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#1 |
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Gast
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Mir ist im Zuge des Reifenwechsels folgendes Problem unklar:
Laut Zulassung muss ich die Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten. Da steht aber nur die Reifengröße. Meinen die also die Standardbereifung? Woher wollen die das von der Rennleitung dann wissen, welchen Reifen ich fahren muss? Dann hab ich noch was von einer Reifenunabhängigkeitsbescheinigung gehört, die man beim Reifenhersteller bekommt, falls man doch andere Reifen fahren will. Bin irgentwie leicht confused und würde gern wissen, wie ihr das handhabt! Mfg der Hansafan |
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#2 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Das wissen die Rennleiter nicht und können sie auch nicht wissen.
Afaik gibt es auch nur noch sehr selten Fabrikatsbindungen. Sofern die Dimensionen mit denen im Brief übereinstimmen, wird da keiner was sagen. Wenn man 100% Ruhe haben will, kann man sich beim Hersteller (manchmal auch beim Reifenhändler) die entsprechende Reifenfreigabe holen.
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#3 |
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Gast
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Wie siehts aus, wenn ich vorn und hinten unterschiedliche Hersteller habe?
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#4 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
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Wenn deine Papiere nicht sagen: "Bereifung vorne und hinten nur von einem hersteller zulässig", wirst du dann wohl 2 Freigaben brauchen.
hab grad nochmal nachgelesen: für Autos gibt es keine Fabrikationsbindung mehr, für Motorräder aber schon. Da aber die Reifenhersteller die Freigaben ausstellen dürfen (und nicht nur der Fahrzeughersteller) ist das kein großes Problem. Einfach mal auf der Herstellerhomepage schauen oder den Reifenhändler fragen (soll es auch bei Onlinehändlern geben).
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#5 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
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Beiträge: 2.386
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Wenn du das Gutachten brauchst aus dem hervorgeht, dass bei der GS 500 nur die Größe, nicht aber der Hersteller vorgeschrieben ist, kann ich's dir zumailen.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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Alter: 57
Beiträge: 3.866
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Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nur wenn selbige in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist .
Steht da aber nur die Größe darfst du alles in dieser Dimension auch fahren , ganz egal ob von x oder von y. Mischbereifung ist dabei nur innerhalb der selben Achse unzulässig , das ist aber beim Mopped uninteressant da du ja sowieso nur ein Rad pro Achse montiert hast. Marken/Modell-Bindung ist heute bei vielen Maschinen/Herstellern Standard . Fährst du ein entsprechendes Fabrikat musst du eine modellbezogene Reifenfreigabe-Bescheinigung des Herstellers mitführen falls du einen nicht eingetragenen Pneu benutzen möchtest ( die Jungs von der Rennleitung wollen was zu lesen haben).
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#7 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Beiträge: 6.739
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Zitat:
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#8 |
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Gast
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Das heißt ich kann fahren was ich will...?!
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#9 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Solange Dimensionen, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex stimmen, ja. Suzuki bietet auf seiner Website den Download der Freigaben an (Infocenter -> Reifen), bei der GM 51 B sind keine Hersteller eingetragen.
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#10 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Dass ein solcher Reifenmix nicht sinnvoll ist und manchmal vll auch gefährlich sein kann, sei mal dahingestellt. Rechtlich zulässig ist es aber.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#11 |
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Gast
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Was muss ich denn dabeihaben wenn in den papieren reifenfabrikatsbindung laut hersteller beachten steht. Ich könnt ja net ma beweisen daß meine reifen serienmäßig vom händler drauf warn.
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#12 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Alter: 42
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Baujahr: 1998
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In den Seriendimensionen brauchst du nichts dabei haben.
Die Beweislast liegt afaik bei der Rennleitung und inwiefern die zB am Sonntag Nachmittag herausbekommen welche Reifen du fahren darfst und welche nicht ist fraglich. Brauchst dir da also keine Sorgen machen. Zur Gewissensberuhigung könntest du beim Hersteller deiner Reifen nach einer Freigabe fragen.
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#13 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Nötig ist das jedoch nicht, solange nicht explizit spezielle Reifen in deinen Papieren eingetragen sind und die montierten Reifen in Größe und Bauform mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen. Btw: Die GS hat überhaupt keine Beschränkungen, alle Reifen der richtigen Dimension dürfen gefahren werden.
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#14 |
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Gast
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Ich hab hier in Berlin bei 3 versch. Tüvern gefragt, obs möglich ist, vorn und hinten unterschiedliche Hersteller zu fahren und alle haben gesagt, dass es Mischbereifung sei und damit verboten ist, ich also keinen TÜV bekomme, es sei denn ich lass es abnehmen und eintragen.
Laut Berndys Defintion wärs ja keine Mischbereifung. Warum erzählen die son Quatsch? |
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#15 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Zitat:
Ich würde trotzdem niemals unterschiedliche Reifentypen aufziehen, dazu sind die Eigenschaften der Reifen zu verschieden.
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#16 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 14.01.2008
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Also ich war am Dienstag bei DEKRA (nicht wegen HU) und hab den Dipl.Ing. mal wegen Reifenbindung gefragt der hat mir gesagt das nur noch die grösse die in den Papieren eingetragen ist stimmen muss.
Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig ist.
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#17 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Zitat:
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Als Mischbereifung bezeichnet man nur die Reifen unterschiedlicher Bauart Diagonal/Radial auf der selben Achse (Hersteller oder Art des Profils spielen keine Rolle ) Motorräder haben aber per Definition immer nur ein Rad pro Achse montiert , also ist Mischbereifung faktisch unmöglich (bei Gespannen kenne ich mich nicht aus ) 1986 ist ein guter Freund von mir , mit meiner Enduro tödlich verunglückt , worauf ein Gutachter die Maschine (DR 250s) gründlich untersucht hat . Vorne war ein grobstolliger 3.00- 21 Zoll Bridgestone montiert , Hinten ein tourentauglicher 4.00-18 Zoll Metzeler und es gab keinerlei Beanstandung . Die Graukittel die du erwischt hast , hatten einfach keine Ahnung weil sich viele von denen ausschließlich mit Lastern und Dosen beschäftigen .
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#19 |
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Gast
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Wozu steht dann der Zusatz 'Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten' in der Zulassung.
Macht doch keinen Sinn, wenn man nur die Größe beachten muss. |
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#20 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
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#21 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Im Ernst: Ich stelle mir vor, dass es für die Zulassungsstelle zu aufwändig wäre, für jedes Modell zu prüfen ob eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt oder nicht (das ändert sich sogar innerhalb von Modellreihen über die Bauzeit). Deshalb verweißt man mit diesem Eintrag standardmäßig auf die Betriebserlaubnis.
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#22 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Es wurde gerne von Reifenhändlern in die Welt gesetzt , und entsprang bei uns vermutlich einer anderen Motivation , als der derselben Branche in Karl-Marx-Stadt .
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#23 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Der Nischel* steht noch... *) mehr oder weniger liebevolle Umschreibung für das Karl-Marx-Monument, einem Chemnitzer Wahrzeichen
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