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Alt 11.05.2007, 06:14:07   #51
In Flames
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Zitat:
Zitat von berndy
Jeder Steuerzahler hat also das Recht darauf von mir angezeigt zu werden und ich muss es machen, weil ich mich sonst selbst strafbar machen würde.
sehr geiler Satz
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 11.05.2007, 08:31:59   #52
berndy
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http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_08.php

Interessant ist Punkt 2.2 a. 9. und 10.

Eingetragen werden müssen alle Klassen, die der Inhaber besitzt, auch die Klassen, die von anderen Klassen beinhaltet werden. Das steht unter 9.

Unter 10. steht, dass dann entweder das Datum der Erteilung der einzelnen Klasse oder, falls mehrere Klassen auf einmal erteilt wurden, das Datum im Feld 14 einzutragen und durch *) im Feld 10 darauf zu verweisen ist.

Also, es muss bei der erteilten Fahrerlaubnisklasse entweder der *) oder ein Datum stehen, sonst ist die Klasse nicht erteilt.

Bei allen, bei denen die Führerscheine nicht so sind, würde ich empfehlen bei ihrer Führerscheinstelle nachzuhaken, damit das berichtigt wird.

Die Fahrerlaubnisverordnung ist noch relativ neu, bei der Umstellung altes auf neues Recht schleichen sich gerne mal Fehler ein.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 11.05.2007, 09:22:21   #53
Titan
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Hm. Das ist aber damals schon richtig gemacht worden; ich habe ja nur den beschränkten A gemacht und nicht die offene Klasse. Also durften die mir bei A (großes Motorrad) gar kein *) reinschreiben.

Dass ich mittlerweile A offen fahren darf, ergibt sich ja aus dem Datum.

ABER:
Zitat:
Zitat von Berndy
Also, es muss bei der erteilten Fahrerlaubnisklasse entweder der *) oder ein Datum stehen, sonst ist die Klasse nicht erteilt.
Das würde bedeuten, dass jeder, bei dem das Datum nur handschriftlich vermerkt ist (und der daher bei A offen eine Leerzeile hat), nach 2 Jahren zur Führerscheinstelle tippeln muss, um den Schein zu aktualisieren. Und das liegt wohl nicht im Sinne des Erfinders...
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Alt 11.05.2007, 11:22:43   #54
VariX
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hmm komisch. also bei mir wars so:
hab die prüfung am 20.08.04 bestanden und die haben direkt alles eingetragen:

A1: 20.08.04
A kleines Mop: 20.08.04
A großes Mop: 20.08.06

so wars von anfang an eingetragen. so das ich direkt am 20.8.06 offen fahren konnte
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Alt 11.05.2007, 11:27:42   #55
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Zitat:
Zitat von Titan
Dass ich mittlerweile A offen fahren darf, ergibt sich ja aus dem Datum.
Ja dass haben die mir damals auch so erzählt, aber berndy hat ja grad erklärt, dass das nicht stimmt!

Was mich erstaunt ist, dass das ja ziemlich viele sind, bei denen das falsch ist, und wir wären alle die Idioten, wenn da mal einer genau drauf achtet, obwohl wir nix dafür können...erst ab jetzt, wo wir das wissen...
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Alt 11.05.2007, 11:34:49   #56
Dj3K
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Wer stellt den Führerschein aus?
Straßenverkehrsamt?
__________________
Zitat:
Zitat von Bruce Dickinson
There are just 2 kinds of music: heavy metal and bullshit!
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Alt 11.05.2007, 11:37:31   #57
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Also die Jess hat so einen Schrieb auf dem draufsteht dass man das nicht eintragen muss!

Und das ist nicht irgendso ein Blättle ausm Forum.
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Alt 11.05.2007, 11:44:36   #58
Titan
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Zitat:
Zitat von gsjobu
Zitat:
Zitat von Titan
Dass ich mittlerweile A offen fahren darf, ergibt sich ja aus dem Datum.
Ja dass haben die mir damals auch so erzählt, aber berndy hat ja grad erklärt, dass das nicht stimmt!

Was mich erstaunt ist, dass das ja ziemlich viele sind, bei denen das falsch ist, und wir wären alle die Idioten, wenn da mal einer genau drauf achtet, obwohl wir nix dafür können...erst ab jetzt, wo wir das wissen...
Wobei ich glaube, dass Berndy da nicht ganz Recht hat. Klassen, die man nicht besitzt, müssen nämlich durchgestrichen sein. Die Leerzeile bei A offen könnte also dementsprechend eine Art Sonderregelung für die oben beschriebene Problematik sein. Ich denke, da ist nichts falsch eingetragen!

Ist bloß blöd, wenn das 1. nirgendwo genau bekannt gemacht wird und 2. bei einer Neuausstellung des FS verloren geht.
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Alt 11.05.2007, 12:36:37   #59
Tobios
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Zitat:
Zitat von VariX
hmm komisch. also bei mir wars so:
hab die prüfung am 20.08.04 bestanden und die haben direkt alles eingetragen:

A1: 20.08.04
A kleines Mop: 20.08.04
A großes Mop: 20.08.06

so wars von anfang an eingetragen. so das ich direkt am 20.8.06 offen fahren konnte
Bei mir genauso, deswegen mache ich mir darum keinen Kopp!
Was mir grad nur wieder aus den Theoriestunden einfällt, ist das mein Fahrlehrer irgendwann mal gesagt hat, das man nach der 2-Jährigen Probezeit, bzw. dem 2 Jahre gedrosselt fahren nochmal zur Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) muss, um das nachtragen zu lassen, dass man die Beschränkung nicht mehr hat.

Kann es vielleicht sein, dass das erst ab einem bestimmten Datum gegolten hat? Denn ich hab meinen Führerschein am 29.06.04 ausgestellt bekommen und bei mir war wie gesagt der 29.06.06 schon eingetragen!
Sozusagen das alle, die die Plastikkarte vor dem 01.01.04 bekommen haben (Solche Regelungen greifen ja immer gerne zu solchen Daten) das noch Nachtragen müssen?
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Alt 11.05.2007, 12:58:29   #60
Meathunter
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Bei mir steht im Führerschein auch nicht drin, aber welchem Datum ich offen fahren darf,.. die tante bei der Führerscheinstelle hat mir gesagt das ich damit einfach offen fahren kann, man würde ja sehen das die 2-jahres-Frist abgelaufen ist.

klang logisch also hab ich es auch nicht machen lassen. da ich aber noch nie angehalten wurde, kann ich auch nicht sagen ob das nun gut ist oder nicht.
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Alt 11.05.2007, 20:29:59   #61
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http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinkl ... -offen.php

Schaut da mal rein, dort steht auch dass nach ablauf der zwei jahre der führerschein nicht neu beantragt werden muss, ausserdem ist bei jedem ein sternchen in klasse a drinnen, da klasse A separat zwei spalten hat gilt das austellungsdatum des Führerscheins!!

Mein Prüfer betonte es noch damals!!


Zitat:
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
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Alt 11.05.2007, 20:33:40   #62
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Zitat:
Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Also doch nix mit umschreiben und so
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Alt 11.05.2007, 20:47:38   #63
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Nee, da ja in der Rubrik A ein Sternchen vorhanden ist!!!
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Alt 12.05.2007, 00:30:03   #64
Strahlung-Alpha
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Hallo,

so wie Jess hätte ich das auch aufgefasst. Die Spalte A ist ja in ein kleines und ein großes Motorrad unterteilt. Also langt doch der eine Stern. Bei A1 ist nur deshalb einer, weil es eine eigene Klasse ist.
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Alt 12.05.2007, 02:35:25   #65
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Hervorragend. Also im Normalfall kann dir keiner was; das macht nämlich Sinn.

Die (hypothetische) Frage bleibt trotzdem: Wenn der FS mal entzogen und neu erteilt wurde, wird dann das alte Ausstellungsdatum vom StufenFS eingetragen oder muss man nochmal zwei Jahre gedrosselt fahren? (Wohl nicht, wegen Gleichbehandlungsgrundsatz mit allen, bei denen schon bei Erteilung ein Datum für "offen" eingetragen wurde. Aber ob das auch das Fräulein vom Amt so sieht?)
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Alt 12.05.2007, 16:17:23   #66
berndy
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Zitat:
Zitat von VariX
hmm komisch. also bei mir wars so:
hab die prüfung am 20.08.04 bestanden und die haben direkt alles eingetragen:

A1: 20.08.04
A kleines Mop: 20.08.04
A großes Mop: 20.08.06

so wars von anfang an eingetragen. so das ich direkt am 20.8.06 offen fahren konnte
Genau so ist es richtig. Das Datum hinter dem großen Motorrad besagt, dass ab diesem Datum Klasse A ohne Beschränkung gilt.
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Alt 12.05.2007, 16:22:58   #67
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Aber wenn man einen FS mit handschriftlichem Datum unter 14.(10.) hat, KANN bei A offen gar kein Datum stehen!
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Alt 12.05.2007, 16:33:03   #68
berndy
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Die Fahrerlaubnisverordnung ist da aber ziemlich eindeutig.

Erteilte Fahrerlaubnisklassen werden mit *) oder mit dem Datum als erteilt gekennzeichnet, nicht erteilte mit einem --------- entwertet.

Also muss an einer erteilten Fahrerlaubnis entweder das *) oder das Datum sein.

Wenns bei euch nicht so ist, würde ich an eurer Stelle nochmals bei der Führerscheinstelle anfragen, warum das nicht so ist, wie es sein sollte.
Vll kann man das ja klären.
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Alt 12.05.2007, 16:43:56   #69
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Wobei ja bei Klasse A schon ein Sternchen drinsteht (Siehe Posts von Jess und Strahlung-Alpha auf der vorigen Seite).

Das macht schon alles Sinn und ist meiner Meinung nach richtig eingetragen; bei Erteilung hätte bei der offenen A ja gar kein Sternchen reingedurft, weil ich das damals noch nicht fahren durfte. Streichen wäre aber auch verkehrt gewesen, weil der FS dann nach 2 Jahren falsch gewesen wäre.

Die einzige Frage ist wirklich, ob auch die handschriftlichen Daten derart an die FS-Stelle übermittelt wurden, dass nach einem Entzug die gefahrenen zwei Jahre nachgewiesen werden können.
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Alt 12.05.2007, 17:07:50   #70
berndy
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Ja, ich verstehe das Problem.

Unbeschränkte Klasse A kann bei bestandener Prüfung noch nicht eingetragen werden, weil die noch nicht erteilt werden kann. Der Prüfer kann aber erst nach bestandener Prüfung das Datum im Feld 14 eintragen.

Normalerweise müsste dann die Führerscheinstelle das Datum der offenen Klasse A später ergänzen.

Eine Zeit lang wurde nach bestandener Prüfung ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt, bis die Bundesdruckerei den Fürerschein fertig hatte. Die Führerscheine waren dann so wie sich das gehört, überall *) oder Datum, wo es sein sollte.

Das Datum der bestandenen Prüfung wird den Führerscheinstellen von den Prüfern mitgeteilt.

Wenn ich wieder unter der Woche arbeite, werde ich mal bei unserer Führerscheinstelle nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.

Ich schreibs nochmal, die Fahrerlaubnisverordnung ist da eigentlich eindeutig: kein *) oder Datum keine Fahrerlaubnis laut Führerschein.

Das heißt trotzdem nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis nicht bei der Führerscheinstelle besteht.

Beim Drucken der Führerscheine können sich ja auch mal Fehler einschleichen.

Deswegen frag ich auch immer bei den Führerscheinstellen, nach bevor ich eine Anzeige schreibe. Der Führerschein ist ja nur das Dokument, mit dem man bei Kontrollen die Fahrerlaubnis nachweisen kann, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Trotzdem sollte der Führerschein, in eurem Interesse schon, alle Fahrerlaubnisklassen, die ihr besitzt, beinhalten.
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Alt 12.05.2007, 20:32:53   #71
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Berndy mal ne ganz andere Frage:

Wenn ich kein Führerschein dabei habe, können die dann anhand der Daten aus dem Perso kurz prüfen, ob ich nen Führerschein habe? Oder gibt das dann nen größere Probleme?
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Alt 12.05.2007, 21:40:39   #72
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@berndy

Die Führerscheinstelle kann ja aber nicht ein Datum eintragen, wenn sie gar nich wissen, ob du an diesem Tag auch die Prüfung bestehst! Deshlab gilt das
handschriftliche datum, welches der Prüfer auf den FS schreibt, und da ein Sternchen in KLasse A vorhanden ist, gilt dieses auch für unbeschränkt wenn die zwei jahre abgelaufen sind!!

Ansonsten wäre es wohl eine sehr starke Geldmacherei!!

Ich habe alle Führerscheine und die Daten kamen auch erst genau rein als ich meinen neuen hatte, Früher stand bei B ein sternchen dirnen jetzt ist ein Datum drin!!!

Hast du den neuen Scheckkartenführerschein überhaupt?
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Alt 13.05.2007, 10:40:05   #73
berndy
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@Jess Ich richte mich rein nach den Buchstaben der Fahrerlaubnisverordnung. Da steht das so drinn, wie ich das die ganze Zeit schreibe.

Was die Führerscheinstellen in die Führerscheine eintragen, kann ich nicht beeinflussen.

Wenn du die Klasse A beschränkt bestanden hast, darf die Führerscheinstelle den Klasse A offen nicht mit dem gleichen Datum der bestandenen Prüfung A beschränkt eintragen.

Eine erteilte Fahrerlaubnisklasse wird mit *) oder dem Erteilungsdatum als erteilt gekennzeichnet. Ist bei einer Fahrerlaubnisklasse weder ein Datum noch ein *) vermerkt, ist die Klasse laut Fahrerlaubnisverordnung - Ausgestaltung des Führerscheins - nicht erteilt.

Außerdem müssen alle Fahrerlaubnisklassen, auch solche, die von anderen Fahrerlaubnissen eingeschlossen sind, eingetragen werden, das steht so in der Fahrerlaubnisverordnung drin.

Ist kein Eintrag bei A mit dem großen Motorrad im Führerschein, muss ich davon ausgehen, dass die Fahrerlaubnisklasse nicht erteilt wurde. Wurde sie erteilt, ist der Führerschein nicht richtig ausgestellt.

Das mit dem Rechnen von 2 Jahren nach Erteilungsdatum ist, laut Fahrerlaubnisverordnung, nicht richtig.

Nein, ich besitze den neuen Kartenführerschein nicht. Das würde das Problem auch nicht lösen, da bei mir bei den Klassen A, A1, B, BE, C1E, CE < 18000 kg und MLTS 30.07.1980 stehen würde.

Edit: Außerdem Jess, kannst du mir glauben, ich weiß wie das Ding aussieht, ich hab solche Dinger bestimmt schon mehr als 50 mal in der Hand gehalten und ich hab Unterlagen, wie die auszusehen haben.

@gsjobu Bei den neuen Kartenführerscheinen besteht die Möglichkeit diese online abzufragen, sofern das System nicht ausgefallen ist. Es gibt aber auch Kartenführerscheine, die nicht online abgefragt werden können, das kommt auf das Ausstellungsdatum an. Die rosafarbenen oder grauen Führerscheine sind nicht auf elektronischem Wege abfragbar, das geht nur per Telefon und auch nur, wenn man die ausstellende Behörde kennt, weil es damals keine zentrale Datenzusammenführung gab.

Da man aber auch nur den Zustand abfragen kann, der eingegeben wurde und das immer eine gewisse Zeit dauert, kann man sich auf die online-Abfrage nicht 100%ig verlassen. Es könnte ja sein, dass der Betroffene seinen Führerschein/Fahrerlaubnis paar Tage vorher entzogen bekommen hat.

Daher gilt nach wie vor: Originaldokument einsehen.
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Alt 14.05.2007, 09:32:01   #74
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@berndy

Also weil mir diese Sache keine Ruhe lässt hab ich jetzt bei meiner Führerscheinstelle angerufen und nachgefragt.

Die nette Dame am Telefon hat mir genau das gleiche wie mein Prüfer mir damals gesagt hat, gesagt und zwar dass das handschriftliche Datum welches in 14.(10.) steht bindend ist.

Also nach Ablauf der zwei Jahre beschränkt geht der Führerschein automatisch in unbeschränkt über da ist dann das Datum des Prüfers bindend!!

Sie sagt dass ein Sternchen ja vorhanden sei und unbeschränkt ist ja auch nicht durchgestrichen sondern offen und gilt das Datum in 14.(10.)!!!

So wem soll ich jetzt glauben?!?
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Alt 14.05.2007, 09:45:51   #75
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Jess, das ist richtig. Ich kenn das ganz genauso, wie Du es beschrieben hast.
Sonst wäre auch ich seit 2005 illegal unterwegs. (Und alle anderen, die A-Beschränkt vor mehr als 2 Jahren gemacht haben und die neuen Karten-Fürhrerscheine haben auch.)
Hab ich noch nie gehört, was Berndy da erklärt. Und ich hab damals, als ich die Karte ausgehändigt bekam auch extra nochmal nachgefragt, ob nach 2 Jahren was umgetragen oder geändert werden muss. Die Antwort war die Gleiche, wie bei Dir.

@ Berndy: Sorry, aber ich glaub echt, da ist entweder die Vorschrift falsch formuliert, oder Du hast was falsch verstanden.


Aber ich kann heute abend auch nochmal meinen Schatz fragen, der ist Fahrlehrer. Der hat mit diesen Dingen täglich zu tun ...
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Alt 14.05.2007, 10:31:33   #76
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Schon traurig wenn das nichtmal die wissen die sowas kontrollieren sollen. (Ist jetzt nicht nur auf berndy bezogen)
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Alt 14.05.2007, 14:27:55   #77
berndy
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Wieso, ich weiß es ja, selbst wenn viele das gleiche (falsche) sagen, heißt es noch lange nicht, dass es richtig ist.

Ich hab doch den Link zur Fahrerlaubnisverordnung gegeben, wo ihr nachlesen könnt, da steht es drin, wie es sein soll, nicht wie es ist.

Jetzt nochmal:

Eine Klasse gilt als erteilt, wenn in dem entsprechenden Feld ein*) oder das Datum ist.

Werden mehrere Fahrerlaubnisklassen auf einmal erteilt, kann auch unter 14./10.) das Datum der Erteilung eingetragen werden, dann wird aber mit dem *) in der entsprechenden Rubrik (10) hinter dem Symbol der Fahrzeugart darauf verwiesen. (Üblicherweise bei bestandener Prüfung wird vom Prüfer das Datum handschriftlich eingetragen, das passt mir ehrlich gesagt auch überhaupt nicht, da kann man nämlich manipulieren und nach 3 Jahren kann man die Schrift nicht mehr lesen.)

Nicht erteilte Fahrerlaubnisse werden mit einem ------ entwertet.

Außerdem müssen alle erteilten Fahrerlaubnisklassen eingetragen sein, auch die, die von anderen Fahrerlaubnisklassen inbegriffen sind. (Auch A kleines und/oder großes Motorrad!)

Daraus muss man schließen: Fahrerlaubnisklassen ohne *) oder Datum sind nicht erteilt.

Das ist ganz einfach: Nach den Buchstaben der Verordnung, sollte es so sein.

Das hab ich aber die ganze Zeit so geschrieben.

Da ich nicht sehen kann, was auf euren Kartenführerscheinen eingetragen ist, hab ich auch geschrieben, klärt das mit euren Führerscheinstellen ab.


Dass man nach Erteilung der Klasse A beschränkt zwei Jahre weiter rechnen soll und dann die Klasse A unbeschränkt annehmen darf, halte ich nach den Buchstaben der Verordnung für nicht richtig. Richtig wäre meiner Meinung nach, dass dort das Datum steht, ab wann man offen fahren darf. Und genau das hab ich auf Führerscheinen schon gesehen und genau so ist es nach der Verordnung auch richtig.

Dass das Probleme mit der Eintragung der Daten gibt, ist mir auch klar, das hab ich aber nicht zu vertreten. Ich hab den neuen Führerschein auch nicht eingeführt oder entworfen.

Richtig wäre: Im Feld 14./10.) ist das Datum der bestandenen Prüfung für Klasse A und B. Im Feld 10. bei dem Auto und dem kleinen Motorrad *) und bei dem großen Motorrad das Datum, ab dem man offen fahren darf.

Fehlt beim großen Motorrad das Datum oder der *) ist die Klasse nach den Buchstaben der Verordnung und nach meiner Meinung nicht erteilt. Ansonsten bräuchte man da auch keine Trennung der Rubrik.

Was nützt euch der Kartenführerschein, wenn der italienische Beamte der Polizzia Stradale nicht erkennen kann, ob ihr das große Motorrad fahren dürft oder nicht?

Ich mach mich aber am Mittwoch oder Donnerstag, wenn ich wieder Dienst habe, bei unserer Führerscheinstelle schlau. Vll gibts ja eine Verwaltungsvorschrift, die nur die ausstellenden Behörden erhalten haben.

Meiner Meinung nach ist die neue Fahrerlaubnisverordnung wieder einmal ein typischer Schnellschuss unserer Regierung, bei dem man viele Sachen einfach nicht bedacht hat.

@explosion Die Vorschrift ist schon richtig formuliert, man liest sie oft nur falsch.
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Alt 14.05.2007, 14:42:00   #78
dennisw1984
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Mal ein Beispiel:

http://www.gs-500.de/mx_album.php?sm...c&pic_id=10454


Heißt doch, dass ich den Führerschein am 13.08.05 bestanden habe und ab 13.08.07 offen fahren darf, oder?
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Alt 14.05.2007, 14:46:34   #79
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@berndy

so du hast gesagt ich soll mich schlau machen bei meiner Führerscheinstelle, das habe ich getan, siehe oben, und die gute Dame hat mir gesagt es ist nicht erforderlich den Kartenschein umzuschreiben!!

Morgen kommt zu uns die Verkehrspolizei ich frag die dann mal was die dazu sagen!!

Denen drück ich meinen FS mal in die Hand!
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Alt 14.05.2007, 14:47:39   #80
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@dennis

und genau so siehts bei mir auch aus in Klasse A!!!!!!
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Alt 14.05.2007, 14:48:56   #81
verdi
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@berndy: wie handhabst du persönlich das denn in einer verkehrskontrolle wenn da jemand ankommt bei dem das feld leer ist ?
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Alt 14.05.2007, 14:51:01   #82
berndy
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Das nimmst du an?


Nach den Buchstaben der Verordnung heißt das:

Prüfung 13.08.05 für Klasse A beschränkt bestanden, Klasse A1 und A beschränkt erteilt, sonst nix. Allerdings wurde die Klasse A unbeschränkt nicht entwertet, so dass man da noch ein Datum eintragen könnte.

Soweit ich weiß, werden die Daten mit dem Laser eingebrannt.

So wie ich die Verordnung verstehe, fehlt da das Erteilungsdatum für die unbeschränkte Klasse A, das müsste meiner Meinung nach noch eingetragen werden.

Damit das jetzt vll. nochmals klarer wird.

Ich möchte euch nicht die Klasse A unbeschränkt absprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass viele Führerscheine nicht so sind, wie sie laut Verordnung sein sollten.
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Alt 14.05.2007, 14:58:05   #83
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Ja, weil die nicht erteilten Klassen durch nen Strich zu entwerten sind...
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Alt 14.05.2007, 14:58:45   #84
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Zitat:
Zitat von Goose
Bei meiner Frau sind alle drei Kästchen mit dem *) ausgefüllt, das heist meine Frau dürfte alle drei Klassen fahren, sie hat aber nur den kleinen A gemacht, also dürfte sie nach dem schein groß fahren.

Das darf sie aber nicht weil sie erst seit kurzem 25 ist. Also gehe ich davon aus das der Führerschein falsch ausgestellt ist. Oder sehe ich das falsch?
Na da würd ich mich freuen an ihrer Stelle
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Alt 14.05.2007, 15:01:47   #85
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Zitat:
Zitat von DerKilla
Zitat:
Zitat von Goose
Bei meiner Frau sind alle drei Kästchen mit dem *) ausgefüllt, das heist meine Frau dürfte alle drei Klassen fahren, sie hat aber nur den kleinen A gemacht, also dürfte sie nach dem schein groß fahren.

Das darf sie aber nicht weil sie erst seit kurzem 25 ist. Also gehe ich davon aus das der Führerschein falsch ausgestellt ist. Oder sehe ich das falsch?
Na da würd ich mich freuen an ihrer Stelle
Ja aber nur, wenn die Daten auch bei der Führerscheinstelle so hinterlegt sind...

@goose
Was soll das eigentlich mit 25 zu tun haben? Man kann ab 25 Jahren lediglich gleich den offenen Führerschein machen, aber der ist extra zu Beantragen und kostet idR auch mehr, da Du mit der größeren Maschine fahren musst...
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Alt 14.05.2007, 15:04:32   #86
berndy
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Da hast du Recht.

Leider ist es so:

Die Verordnungen werden von Leuten gemacht, die von der Praxis und Durchführbarkeit keinen Schimmer haben und die dann auch nicht an alles denken können. Da ist Nachbesserung angebracht.

Die Behörden müssen mit den Verordnungen arbeiten und diese umsetzen, haben aber auch nicht die Zeit auf die Nachbesserungen zu warten.

Dann wird es so gemacht, wie es am besten geht, ist ja im Handwerk auch so.

Dann kommt ein ganz schlauer Berndy und liest sich mal die Verordnung durch und sieht, so wie es da drin steht, sehen die wenigsten Führerscheine aus.

Dann schreibt er das im Forum und alle sind verunsichert.

Gooses Frau hat also einen nach der Führerscheinverordnung richtig ausgestalteten Führerschein mit einem falschen Datum der Erteilung der Klasse A unbeschränkt.

Was es alles gibt, Fehler über Fehler.

Ja ja, neue Verordnungen und deren Umsetzung....unendliche Geschichten.
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Alt 14.05.2007, 15:07:56   #87
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Zitat:
Zitat von verdi
@berndy: wie handhabst du persönlich das denn in einer verkehrskontrolle wenn da jemand ankommt bei dem das feld leer ist ?
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Alt 14.05.2007, 15:10:30   #88
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Hat er schon geschrieben, dass er in der Regel bei der Führerscheinstelle sich informiert, was denn wirklich vorliegt...oder ob der Führerschein falsch ausgestellt ist...
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Alt 14.05.2007, 15:13:16   #89
verdi
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ja aber wenn der schein falsch ausgestellt ist ist er ja nicht gültig ... deswegen wollte ich wissen wie er das dann handhabt
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Alt 14.05.2007, 15:18:24   #90
berndy
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1. Ich sags ihm, dass ich da Bedenken habe, ob er eine gültige Fahrerlaubnis hat, ich das aber so nicht eindeutig feststellen kann und das bei der Führerscheinstelle abklären muss. Im Falle, dass er keine Fahrerlaubnis hat, dass er eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommt. Dann hat er die Wahl, auf eigenes Risiko weiterzufahren oder nicht. Die Weiterfahrt untersagen, wenn ich nicht genau weiß, dass er keine Fahrerlaubnis hat, werde ich nicht, es könnte ja sein, dass er doch eine hat und da hätte ich ihn in seinen Rechten beschnitten, das wäre unverhältnismäßig.
Wenn ich es genau weiß, dass er keine hat, dann schon.

2. Ich notier mir das und kläre es bei der Führerscheinstelle später ab. Sowas fällt ja immer dann auf, wenn dort niemand ereichbar ist, wenns geht, wirds gleich abgeklärt, dann wieder zu 1., letzter Satz.

3. Hat er eine Fahrerlaubnis, wird mit der Dame von der Führerscheinstelle geschäkert und gefragt warum das aus dem Führerschein nicht ersichtlich ist.
Hat er keine, wird auch geschäkert, aber alle erforderlichen Daten erhoben und eine Anzeige geschrieben.
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Alt 14.05.2007, 15:22:55   #91
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Gut, also würde das heissen:

Ich frag bei der Führerscheinstelle nach, ob bei denen hinterlegt ist, das ich offen fahren darf, - wenn ja, dann ist ja "nur" mein Schein falsch ausgestellt und ich fahre nicht illegal rum, kann also nix größeres passieren...

wenn nicht => sofortiger Handlungsbedarf...
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Alt 14.05.2007, 15:28:53   #92
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Zitat:
Zitat von Goose
Wenn du ihn nicht hast gibt es logischerweise Ärger.
Ja eben, aber das weiss man erst nach Anrufen, weil normal muss man ja beim neuen nicht mehr nach 2 Jahren ummelden...wenn dies verpeilen bin ich aber der Arsch...
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Alt 14.05.2007, 15:33:30   #93
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Zitat:
Zitat von gsjobu
Gut, also würde das heissen:

Ich frag bei der Führerscheinstelle nach, ob bei denen hinterlegt ist, das ich offen fahren darf, - wenn ja, dann ist ja "nur" mein Schein falsch ausgestellt und ich fahre nicht illegal rum, kann also nix größeres passieren...

wenn nicht => sofortiger Handlungsbedarf...
Gut auf den Punkt gebracht.
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Alt 14.05.2007, 15:35:30   #94
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So wie es Goose geschrieben hat, war es eigentlich auch gedacht, da gibts dann auch keine Probleme mit dem Eintrag der Daten.

Naja, manchmal eben doch.
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Alt 14.05.2007, 15:41:09   #95
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Zitat:
Zitat von berndy
Hat er keine, wird auch geschäkert
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Alt 14.05.2007, 15:53:49   #96
explosion
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Zitat:
Zitat von Goose
Der Prüfer händigt ihn dir (zumindest hier) ja nicht mehr aus, du bekommst ne Bescheinigung das du bestanden hast und fährst dann deinen Schein abholen.
Und genau DAS ist der Knackpunkt an der Geschichte.
Denn jeder, der wie ich die Karte direkt vom Prüfer in die Hand gedrückt bekommt, hat dieses Sternchen in A Beschr. und das Datum HANDSCHRIFTLICH im Feld 10./14.
Dies ist aber genauso gültig, wie eine Karte, der erst nach Erteilung auf´m Amt gedruckt wird, und dann natürlich die Daten an richtiger Stelle (und schon im Vorraus auf 2 Jahr errechnet) eingetragen hat.

Zitat meine Schatzs (Fahrlehrer) "Man ging wohl davon aus, dass der kontrollierende Polizist 2 Jahre dazurechnen kann".


Wenn ich jetzt rigendwann mal noch nen anderen Führerscheinbrauch oder meinen verliere und damit nen neuen bekomme, ist das Datum garantiert auch eingetragen.
Aber ich muss ihn jetzt nicht umtragen lassen und er ist nicht falsch.



Sorry, Berndy. Aber wenn mich deshalb mal ein Polizist doof anmacht, lach ich ihn aus. Und das ist nicht persönlich gemeint.
Deshalb @ Jobu und alle andern, die kein Datum eingetragen haben: Nicht verrückt machen, das ist richtig, wie es ist.
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Alt 14.05.2007, 16:05:53   #97
explosion
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Mensch, Ihr seid doch eh ne Ausnahme.
Mach mir jetzt meine schön zurechtgelegt Theorie nicht kaputt!



OK, dann nenn ich´s halt anders:
Wenn der Führerschein soweit fertig gemacht wird, und Datum der Prüfung kurzfristig mit der Hand nachgetragen wird (nämlich nach der Prüfung. Bei uns vom Prüfer, bei Euch von der Zulassungstelle), dann gibts nur Sternchen und handschriftliches Datum.

Wenn ich den aber später mal ändern lasse, wegen neu dazu erworbener FS-Klasse oder Verlust der Karte, dann bekomm ich das Datum reingedruckt.
OK?!
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Alt 14.05.2007, 16:17:17   #98
berndy
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Belassen wir es damit und stellen fest:

Es wird unterschiedlich gehandhabt.

Die Vorschrift lautet zwar anders, das scheint aber niemanden zu interessieren.

Polizisten können zwei Jahre dazu rechnen, damit ist aber die Klasse nicht automatisch eingetragen, der Führerschein laut Verordnung also nicht vorschriftsmäßig, auch wenn die Fahrerlaubnis besteht. Wir müssen das aber nicht, wir sind keine Mathematiker und werden nicht füs Rechnen bezahlt.

Ich werde in Zukunft alle Führerscheine beanstanden, die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sind.

Ordnung muss sein, wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder so macht, wie er will.
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Alt 14.05.2007, 16:45:21   #99
Drifter76
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Die Klasse Au wird erteilt, sofern jemand die Klasse Ab 2Jahre lang besitzt.
Hierbei handelt es sich um einen Prüfungsfreien Aufstieg in die Klasse Au.
Und diese ergibt sich zwangsläufig nach 2 Jahren...
Dieses muß weder vermerkt noch einem Grünen vorgerechnet werden (da diese angeblich selber rechnen können)
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Alt 14.05.2007, 18:54:05   #100
berndy
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Wo steht das? Quelle.

Lies mal genau die Fahrerlaubnisverordnung.

Es geht eigentlich nicht um den prüfungsfreien Aufstieg, sondern um die Eintragung im Führerschein. Und da müssen, laut FE-Verordnung, alle erteilten Fahrerlaubnisse eingetragen sein.

Und für mich ist eine Fahrerlaubnis, die nicht im Führerschein vermerkt ist, nicht vorhanden, weil ich mich genau an die Buchstaben der Verordnung halte.

Edit:

Du brauchst mir das nicht vorrechnen, du musst mir nur nachweisen, dass du die Fahrerlaubnis besitzt, das geht am einfachsten mit dem Eintrag im Führerschein.
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