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Alt 19.09.2008, 12:18:56   #1
bikerin500
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Standard Reifenfabrikatsbindung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich meines KFZ Scheines für die Suzuki 500 E (Baujahr97/GM51B)
Im Schein steht bezüglich der Reifen:
Bereifung vorn u.Hinten nur von einem Hersteller zulässig,gemäss Betriebserlaubnis beachten

110/70-17 54H
130/70-17 62H


Ich verstehe das nicht..Heisst das ich darf nur die vom Hersteller empfohlenen Reifen drauf machen?
Da steht nämlich der Pirelli Reifen drin (der BT45 wäre mir lieber)
Und darf ich wirklich nur 130er Reifen hinten drauf machen...hätte gerne einen 150er

Gruß
bikerin500
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Alt 19.09.2008, 18:08:03   #2
Eagle
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Die GS hat eigentlich keine Reifenbindung. Ein entsprechendes Gutachten kann man ganz offiziell hier herunterladen. Bei der Größe bleibt's allerdings ohne Umbauten.

Gruß Uwe
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Alt 19.09.2008, 19:33:44   #3
el_diablo
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

wie? kann man auf die standart felgen 150er reifen ziehen oder was?

mfg
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Alt 19.09.2008, 19:36:26   #4
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

nö du darfst nur die größen aus deinem schein draufziehen ... aber es gibt keine bindung an einen bestimmten hersteller ...
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Alt 19.09.2008, 19:38:25   #5
verbali
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Herstellerbindung nicht, aber Typenbindung.

Und das neben den Größer Geschwindigkeitsfreigabe und Tragfähigkeitsindex stimmen müssen sollte klar sein
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Alt 02.10.2008, 16:38:01   #6
KingBB12
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Hi ich habe auch ne Reifenfabrikatsbindung eingetragen aber nirgendwo steht an welches Fabrikat ich gebunden bin... Müsste ja eigendlich im Fahrzeugbrief stehen oder?

Ein Kollege hat mir erzählt das ich den BT 45 aufjedenfall im Fahrzeugbrief/Schein eintragen muss und ich bin der Meinung das dass auch so in der ABE von B-Stone steht!? Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?

Freue mich schon auf antworten....
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Alt 02.10.2008, 20:33:42   #7
Eagle
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Du brauchst den BT 45 nicht eintragen lassen. Lies dir mal das Gutachten von Suzuki (s.o.) durch.
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Alt 03.10.2008, 15:06:09   #8
KingBB12
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Aha wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil! Habe das auf der Arbeit in der Mittagspause kurz angeschaut und nicht ganz zu Ende gelesen und der Kollege der mir das gesagt hat wird wohl auch nicht zu ende gelesen haben....

Ich bitte um harte und gerechte Bestrafung
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Alt 03.10.2008, 15:23:57   #9
verbali
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Ich lese da nur das es für Modelle die Nach 2007 in Betrieb gegangen wurden keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt.

Für ältere Modelle gilt das weiterhin.
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Alt 03.10.2008, 17:32:12   #10
KingBB12
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Joa ist ja auch richtig aber du kannst wohl mit diesem Gutachten fahren solange die Reifen den vorgeschrieben Maßen entsprechen wenn du das wechseln willst musst du es abnehmen lassen!

Und das reicht mir ja schon! Was mich nur wundert ist das ich zwar ne Reifenfabrikatsbindung im Fzg. Schein stehen habe aber nirgendwo und ich meine nirgendwo steht was für ein Reifenhersteller das sein soll! Oder heißt das nur das ich nur einen Reifen dieser Deminsion fahren darf?
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Alt 11.10.2008, 15:29:37   #11
KingBB12
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

So ich habe jetzt einen TÜV Menschen gefragt er meint das ich die Reifen von jedem Hersteller fahren kann insofern sie die Reifengröße haben die bereits im Fahrzeugschein eingetragen ist!
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Alt 25.10.2008, 22:36:14   #12
majestic_morpheus
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Zitat:
Zitat von verbali
Ich lese da nur das es für Modelle die Nach 2007 in Betrieb gegangen wurden keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt.

Für ältere Modelle gilt das weiterhin.
Das Gutachten gibt es jeweils für die WVBK/BK und auch für die GM51B, deckt also alle Baujahre ab. In beiden Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Diagonalreifen nur die Reifengrößen angegeben, keine Hersteller. Für Radialreifen ist bei der GM 51 B nur der Pirelli eingetragen, die späteren Baujahre dürfen auch da fahren was sie wollen.

Es sollte jedoch unbedingt erwähnt sein, dass bei anders lautenden Einträgen im Fzg-Schein entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden muss oder die aktuellen Angaben im Fzg.-Schein eingetragen werden müssen.
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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Alt 26.10.2008, 18:01:44   #13
KingBB12
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

Richtig die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer dabei sein! Aber mein TÜV-Mensch hat mir gesagt das es egal ist welcher Hersteller Hauptsache die Reifenmaße stimmen! Er hat auch nachgeguckt ob etwas zu dem BT 45 im Computer ist und er hat mir dann extra aufgeschrieben das ich den fahren darf!(Ich habe die GM51!)
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Alt 26.10.2008, 18:32:18   #14
florina
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Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

hi

auch ich habe die BT 45 drauf..

hab mitr allerdings auch die tüv bescheinigung aus dem internet gezogen und den immer dabei..

und mich noch zusätzlich voher beim tüv schlau gemacht..

da gibts keine bedenken..

l.g. florina
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Alt 27.10.2008, 10:12:15   #15
Nusch
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Kilometer: 9XXX
Standard Re: Reifenfabrikatsbindung

ich wurde schon einige male mit dem bt45 angehalten! und nie wurde was gesagt! und ich hab keine gutachten oder ähnliches für die reifen dabei!

(bisher ist die kontrolle immer so abgelaufen! reifen geprüft (ob größe stimmt) laser k1 nach abe abgesucht und gut is!)
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