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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 5
Baujahr: 92
Kilometer: 35000
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Hallo,
ich suche eine Allgemeine Betriebserlaubnis für meine GS 500 E (GM 51 B), Bj. 92. Kann man die hier oder noch irgendwo bekommen?! Vielen Dank. MfG C.Müller |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: zw.Magdeburg und Berlin
Alter: 42
Beiträge: 1.071
Baujahr: 2000
Kilometer: :)
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Aeh wie jetzt?Wofür genau, oder versteh ich da jetzt was falsch?
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Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde. |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 01.06.2009
Ort: bei Münster
Alter: 40
Beiträge: 93
Baujahr: 1994
Kilometer: 30000
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ABE für ein Fahrzeug????
![]() Meinst du vieleicht den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil I ???? Ich geh mal davon aus, dass du irgendein Anbauteil oder ne Drosselung meinst, denn nen Ersatzbrief kannste hier sicher net bekommen- oder versteh ich da auch was kplt falsch????
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: zw.Magdeburg und Berlin
Alter: 42
Beiträge: 1.071
Baujahr: 2000
Kilometer: :)
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Eben deswegen versteh ichs auch noch nich so ganz.
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Schon bevor ich ihn anfuhr, war ich davon überzeugt, dass dieser alte Mann nie die andere Straßenseite erreichen würde. |
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#5 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
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Oder es geht um die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis ^^
die gibs hier: http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf
__________________
GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000 GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000 |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.05.2009
Ort: Mannheim
Alter: 35
Beiträge: 811
Baujahr: 1994
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multi, dass wär ja wieder fantastisch ^^
aber ich bin auch gespannt was du wirklich haben willst ´
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#7 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 5
Baujahr: 92
Kilometer: 35000
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Vielleicht habe ich mich auch vertan, kenn mich da nicht so genau aus, ist mein erstes Motorrad..gibt es keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die GS? Oder ein Handbuch, eine Art Benutzerhinweis o.s.ä.?! Wie das beim Auto der Fall ist..?!
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: bochum
Beiträge: 132
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ein handbuch gibt es wohl
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"Der Mann ist verrückt!" |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.09.2008
Ort: Schwäbisch Gmünd
Alter: 34
Beiträge: 210
Baujahr: 1993
Kilometer: 27000
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ich hab mir auch dieses Handbuch bei Ebay gekauft, aber tu's nicht!
Das bringt dir wirklich rein gar nix alles was de wissen musst findest hier im Forum oder in einem dieser Reparaturbücher... wenn du hier deine e-mail adresse postet, schickt dir sicherlich jemand nen Link wo's das Buch günstig gibt |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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sicherlich gibt es eine Betriebserlaubnis für die GS 500.
Die liegt bei Suzuki und eine Abschrift beim KBA in Flensburg. Suzuki für die Betriebserlaubnis der GS viele, viele tausend DM 8das war das Geld vor dem Euro) bezahlt hat denke ich nicht das sie diese herrausrücken werden
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#11 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Als Nachweis der Betriebserlaubnis für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug (das sind Pkw, Lkw, Krad, Traktor, Anhänger nicht aber Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad, die sind nur betriebserlaubnispflichtig) gilt die Zulassungsbescheinigung bzw. bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief und der Zulassungsschein (Fahrzeugschein).
Eine Abschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis, wie bei zulassungsfreien aber betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, gibts also nicht. Dazu ist die Zulassungsbescheinigung da. Hast du beim Kauf keinen Brief oder eine Zulassungsbescheinigung mitbekommen, könnte das einen Grund haben. Z.B. das Fahrzeug ist geklaut oder der Brief/die Zulassungsbescheinigung ist einfach verloren gegangen. Ist das Fahrzeug geklaut, gehört es dir gar nicht, dann gehört es noch dem eigentlichen Eigentümer und du musst es zurückgeben. Wie du dein Geld wieder bekommst, ist deine Sache. Musst du dir beim Verkäufer, dessen Name und Anschrift du ja bestimmt hast, zurückfordern. Ist der Brief/die Zulassungsbescheinigung nur verloren gegangen ist das kein Problem. Kostet nur etwas Geld und Aufwand. In diesem Fall gehst du zur Zulassungsstelle, dort musst du vermutlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief tatsächlich verloren gegangen ist, dann bekommst du, selbstverständlich gegen eine horende Gebühr, einen neuen ausgestellt. Wie erfährst du nun, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde? Schreib dir die Fahrgestellnummer und, falls bekannt, das letzte Kennzeichen auf und geh zu deiner örtlichen Polizeidienststelle. Wenn du bei den Kollegen dort freundlich nachfragst, werden die mal nachschauen, und das sogar kostenlos. Ansonsten fällt das mit Sicherheit bei der Zulassungsstelle auf. Vorsicht mit den Fahrzeugbriefen bzw. den Zulassungsbescheinigungen II. Wer die Dinger besitzt, wird allgemein dem Anschein nach als Eigentümer betrachtet (unabhängig davon, wer als Halter eingetragen ist). Das Gegenteil nachzuweisen wird manchmal recht schwierig. Deswegen haben die Dinger nichts im Fahrzeug verloren. Die hält man am besten unter Verschluss. |
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#12 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 5
Baujahr: 92
Kilometer: 35000
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Ja ne, den alten Brief und die neue Zulassungsbescheinigung I u. II hab ich ja, hab das Motorrad rechtmäßig erworben..!!
Aber hab noch ein anderes Problem, wo ich hier leider nicht so fündig werde. Und zwar hab ich Sie entdrosseln lassen, laut der Werkstatt sind die Gasschiebeanschläge rausgekommen. Konnte Sie vorher nicht testen, weil sie nicht zugelassen war, aber irgendwie läuft sie jetzt nicht sauber. Ich kann nicht voll Gas geben, sonst fängt sie an zu stottern. Ganz schlimm ist es zwischen 5500 und 7500 Umdrehungen..nur wenn ich ganz sanft von unten hoch beschleunige gehts einigermaßen. Aber trotzdem kann ich nicht voll durchziehen. Im Stand geht es aber, da stottert sie nicht..auch kommt sie (wohl dadurch) nicht auf über 130 Km/H, weil ich sie dazu richtig beschleunigen können müsste. |
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.05.2009
Ort: Mannheim
Alter: 35
Beiträge: 811
Baujahr: 1994
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Handbuch und Serviceheft brauchst du eigentlich nicht.
Reparaturanleitung und Werkstatthandbuch sind empfehlenswert (je nach Schrauberwillen) Was du da für eine ABE haben willst versteh ich wie verbali immernoch nicht |
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: 94315 Straubing
Alter: 84
Beiträge: 218
Baujahr: 2006
Kilometer: 87380
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Meinst Du vielleicht das nachfolgende Papier. Das war bei mir an den KFZ-Brief geheftet:
Zum Service-Heft möchte ich noch sagen, dass es gut ist, wenn man es hat. Es enthält, zumindest bei meinem, den Farbcode. Gruß |
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#16 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 5
Baujahr: 92
Kilometer: 35000
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ja schon gut, dann gibt es halt keine ABE o.s.ä. für die GSE..! Meine aber gehört zu haben, dass es sowas gibt..aber was kann ich bei meinem Problem mit dem Stottern machen?..hab schon alle Filter durchgeschaut..!
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.05.2009
Ort: Mannheim
Alter: 35
Beiträge: 811
Baujahr: 1994
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es gibt ABE´s für Anbauteile, falls dir das übern Weg lief
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