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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.10.2006
Ort: BOT
Beiträge: 123
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hey ihr!
hab mal ne frage zum rechtlichen... wie iss das eigentlich wenn meien freundin 1,2 bierchen trinkt und sich dann hinten uff mein mopped schwingt und ich nuechtern bin... keine angst total betrunkene durch die gegend zu fahren aber wenn der beifahrer bissl was getrunken hat muesste das doch klargehen... oder nicht? cheers fizo
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squid shit! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Trägt nicht der Fahrer die verantwortung für seine "Passagiere"?
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich glaube der muss genauso wie du pusten, wenn ihr in die kontrolle kommt. Zumindest wurde mir das so von bekannten letztens gesagt.w
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Aachen
Alter: 41
Beiträge: 890
Baujahr: 2003
Kilometer: 18000
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In solchen Fällen sollten wir wohl mal laut nach BERNDY!!!! rufen
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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BERNDY!!!!!!!!!!!!!! *brüll*
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.03.2007
Ort: Bremen
Alter: 37
Beiträge: 536
Baujahr: 2008
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solange der fahrer nüchtern ist, gibts doch keine probleme oder?
also nen kumpel meinte mal, wenn der fahrer was gestrunken hat und man mitfährt macht man sich strafbar. aber so wie dus schilderst sollte dis in ordnung gehen anekdote von meinem fahrlehrer: er hat mal nen angetrunken kumpel mit möp nach hause gefahren. dieser meinte in der kurve aus der schräglage heraus versuchen zu müssen, mit der hand den ausfallt zu berühen. mein fahrlehrer bekam dis möp dann nicht mehr richtig in normal position wegen dem geänderten schwerpunkt und hat seinem kumpel erstma nen ellbogencheck verpasst, damit der den arm wieder einzieht. bei ihm ists gut ausgegangen, beim nächsten den vl schon wieder net. zu empfehlen ists also net ^^
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Die GS kann zwar net schwimmen, aber tauchen Die Welt ist eine Scheibe oder eine Insel auf dem Rücken einer Schildkröte, alles andere ist gelogen |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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berndy weiß bescheid
er ist doch fachmann |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.02.2006
Ort: München
Alter: 38
Beiträge: 378
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Ich denke zu wissen, das der andere so betrunken sein darf, das er den fahrer nicht stört wegen der fahrt, also wie beim auto! (nur das es beim mopp schneller geht) aber ne gestzliche %o Grenze gibts da glaub ich net....
naja BERNDY!!!!!
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I'm Back |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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also beim autofahren ist es afaik so, dass ein betrunkener nicht auf dem beifahrersitz sitzen darf, weil er sonst evtl ins lenkrad greifen oder sonst 'n scheiß veranstalten könnte.
ich würde mal vermuten, dass es beim motorradfahren noch strenger ist, weil das ja noch viel gefährlicher ist, wenn jemand hinten drauf rum hampelt. mir sagt schon der gesunde menschenverstand, dass man das besser lassen sollte! aber gesetze kenne ich dazu nicht. ich würd's nicht machen. mir kommt hinten keiner drauf, der auch nur einen schluck getrunken hat. prinzipsache! genauso, wie ich selber nicht mehr fahre, sobald ich auch nur einen schluck getrunken habe (kommt verflucht selten vor, aber trotzdem). |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.10.2006
Ort: BOT
Beiträge: 123
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Also ich bin schonmal mit jemandem hinten drauf 1 km gefahren der stoned war... (kumpel nach hause fahren / war kein alkohol im spiel........)
ich war komplett nuechtern! also waehrend der fahrt bis auf "boah man ist das schnell!" hat der sich eigentlich beherrscht (bin 40 gefahren witzig wars dann nur als er an der ampel abgestiegen ist und gegen irgendwas gekaempft hat... (weit und breit weder n mensch noch n auto) und als es gruen wurde ist er wieder aufgesprungen und hat rumgerufen FAHRFAHRFAHR! also ich hatte keinen schlechten lachkrampf nur im nachinein hab ich mir da so gedanken gemacht ob das ueberhaupt legal war... vondaher BERDNY!!!
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squid shit! |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Menden (Sauerland)
Beiträge: 3.058
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ob legal oder nicht wäre mir in dem moment ehrlich gesagt scheiß egal.
du bist verantwortlich für die, die du hinten drauf hast! also würde ich nen teufel tun und jemanden mitnehmen der stoned is oder stockbesoffen. (1-2 bierchen sind denk ich mal noch im rahmen)
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.04.2007
Ort: Gmunden
Alter: 36
Beiträge: 109
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Also ich nehme Prizipiell keinen 2ten mit ausser es geht nicht anders. Aber für mich ist einfach dass Risiko eines Sturzes zu hoch. Es kommt immer dann wenn mans nicht braucht, Rollsplitt, Wenn einen wer Übersieht. Wenn jeder mit seinem Bike fährt ist jeder für sich verantwortlich, aber wenns mich schon zerlegt möchte ich wenigstens dass nur ich fliege.
Mal ganz davon abgesehen dass ich nichtmal im Traum dran denken würde nen besoffenen mitzunehmen.
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Gruß Alex |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 37
Beiträge: 1.882
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ich hab von nem polizisten mal die antwort bekommen, dass derjenige hinten drauf sich noch festhalten koennen sollte.
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www.RennLeder.de |
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#14 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#15 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Einen absoluten Grenzwert gibt es bei betrunkenen Beifahrern bei Motorrädern nicht.
Richtig ist aber, dass es zu einer Strafanzeige und Verurteilung kommt, wenn der Beifahrer infolge seiner Trunkenheit das Motorrad zum Sturz oder zu einem anderen Unfall bringt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Das gleiche gilt auch, wenn ein betrunkener Beifahrer einem beim Auto ins Lenkrad greift oder sonstigen Blödsinn macht, wodurch es zum Unfall kommt. Daher besser auf den Rücksitz verbannen. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Aber auch da hat man Sorgfaltspflichten. Wenn man das absehen kann, dass der Dummheiten macht, wird einem das bestimmt auch vorgehalten. Als Beifahrer darf man jemanden dann auch nicht mehr auf dem Motorrad mitnehmen, wenn er nicht mehr in der Lage ist sich selbst festzuhalten. Insoweit hat man auch eine Sorgfaltspflicht für seinen Passagier, eben Verantwortung für seinen Beifahrer. Das versteht sich aber eigentlich von selbst. Daher also, wenn einer so besoffen ist, dass er nur mehr kriechen kann, sollte er am besten von einem Krankenwagen ins nächste Krankenhaus transportiert werden. Auf einem Motorrad hat der jedenfalls nichts mehr verloren. Berndy, der gar keinen Alkohol trinkt.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#16 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.04.2007
Ort: Gmunden
Alter: 36
Beiträge: 109
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Zitat:
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Gruß Alex |
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#17 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.10.2006
Ort: BOT
Beiträge: 123
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Zitat:
kenn den ja schon n bissl laenger vondaher wusste ich das... ausserdem wars nur hier umme ecke wo eh nachts NIE autos fahren (ausser irgendjemand kommt zufaellig mal nach hause und rollsplit oder so liegt hier auch nisch... ueber ne "richtige" strasse waer ich auch nich gefahren... halt n kaff hier
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squid shit! |
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#18 |
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Benutzer
Registriert seit: 04.04.2007
Ort: Ludwigshafen am Rhein
Alter: 38
Beiträge: 79
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also hab ich die aussage von berndy jetz richtig verstanden dasses reine interpretationssache iss???
also für mich klang das so : man darf betrunkene mitnehmen wenn man keinen grund hat davon auszugehen das er irgendwie einen zum sturz bringt also sozusagen in den strassenverkehr eingreift. also es gibt nich sowas wie ne grenze , wenn mein kollege jetz viel aushält und ich dem mit 3 promille zutrau das er sich aufm motorrad halten kann darf ich ihn mitnehmen wobei ichs bei jemandem der mit 0,5 schon unzurechnungsfähig iss nichmehr darf richtig??? interessant Weedy der gerne alkohol trinkt aber dann des krad schön stehen lässt
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Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der Belustigung |
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#19 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ne gibts nich,
aber wenn halt die gefahr besteht das er in den straßenverkehr eingreift, beabsichtigt oder nich is egal, soll heißen wenn er nich mehr weiß was er tut oder sich nich mal mehr auf seinen eigenen beinen halten kann, könnte es was aufn deckel geben. aber mal ganz ehrlich wer nimmt schon gern nen sozius mit auf der gs *k-star der nich mehr ganz nüchtern is und den eindruck hat das heute eher kinder besauft euch tag war, als christi himmelfahrt (hust)* |
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