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Alt 08.04.2008, 11:55:28   #1
Willi
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Standard Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Hi,
ich habe gestern das Motorrad meines Sohnes, eine GS500e mit Vollverkleidung, zugelassen. Später daheim ist mir aufgefallen, dass die Vollverkleidung die im alten Brief eingetragen ist, in der neuen Zulassungsbescheinigung nicht mehr aufgeführt ist. Dafür steht drinn, dass eine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis zu beachten" sei (im Brief kein Wort davon zu lesen).
Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, es würde da nicht alles aus dem alten Brief übernommen und ich sollte doch den Brief sorgfältig aufbewaren und evtl. eine Kopie davon mitführen! Da ich das etwas seltsam fand, könne ich aber nochmal vorbeikommen wenn ich in der Nähe bin um dann mal zu schaun ob man was machen kann.
Kann das sein das ist ja wohl ein Witz? Welche Erfahrung habt Ihr dazu?

Willi
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Alt 08.04.2008, 12:02:11   #2
majestic_morpheus
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Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Die Aussage stimmt soweit, dass nicht mehr alle Eintragungen vom Brief in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden. Bei einer VVK wäre es mir persönlich aber besonders wichtig, dass die drin steht. Ich würde das reklamieren.
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Alt 08.04.2008, 12:06:00   #3
Rocky
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Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Es ist gängige Praxis den Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" pauschal bei allen Motorrädern in die neue Zulassungsbescheinigung zu schreiben .
Mit einer mitgeführten Kopie des Briefs bist du auf der sicheren Seite .
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Alt 08.04.2008, 12:23:44   #4
majestic_morpheus
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Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Zitat:
Zitat von Rocky
Es ist gängige Praxis den Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" pauschal bei allen Motorrädern in die neue Zulassungsbescheinigung zu schreiben .
Mit einer mitgeführten Kopie des Briefs bist du auf der sicheren Seite .
Stimmt. Den Brief braucht man für die Reifen aber nicht, da die allg. Betriebserlaubnis der GS keine Reifenfabrikatsbindungen beinhaltet. Dass es so ist, muss man selbst nicht nachweisen.
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Alt 08.04.2008, 18:23:40   #5
Eagle
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Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Das gleiche Problem mit der VVK hatte ich auch. Die haben mir erst erzählen wollen, dass Vollverkleidungen nicht mehr eingetragen werden und man 'ne ABE haben oder abmontieren muss. Hab sie aber dann doch noch kostenlos nachgetragen bekommen.
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Alt 08.04.2008, 20:16:00   #6
e-reyser
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Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Die meinen aber das es aber auch reicht wenn man ne Kopie vom alten Brief mitführen würde (also da wos eingetragen ist)
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Alt 08.04.2008, 21:44:46   #7
Eagle
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Kilometer: 47.000
Standard Re: Fahrzeugbrief vs Zulassungsbescheinigung

Dem TÜV hat's nicht gereicht.
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