden müssen.
ja aber erst bis zum Ende Mai 2014 , da hat er ja auch noch einiges an Zeit dazu
Rocky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2013, 21:15:35   #18
maddihn
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hm... joh

@ sTF
Hatte nen harten Tag und mich recht rau ausgedrückt, dafür bitte ich um Entschuldigung
Ich bin dir wirklich dankbar für den Tip mit der Steuererklärung, da ich von den Steuern nur wusste, dass ich keine zahlen muss. Dass ich es trotzdem angeben muss, war mir nicht bekannt; dies hast du ja nun geändert
Dass ich mir darum jetzt keine Gedanken mache sollte auch nicht heißen, dass dein Tip fehl am Platze war, ganz im Gegenteil; sondern nur, dass ich nun erst einmal Miet- und Zivilrecht durcharbeiten muss; danach habe ich noch bis Ende des Jahres Zeit, mich in die Steuer einzuarbeiten, da findet sich sicher noch genug Platz um Fehler zu machen

Die Senkung der Steuerlast habe ich mir zwar durchgelesen gehabt, doch nicht bedacht, dass ich das zu meinen Gunsten verwenden könnte. Darum kümmer ich mich mal im Verlauf des Jahres.
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