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#1 |
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Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 278
Baujahr: div.
Kilometer: einige
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Az.: 2-20 08806/06, Landgericht Frankfurt
... Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als beim Autofahren. Diese Betriebsgefahr lasse sich grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen. Unfallfolgen würden ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden. Was war geschehen: Ein Motorradfahrer machte eine Notbremsung und kam dabei zu Fall, Schaden 10.000.- €. Der Radfahrer war aus einem Waldweg auf die Straße gefahren. Selbst der ADAC befürchtet, sollte sich diese Rechtsauffassung auch bei anderen Gerichten durchsetzen, werden Motorradfahrer wohl nie mehr Anspruch auf Schadenersatz haben. Quelle: ADAC motorradwelt 07.2007, Seite 5 Andere Verkehrsteilnehmer dürfen also schuldhaft Unfälle verursachen und der Zweiradfahrer hat das Nachsehen. Natürlich würde ich auch gerne einen Regenschirm auf Räder unterhalten, aber meine Rente lässt dies nicht zu. Nein, ich bin mit mit der Verletzung meiner körperlichen Unversehrtheit, soweit noch gegeben, nicht einverstanden!
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Was ist das denn bitteschön für ein hirnverbranntes Urteil?
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#3 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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das Urteil ist doch schon öfter hier im Forum rumgeschwirrt.
Ich denke in der Praxis sieht das ganze ein bisschen anders aus, heisst ja nicht dass jedes Gericht jetzt so urteilt. Sonst könnt ich ja jeden der aufnem Motorrad sitzt mit Vorsatz zum Krüppel fahren, ohne dass ich was zu befürchten hätt
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#4 | |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Zitat:
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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reihenfolge im strassenverkehr (alle rechte --> kaum rechte)
-kinder -fußgänger -radfahrer -autofahrer . . . . . . . . . -motorradfahrer ![]() ich finde das eine frechheit. @In Flames: nein, aber jedes gericht hat die möglichkeit danach zu handeln und da ja bekannt ist, dass sich motorradfahrer nicht grade großer beliebtheit erfreuen... |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich denke schon das das Urteil Ok ist,
was ich aber nicht verstehe ist warum das für Radfahrer nicht auch gilt, denn diese haben weder schutzkleidung noch Helme auf/an. Ich denke man muss sich als Motorradfahre einfach im klaren sein das es bei "leichen" unfällen schon folgenschwere Folgen haben kann, wo beim Auto vielleicht gerade mal die Windsäcke aufgehen. Natürlich kann man sagen das es unfair ist, aber bei jemanden der keinen Sicherheitsgurd trägt wollt Ihr im falle eines Unfalls ja auch nicht für die Folgen des nicht getragenen Gurtes kommen. |
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#7 | ||
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
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Zitat:
Und wurde schon teilweise dahingehend revidiert, dass das Betriebsrisiko nicht automatisch einem Haftungsanteil gleichzusetzen ist.
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#8 |
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Benutzer
Registriert seit: 14.02.2006
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Beiträge: 66
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Und in 2. Instanz kam es zu folgendem Richterspruch: Dem Motorradfahrer werden 70 % der geforderten 10.000 € Schadensersatz zugesprochen.
Nachzulesen u.a. in der aktuellen Mopped.
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.08.2006
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Beiträge: 278
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Abstruse Gedanken, unter Betrachtung des StGB.
Also, weil ich Motorrad fahre bin ich es selbst schuld. Ich nehme Unfallfolgen wissentlich in Kauf. Die Straßenverkehrsordnung wird so wohl zum Klopapier und ich muss Angst vor einer Zwangseinweisung oder Haftstrafe haben, denn ich bin gewillt mich oder andere Personen zu schädigen, sonst würde ich ja ein anderes Verkehrsmittel nutzen und nicht Motorradfahren. Da ich dann ja auch mit meiner Tötung einverstanden bin, fordere ich sogar noch zu einer Straftat, gegen mich selbst, auf. Es braucht daher ein ernsthaftes Sterbeverlangen des Opfers, fordert das Recht, welches durch die Dauer und Kilometerleistung meines Zweiradfahrers unweigerlich nachgewiesen ist. Meine Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum ist: Warum ist es nicht möglich, dass ein Gericht, in Verbindung mit obigen Urteil, meine Phantasie zur Wirklichkeit werden lässt und einen Kläger um Schadenersatz, Motorradfahrer, auf diesem Weg sogar noch in eine Psychiatrie einweisen lässt ? ---------------------------------------------------------- @ ninja, danke für deinen hinweis "... jedes gericht hat die möglichkeit danach zu handeln ..." . @ Jenni, dank auch dir für die ergänzung.
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#10 |
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Super-Moderator
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Dramatisiere das doch nicht so.
Im oben genannten Fall ist der Motorradfahrer durch eine Vollbremsung zu Fall gekommen und dadurch der Schaden entstanden. Das Gericht wertet die Möglichkeit, dass der Motorradfahrer dabei selbst einen Fehler begangen haben könnte und bei korrekter Bremsung eventuell kein Schaden entstanden wäre. In der 2. Instanz sind ihm ja 70% der geforderten (!) Schadenssumme zugesprochen worden. Wäre es eine direkter Unfall gewesen, hätte er 100% seines Schadens erstattet bekommen. Insofern wird das wie beim Autounfall gehandhabt, direkte Schäden werden zu 100% ersetzt, indirekte nur anteilmäßig bis gar nicht.
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
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#12 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Kennen wir ja schon von der Kollision mit Tieren bzw. Wild: lieber draufhalten als draufzahlen...
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#13 |
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Stammtisch Franken
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Mal andersrum:
Um die, die so fahren ist, wie es der Kläger hier dargestellt hat(sinngemäß: ohne rechts und links zu gucken auf die Straße geschossen), isses eigentlich nicht Schade - Bös' gesprochen. Zumindest dürfen die sich nicht wundern, wenn sie unter die Räder kommen. |
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#14 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Ein Treffer lässt sich zweifelsfrei als Unfallursache feststellen, somit gibt es auch einen, der eindeutig schuld ist
Was wir nicht wissen ist, ob die geforderte Schadenssumme überhaupt gerechtfertigt war. :P
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#15 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
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trotzdem probiert man auszuweichen, auch wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt...........nennt sich wohl Überlebensdrang
Ich glaub nicht dass das Gehirn dann denkt: wenn ich gerade reinbrettre ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, und ich muss mir keine grossen Gedanken machen.
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#16 |
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Super-Moderator
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Völlig richtig, In Flames! Ich halte auch nicht drauf, ich lebe gern...
Das war eine Reaktion auf Goose's Beitrag.
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#17 |
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Registriert seit: 13.05.2007
Ort: Aus der schönsten Stadt der Welt ;-)
Alter: 54
Beiträge: 68
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Ha, das kommt mir bekannt vor. Mir ist ein betrunkener Radfahrer vor die Flinte gekommen. Er ist vom Gehweg kommend ohne zuschauen zwischen den Autos durchgefahren auf die Straße. Da war aber ich. Keine Chance gehabt, auch mit der sofortigen Vollbremsung.
FAZIT: 600 Euro Strafe für mich. Auf dem Schaden werde ich auch sitzen bleiben so wie es aussieht. Ausgaben für mich bis jetzt incl. Schaden am Auto. (ca.) 3200 Euro plus Anwaltskosten. FAZIT 2: Radfahrer dürfen alles. Sogar betrunken am Straßenverkehr teil nehmen. FAZIT 3: Der Autofahrer ist die Kuh der Nation. Kuh kann man auch mit Depp austauschen. FAZIT 4: Der Motoradfahrer auch. |
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#18 |
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Benutzer
Registriert seit: 03.06.2007
Ort: Aachen
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Baujahr: 1991
Kilometer: 71000
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Hallo zusammen!
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich denke der Motorradfahrer hätte 100% erstattet bekommen, wenn er den Mindestabstand zu den anderen Motorradfahrern (es waren 3, 2 sind gestürzt) eingehalten hätte! So hat er "nur" 70% erstattet bekommen, da er ja mangels Abstand zu 30% selber am Sturz schuld ist. Kann man im MOTORRAD nachlesen
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#19 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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@ Joergkuehl: LESEN!
Mit Halbwissen rummosern kann jeder! Das erste Urteil stammt aus 2006! Die Revision in 2007 gestand dem Motorradfahrer 70% des geforderten Schadensersatzes zu. Es wurde eine Mitschuld von 30% festgestellt, weil der Motorradfahrer nicht genügend Sicherheitsabstand gehalten hatte. In der Revision wurde weiter eindeutig festgestellt, dass Motorradfahren kein grundsätzliches Verschulden gegen sich selbst ist! Worüber regst du dich auf? Nachtrag: Zitat:
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#20 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Die Urteilsbegründung würde mich mal interessieren. Wie viele Promille hatte der Radfahrer?
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#21 |
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Registriert seit: 13.05.2007
Ort: Aus der schönsten Stadt der Welt ;-)
Alter: 54
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Nach Messungen her hatte ich 48 KmH derauf. Also nicht zu schnell. Nur der Dumme Gutachter hat gemeint ich hätte angeblich zu spät reagiert. Wie er das hätte machen wollen bei 2 Autolängen rechtzeitig zum stehen zum kommen Frage ich mich allerdings. Naja, ich habe mich dann auf den Vergleich mit den 600 Euronen eingelassen, da ich die verhandlung wegen den Deppen 100& verloren hätte. Dazu kommt noch das ich dann ca. 2000 Euro Geldstrafe gehabt hätte und Vorbestraft gewesen währe. Da waren mir dann schon die 600 Euro lieber. Das alles war das Öffentliche Recht.
Aber im Privatrecht Also Ich gegen Unfallgegner, habe ich Recht bekommen, aber der Kohle ich ich jetzt natürlich hinterherlaufen. PS.: Das private Verhandlung war vor der Öffebtlichen Rechts Verhandlung. Achja, wieviel Promile der hatte weiß ich leider nicht. Das hat den Gutachter wohl auch nicht Interessiert. |
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.04.2003
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Gutachter ist kein Richter...
Sich auf solch einen Vergleich einlassen und dann rumheulen... Also sorry... |
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#23 |
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Benutzer
Registriert seit: 13.05.2007
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Ich heule nicht, habe mich damit abgefunden. Mir kahm das nur bekannt vor, was zuvor gepostet wurde. So einfach.
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#24 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Naja, nur Recht haben genügt leider nicht immer. Oft braucht man auch noch Glück dabei um die richtigen Leute (Richter und Gutachter) zu treffen.
Auf hoher See und vor Gericht liegt man ganz in Gottes Hand.
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#25 |
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Benutzer
Registriert seit: 13.05.2007
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@ berndy
Genau so ist es. Recht alleine hilft nicht immer. |
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