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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 1
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Hallo Zusammen!
hab Problem mit STraßenverkehrsamt. Hatte mir ein Angebot einer Versicherung über Kfz-Vers. machen lassen. Habe dieses aber nicht angenommen und war und bin weiterhin bei meiner alten Vers. Was ich nicht wusste ist, dass die Vers, bei der ich angefragt habe mich bei der Zulassungstelle wohl abgemeldet hat (Anzeige nach § 25 Ab.s1 FZV) und ich somit als unversichert galt, obwohl ich ja weiterhin bei meiner alten Vers. war. Nachdem ich angeschrieben wurde, habe ich das per mail und Tel. erklärt und meine jetztige Vers. hat eine Bestätigung an das Straßenverkersamt geschrieben. Ich dachte, damit wäre das geklärt. Jetzt kam aber eine Mahnung, das Amt fordert weiterhin das Geld. Muss ich zahlen? Was soll ich tun? Danke für de Hilfe!! |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.05.2009
Ort: Mannheim
Alter: 35
Beiträge: 811
Baujahr: 1994
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wenn deine versicherung gültig war sehe ich keinen grund etwas zu zahlen. du hast ja nichts falsch gemacht.
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Bad Säckingen
Alter: 46
Beiträge: 726
Baujahr: 2002
Kilometer: 30.000
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Wenn du dir lediglich ein ANGEBOT hast, hatte die neue Versicherung kein recht dich abzumelden! Ich würde mich einfach mal doof stellen und bei der "Neuen" Versicherung nach einem von dir Unterschriebenen Abmelde Auftrag fragen
Das Straßenverkehrsamt darüber informieren und nochmals sagen das der "Neue" Versicherer ohne Auftrag und gegen deinen Willen abgemeldet hat. Evtl entstandene Kosten sollen sie doch bitte dem "Neuen" Versicherer in Rechnung stellen. Viel erfolg! So gehts ja wohl gar nicht!
__________________
Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum ![]() Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.07.2008
Ort: 76872 Minfeld
Beiträge: 218
Baujahr: 1997
Kilometer: 85000
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Oftmals weis die linke Hand nicht was die Rechte tut.
Rufe beim Amt an. Kläre den Fall telefonisch und sei freundlich. Oft wird vergessen das Mahnverfahren abzuschließen obwohl die Sache schon geregelt ist. Ansonsten die Erklärung deiner alten Versicherung dem entsprechenden Sachbearbeiter per Fax zukommen lassen. Das sind alles keine Unmenschen dort. Und die gestehen auch mal Fehler ein. Wenn Sie es nicht einsehen, dann lasse ruhig das Verfahren auf dich zukommen. Wenn der Mahnbescheid kommt, einfach die Unterlagen mit zurück schicken. Du hast keinerlei Kosten hierdurch. |
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#5 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Lass dir von deiner Versicherung noch eine Bestätigung geben, dass der Versicherungsschutz zu keiner Zeit unterbrochen war. Die Bescheinigung, welche deine Versicherung bisher ans StVA gesandt hat lautet vermutlich dahingehend, dass Versicherungsschutz besteht. Sie sagt aber vermutlich nichts dahingehend aus, ob er unterbrochen war.
Gruß Uwe
__________________
93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#6 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Ich würde mich da aber auch recht bald drum kümmern. Ich nehme mal an, dass das Zwangsstillegungsverfahren bereits am Laufen ist.
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