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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 24.05.2002
Ort: Berlin
Beiträge: 29
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Hallo,
bin ich verpflichtet, wenn ich ein Motorrad kaufe, was schon einige Vorbesitzer hatte, zu überprüfen ob dieses Teil entdrosselt o.gedrosselt ist?? Gruß idehorst |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.10.2003
Ort: Duisburg
Alter: 44
Beiträge: 2.888
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1. steht das im Fahrzeugbrief/-schein
2. wird der Verkäufer es dir schon nicht vorenthalten. Warum sollte er auch. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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3. Wenn du es entdrosselt fährst obwohl es gedrosselt ist und die Polizei aus welchem Grund auch immer Wind kriegt, kriegst du auch eine Strafe - zu sagen "Der Vorbesitzer wars!" zieht da nicht, da du nie beweisen kannst wer wann die Drossel rausgenommen hat..
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Menden (Sauerland)
Beiträge: 3.058
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hast du denn grund zur annahme, dass da was nicht stimmt? wenn ja solltest du das vielleicht mal überprüfen (lassen) - sicher ist sicher.
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Der Halter ist für den Zustand verantwortlich.
~Idefix~ |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie IDEFIX schon sagte, ist der momentane Halter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Das ist vor allen Dingen interessant, wenn ihr z.B. mit der GS und abgefahrenen Reifen und Sportauspuff rumfahrt und diese auf eure Eltern zugelassen ist. Wenn ihr erwischt werdet, bekommt ihr und der Halter entsprechende Punkte. Das sollte man sich zweimal überlegen.... |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also ob Du verpflichtet bist ... ?!? ich stell mir das so vor wie bei allem andern auch. Bist Du verpflichtet die Profiltiefe zu kontrollieren, obs Licht funktioniert, ob sie noch Tüv hat?
Zitat:
ich glaube ja auch oft an das gute im Menschen. Aber nur Situationsbedingt. Gründe es nicht zu erwähnen gibt es schon. Immerhin lässt sich eine gedrosselt eingetragen aber offene besser verkaufen wenn man die Information vorenthält. Schliesslich läuft sie astrein und der Käufer muss nicht einkalkulieren eine Drosssel zu kaufen und einzubauen. |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.10.2003
Ort: Duisburg
Alter: 44
Beiträge: 2.888
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Stimmt schon, aber ich denke die GS ist gedrosselt besser zu verkaufen, denn viele Fahranfänger, denen die GS bekanntlich sehr zusagt, dürfen über die 34 PS noch nicht hinaus
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#9 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Zitat:
Du kannst ja auch über Vergasereinstellen PS verlieren, wenn du den extrem verstellst sogar ne ganze Menge und musst du deine Dummheit dann auch in den Brief eintragen??? Und wie sollen die rausbekommen ob die gedrosselt ist, obwohl offen eingetragen. kannst ja immer sagen da stimmt was am Gaser nicht oder ich hab den Hahn halt nicht bis hinten aufgedreht. Wenn sie aber gedrosselt eingetragen ist und sie aber offen gefahren wird, ist der Halter dafür verantwortlich. Selbst wenn du die Drossel von ner Fachwerkstatt eingebaut wurde. Und du als Halter bist in der Beweispflicht, die Drossel nicht ausgebaut zu haben.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo?
Er redet doch davon, wenn Du gedrosselt eingetragen hast und entdrosselt fährst! Das ist auf jeden fall illegal!! |
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#11 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Zitat:
Hab ich so verstanden das man sie als entdrosselt fährt, obwohl die drossel noch nicht ausgebaut ist.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Jo denke auch, dass wäre dann weniger ein Problem...
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Kriegt man eigneltich ohne Probs ne entdrosselung eingetragen? Oder wollen die den umbau am liebsten auch noch schriftlich sehen?
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.10.2003
Ort: Duisburg
Alter: 44
Beiträge: 2.888
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Zitat:
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.12.2004
Ort: Braunschweig
Alter: 41
Beiträge: 1.116
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Bei meiner kleinen 125er gabs damals keineerlei probleme. warum auch:
hinfahren, motorrad "begutachten" lassen, bezahlen(sich ärgern) und ab nach hause.
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Forumsrekord in: Aus dem Chat gekickt werden |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich meine nur, wenn man das Mopped Drosselt, dann wollen die ja meist sonen Zettel haben mit ner Einbaubestätigung von ner Werkstatt. Und ob man sowas auch beim Ausbau brauch. Anscheinend aber nicht. Dann bin ich beruhigt
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Wozu auch. Zumindest hier gehen die Prüfer davon aus, daß du dich nicht selber verarscht und ne Drossel austragen läßt, ohne sie tatsächlich auszubauen.
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Zitat:
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#19 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das Land der unbegenzten Vorschriften und Regeln... |
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#20 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Damals hab ich meine Drossel von meiner 125er in der Werkstatt rausnehmen lassen, bin danach aber selbst zum Tüv (Werkstatt wollte 100DM damals dafür haben). Der Prüfer wollte doch tatsächlich die Drossel von dem Ding sehen. Hatte aber zum Glück die Rechnung von der Werkstatt mit, die in weiser Vorraussicht die ausgebauten Teile der Drossel mit aufgeführt haben.
Tüvies sind ja sowieso ein eigenartiges Völklein. Bei meiner 125 wurde ich von vornherein als jugendlicher Raser abgestempelt, mit der GS wurde ich als vernünftiger Bastler angesehen und mit meinem 1100w-Fighterumbau darf ich nichmal aufs Gelände ("Tut dat not, dass der Auspuff sou laud is???"). Aber nochmal zu der Drosselgeschichte:Bin den ganzen Sommer mit ausgebauter Drossel, Dynojet und K&N mit 34PS-Eintragung rumgegurkt. Der zivile Motorradpolizist (blaue BMW, schon oft in Fernsehreportagen) ,der hier am Niederrhein seine Runden dreht, meinte nur, dass er selten so Gas geben muss, um ne GS einzuholen. Ich muss aber dazu sagen, er hat mich kurz nach ner engen Kurve gestellt; nach ner Geraden (Karre fährt echte 190) wär der Kommentar vielleicht anders ausgefallen. |
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#21 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi zusammen, habe mal eine frage zu entdrosseln
habe mir won der seite viele anregungen zum entdrosseln geholt war bis zu ausbau auch sehr hilfreich aber dann... fahre eine gedrosselte GS BJ 97 und habe follgendes im vergaser gefunden.... 2x 116 düsen (sollten 117,5 sein) gedrosselt oder 115 ungedrosselt keine Löcher in den schiebern.... kann mir einer sagen was das dür auswirkungen auf die Leistung haben wird??? Danke für eure Hilfe |
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2004
Ort: Duisburg Ruhrort
Alter: 45
Beiträge: 162
Baujahr: 1997
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#23 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Was kostet das eignetlich die Drossel austragen zu lassen?=
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#24 | |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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Zitat:
so rund 35 euro
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#25 |
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Gast
Beiträge: n/a
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gut ich hab meine nicth eingetragen. hatte sie schon so gekauft. mhh ab 8. mai darf ich offen fahren. nächstes jahr gibts dann wahrscheinlic n neues mopped.
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