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#1 |
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Hi leute,
ich hab kein tüv bekommen . Der Mann von der Dekra war total nett, muss jetzt auch nichts bezahlen, aber das was er mir gesagt hat, hat mir nicht gerade gefallen.Irgendwas stimmt mit dem Lenkeinschlag nicht, ggf. hat meine Maschine auch keinen mehr. Fakt ist, dass sich der lenker ohne Probleme an den Tank drücken lässt. Links gehts einwandfrei an den Tank und auf der rechten Seite schlagen vorher Rahmen und Stange von dem Lenker zusammen. Was könnten die Ursachen sein? Wie läuft das mit der Lenkeinschlagbegrenzung? Könnt ihr mir mal ein Foto davon schicken? insbesondere wie es vorne am Rahmen aussehen müsste. Könnte die Tatsache das es links ganz und rechts fast ganz dran geht auf einen verzogenen Rahmen hindeuten? hoffe um rat, danke
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#2 |
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Den Lenkanschlag siehst du hier. Müsste auf beiden Seiten gleichermaßen vorhanden sein.
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#3 |
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Ich gehe gleich nochmal gucken, aber es sieht so aus, als hätte ich keinen mehr... was nun? Sollte zum Suzuki händler gehen, weißt du wieviel mich das ca. kosten wird?
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#4 |
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Super-Moderator
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Wenn der Lenkanschlag am Rahmen ab ist, ist der Rahmen normalerweise hin. Aber ohne Unfall bricht der eigentlich nicht weg. Sollte das Stück an der unteren Gabelbrücke weg sein, die kann man tauschen (Wenn's nur auf einer Seite ist, ist's vermutlich die Gabelbrücke).
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#5 |
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also ich habe nachgeguckt, der ganze stopper ist vom rahmen abgebrochen, was muss das denn bitte für ein unfall gewesen sein? War dann warhscheinlich der vorbesitzer, habe kein Unfall gebaut. Neuer rahmen wird wohl sehr teuer wa? da kann ich die kiste wohl eher wegschmeißen...
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#6 |
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Super-Moderator
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Mach mal ein Foto. Ist das Stück am Rahmen ab, oder der quadratische Klotz auf der unteren Gabelbrücke?
Soweit ich informiert bin, darfst du den Anschlag nicht so ohne weiteres schweißen (lassen). Ist aber möglich.
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#7 |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
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wie lange hast du das mopped denn schon ?
hat dir der vorbesitzer das als unfallfrei verkauft ? wenn ja, dann piss ihm richtig ans bein. dat hat nix mit garantie oder so zu tun, sondern wäre betrug ! zum schweißen: das darf schon geschweißt werden. nur wirst du keine werkstatt finden, die dir das machen wird, weils heikel ist. kann sich sehr leicht verziehen und dann is der rahmen auch hin. also wenn du niemanden kennst der dir das privat schweißt, brauchst du wohl n neuen rahmen. wie siehts denn mit dem geradeauslauf aus ? eigentlich müsste der gesamte rahmen und die standrohre n schlag weg haben bzw. krumm sein, so dass die maschine nach links/rechts zieht wenn du die hände vom lenker nimmst.
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#8 |
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hi also ich das Mopped seit dem 13.8.2007 Bin ca. 700 Km gefahren. Er hat es mir auch als Unfallfrei! verkauft.
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich aussieht? Also an der Stelle ist auch eindeutig rost zu erkennen. Ich weiß zwar nicht wie lange es dauert bis es rostet, aber wäre ja ein zeichen, dass der Unfall schon zurück liegt. Werde morgen bei einer Suzuki Werkstatt anrufen. Aber so wie es aussieht, ist das Mopped erstmal hin.
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#9 |
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Super-Moderator
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Rechtlich wär's ne arglistige Täuschung und du wärst zur Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Allerdings liegt auch die Beweislast bei dir. Ich hab' einen ähnlichen Fall mit einer Bol d' or gehabt. Der Prozess hat insgesamt 6 Jahre gedauert. Der Mangel hatte sich damals allerdings schon herausgestellt, bevor ich nach dem Kauf mit dem Möpp zu Hause ankam. Ohne Rechtsschutz würde ich hier nichts riskieren. Das Problem dürfte darin liegen, zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war und der Unfall nicht erst später passiert ist.
Solltest du einen Rechtsschutz haben, kannst du es versuchen. Ggf. kann ein Sachverständiger anhand des Rosts sagen, wie lange der Unfall mindestens her ist. Ansonsten kann man über das StVA die Versicherung des Vorbesitzers erfahren und diese hinsichtl.des mögl. Unfalls anschreiben (Muss aber nicht sein, dass der Unfall der Versicherung gemeldet wurde.).
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#10 |
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rechtlich wirst du keinerlei Handdhabe haben (ich gehe mal nicht davon aus, dass im Kaufvertrag "unfallfrei" steht?).
Die Werkstatt wird dir vermutlich nicht viel helfen können (kann mir nicht vorstellen, dass die da am Rahmen rumschweißen. Aber frag ruhig danach, vielleicht hast du ja Glück). Das Schweißen dort ist nicht ganz ohne, da sich der Rahmen dort durch zu viel Hitze verformen kann. Ein guter, erfahrener Schweißer, weiß aber worauf er zu achten hat. Das anzuschweißende Stück muss allerdings auch her, und da gab's hier afaik noch keine bemaßte Skizze zu. Vielleicht hat ja wer die Zeit das mal auszumessen und ne hübsche Skizze online zu stellen. Dann musst du dir das Teil aus nem entsprechend dicken Stahlstück zurechtfeilen /fräsen(lassen) und anschweißen lassen. Grundierung drauf, Lack drüber (der "Silber glänzend"-Lack von Hammerit aus der Sprühdose (Baumarkt) kommt der Rahmenfarbe recht nah...dabei die Fahrgestellnummer abkleben, damit die lesbar bleibt) und gut ist's. Ist natürlich mti Aufwand verbunden, aber den Rahmen zu tauschen ist noch aufwändiger und garantiert dir auch keinen unfallfreien und rostarmen Rahmen (gebrauchte Rahmen kosten 1-50€ + Versand)
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#11 | |
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Zitat:
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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hmmm...selbst bei so "gekauft wie gesehen"-Klauseln?
Den Lenkanschlag hätte man ja überprüfen können/müssen/sollen.
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#13 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Demnach gibt ein Privatmann zunächst eine Gewährleistung von 12, ein Händler von 24 Monaten. Bei Gebrauchtgegenständen kann der Privatmann die Gewährleistung (in beiderseitigem Einvernehmen mit dem Käufer) ausschließen, der Händler kann sie durch seine AGB auf 12 Monate reduzieren (gilt nicht für Neuware), jedoch nicht ausschließen. Das Ganze ist nicht mit Garantie zu verwechseln. Während die Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Leistung ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwille Leistung, welche beliebig eingeschränkt werden kann. Darüber hinaus gibt es noch das fehlen zugesicherter Eigenschaften, oder wegen sogenannter arglistiger Täuschung. Steht im Kaufvertrag unfallfrei und das Möpp hatte einen Unfall, ist's einfach. Die zugesicherte Eigenschaft - Unfallfreiheit - fehlt. Da hilft auch kein "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" . Sowohl eine Minderung, als auch eine Wandlung ist möglich. Das verschweigen eines Unfalls, insbesondere eines solchen mit noch vorhandenen Schäden, wird laut gültiger Rechtssprechung als Arglistige Täuschung gesehen. Auch hier hilft kein "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" . Das Problem stellt jedoch die Beweislast dar, sowie die Tatsache, dass die Parteien im Zivilprozess nahezu jede Behauptung anbringen und von der Gegenseite einen gutachterlichen Gegenbeweis verlangen können. Das dauert und kostet ohne Rechtsschutz viel Geld welches man nur im falle des Obsiegens wiederbekommt. Auch wenn#s kaum fassbar ist, so könnte der Verkäufer hinsichtlich eines Rahmenschadens zunächst behaupten, Motorräder hätten keine Rahmen. Der Käufer müsste nun den Gegenbeweis antreten. Klingt zwar absolut weltfremd, um nicht zu sagen idiotisch, ist aber leider im Zivilprozess die Wirklichkeit. Gruß Uwe
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#14 |
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Public-Relations-Manager
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Wie steht es mit unbekannten Schäden?
Wenn der Vorbesitzer (ist ja vermutlich nicht aus 1. Hand) wirklich keinen Unfall hatte und der Vorschaden während seiner "Besitzzeit" nie aufgefallen ist? So'n ähnlichen Fall hab ich grad im Bekanntenkreis: Er hat alles selbst am Moped gemacht und die Kiste dann verkauft. Probefahrt und so war alles OK, aber nach 170km (in Fremdbesitz) ist der Kupplungsdruckstangensimmerring rausgeflogen und der Ölverlust hat den Motor geschädigt. Wie sind da die Ansprüche des Käufers? Der Schaden trat ja je nach Auffassung mehr oder weniger zeitnah auf. Kann er dafür vom Käufer belangt werden? Zusätzliches Problem: er hat aus Unwissenheit das Sicherungsblech nicht montiert (war bei ihm auch schon nicht montiert). Der Schaden ist also durch unsachgemäße Reparatur/Wartung entstanden, aber ohne Vorsatz.
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#15 | |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
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naja vll kannse ja hier schon ma n foto reinstellen, von der stelle wo der lenkeranschlag fehlt. dann kann man vll empfehlungen ausprechen ob sich das überhaupt lohnt zum gutachter zu gehen...
ich mein nur mit dem rost am lka siehts n bisschen dürftig aus... haste vll noch schrammen im zierblech vom auspuff, oder an einem der motor-seitendeckel ? was mich aber mal interessieren würde, wäre der geradeauslauf. hast du diesbezüglich nix bemerkt ? Zitat:
ansonsten müsste im vorherigen kaufvertrag ja auch was stehen vonwegen unfallfreiheit oder eben halt keine unfallfreiheit. vll einfach den vorherigen kaufvertrag vorlegen lassen (obwohls da nach dem kauf ja auch schon wieder schlechter aussieht, als z.b. während des kaufes.) @swm das is ja acuh wieder der punkt mit dem beweisen. er (dein bekannter) könnte ja auch genauso gut behaupten, dass der käufer zu hause bei sich die unsachgemäße reparatur durchgeführt hat und nun versucht auf ihn abzuschieben.
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#16 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das Fahrzeug jedoch beim Vorbesitzer einen Unfall hatte und der Verkäufer bereits vom Vorbesitzer getäuscht wurde. Der Käufer konnte wandeln, d.h. das Fahrzeug zurückgeben. In einem solchen Fall haben zwar die Parteien keine positive Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts getroffen, dass das verkaufte Fahrzeug unfallfrei ist. Angesichts der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" konnte der Käufer nicht erwarten, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen wollte. Andererseits kommt aber auch eine negative Beschaffenheitsvereinbarung des Inhalts, dass das Fahrzeug möglicherweise nicht unfallfrei ist, nicht in Betracht. Vielmehr ist die Frage eines möglichen Unfallschadens schlicht offen geblieben. Interessant ist auch die aktuelle Rechtsprechung, wenn zur Unfallfreiheit nichts im Kaufvertrag steht. Steht im Kaufvertrag zur Unfallfreiheit überhaut nichts drin, kann der Käufer nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -) beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
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#17 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, hat allerdings dein Bekannter schlechte Karten.
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#18 | |
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Zitat:
aber ich kann ein paar Bilder mit Zollstock daneben machen, als Basis für eine Zeichnung http://www.istegal.de//gallery2/main...serialNumber=3 Ist wohl schon ab Werk nicht wirklich gerade
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Gruß Krafti ---------- |
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#19 |
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Super-Moderator
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Du kannst einen neuen Lenkanschlag anschweißen oder besser dies von einem Fachmann machen lassen. Es ist ratsam, dazu den Lagersitz am Steuerkopf zu stabilisieren, das geht z.B. indem man eine alte Gabelbrücke samt Joch einschraubt, damit sich der Steuerkopf nicht verzieht.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Schweißarbeiten am Rahmen sind etwas für Leute mit Ahnung und Erfahrung. Wenn du jedoch einen guten Schweißer an der Hand hast, sollte das funktionieren. Wenn nicht, gibt es bei Ebay immer wieder gebrauchte Rahmen günstig zu ersteigern.
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#20 |
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Benutzer
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Morgen Leute,
nachdem ich den ersten Schreck überstanden habe, habe ich gerade mal bisschen rumtelefoniert. Habe von totalschrott bis 50-60€ reperatur alles gehört Habe mir jetzt auch sagen lassen, dass mein eigentlich ein guten Unfall dafür bauen müsste.. außerlich sieht man der GS eigentlich nicht viel an, außer ein paar schrammen auf der Seite, wo ich auch glaube, dass der Rahmen eingedellt wurde. Habe jetzt mal ein paar Bilder gemacht, vlt. werdet ihr daraus schlauer. Bin am zweifeln, ob das schon richtiger rost ist. [attachment=2:3l4td518]lenkeinschlag.jpg[/attachment:3l4td518] So nun zu dem eventuell krummen Ramen. Wenn ich den lenker ganz nach rechts drehe kommt er nicht an den tank ran. Grund dafür er stößt vorher an den Rahmen: [attachment=0:3l4td518]lenkeinschlagrechts.jpg[/attachment:3l4td518] Wenn ich den Linker ganz nach links drehe stößt er an den Tank und berüht noch nicht den Rahmen: [attachment=1:3l4td518]lenkeinschlaglinks.JPG[/attachment:3l4td518] Im Vertrag steht übrigens "Der Verkäufer sichert zu,dass ..." " in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden oder sonstige Beschädigungen hatte", "auch in der Zeit zuvor, soweit bekannt, keinen Unfallschaden hatte". Mein Vorbesitzer hat das Motorrad schon lange und auch vor 2 Jahren durch den Tüv gebracht, also entweder ist der Lenkeinschlag meine Schuld(kann ich aber gute gewissens ausschließen
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GS 500E, Bj. 1997, 13 tKm, 25 Kw und schwarz |
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#21 | ||
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Super-Moderator
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Zitat:
Zitat:
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 111000
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@Alexo,
hab gerade gesehen, das du in meiner Nähe wohnst. Wenn du die Abmessungen vom Lenkanschlag nehmen möchtest........, zur Zeit ist mein Rahmen noch nicht wieder verbaut.
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Gruß Krafti ---------- |
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#23 |
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Stammtisch Franken
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@Alexo:
Bei mir hat der Spaß damals knapp 250 Euro beim Vertragshändler gekostet, allerdings hatte ich den Lenkanschlag noch da (kannst dir ja mal das hier durchlesen). 50-60 Euro Reperaturkosten halte ich eher für unseriös; es müssen ja u.a. die Lager getauscht werden und das kostet schon ein bisschen was. Bei mir waren's schon 85 Euro nur für Material... |
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#24 |
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Benutzer
Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 56
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Also das Angebot von 50-60€ ist von einem Vertragshändler, der auch einen seriösen Eindruck macht.
Warum müssen denn die Lager getauscht werden? ps. 80€ Material?
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
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Hmmh,
möglicherweise haben die Lenkkopflager etwas abbekommen. 80 € < 30 € + Versand wäre normal btw. so sieht mein Lenkanschlag von unten aus[attachment=0:1d96n1ir]IM002134_lenkanschlag_unten.jpg[/attachment:1d96n1ir] Bei mir war der Lenker sehr schwergängig (Lenkkopflager def.), ob vom gammel oder vom Sturz des Vorbesitzers war nicht feststellbar
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Gruß Krafti ---------- |
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#26 |
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Stammtisch Franken
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Hmm... Ich kann grad nicht genau sagen, wie sich die Materialkosten zusammengesetzt hatten, weil die Rechnung 400 km von mir entfernt liegt
Aber das Teure daran war eh die Arbeitszeit... Und zu deiner Frage: Die Lager müssen generell gewechselt werden, weil man sie wohl nicht ein zweites Mal passgenau einsetzen kann und sie für's Schweißen auch nicht drinbleiben können. |
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#27 |
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Public-Relations-Manager
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Der Kawasakihändler wollte für das LKL für die ZXR meines Bruders 74€
Hab's dann in nem Onlineshop für 26 + Versand bekommen
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#28 |
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Erfahrener Benutzer
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Na ja,
die Lenkopflager kann man selber wechseln. Steht mir in den nächsten Tagen noch bevor Lenkkopflager habe ich, Anleitungen aus Zeitschriften etc. auch, fehlt nur noch die Zeit.... Ein paar Bilder : http://www.istegal.de//gallery2/main.php?g2_itemId=3397 und ab in den Gefrierschrank
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Gruß Krafti ---------- |
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#29 | |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
Registriert seit: 23.03.2007
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Beiträge: 863
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Zitat:
wenn die dir noch nicht einmal nahegelegt haben, dass das lkl bei einer solchen aktion gewechselt werden muss... und ich für mich habe damals entschieden, dass ich mir n neues mopped hole. 1. ist es und wird auch immer ein unfall-motorrad bleiben ! 2. muss um da vorne am lk zu schweißen quasi die komplete front runter. dat is schon die halbe miete um n rahmen komplett zu wechseln. 3. sonstige schäden (z.b. verzogener steuerkopf, verzogene schwinge, verbogene gabel, unruhen in der felge) werden wegen pkt1 auch bleiben. als ich mein möp damals zu nem unfall-spezi brachte hat der mir ersma gezeigt wat alles nicht koscher is und den mal um nen über den daumen gepeilten kostenvoranschlag gebeten. ergebeniss => 800. naja für 900 hatte ich dann ne neue gebrauchte mit 8km alten reifen xD
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#30 | |
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Zitat:
ohne "selber Schrauben" vernichtest du nur dein Geld. Melde dich per PN , und wir beide schauen mal...
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