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#1 |
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Benutzer
Registriert seit: 10.07.2011
Ort: in Baden
Alter: 35
Beiträge: 85
Baujahr: 1993
Kilometer: 38000
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he was ist wenn ich mir spiegel ohne e nr anschraub und erwischt werde was hab ich da so zu erwarten???
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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gar nix
gucksch du hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...egelungen.html Nur die Spiegelfläche ist entscheident bei deinem Bj. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Neundorf Anhalt
Beiträge: 230
Baujahr: 1999
Kilometer: 101000
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Ich bin etwa 50000 km mit zu kleinen Spiegeln ohne e-nr. unterwegs gewesen. Es hat nie jemanden interessiert. Bin sogar einige Male damit problemlos durch den TÜV gekommen (wurde lediglich als geringer Mangel vermerkt).
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#4 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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§56 StVZO Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. In der Rili 97/24/EG steht im Anhang II unter Pkt. 2 ff - die Fläche nicht kleiner als 6900 mm² ist, - bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist, - bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis von 78 mm beschrieben werden kann. Unvorschriftsmäßige Spiegel können mit einem Verwarngeld von 15 € geahndet werden.
__________________
![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 10.07.2011
Ort: in Baden
Alter: 35
Beiträge: 85
Baujahr: 1993
Kilometer: 38000
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ok alles klar dann lass ich meine fälschlich gekauften spiegel dran^^ im notfall was sind schon 15 euro
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2011
Ort: Köln
Beiträge: 313
Baujahr: 1995
Kilometer: 40000
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Im Zweifel bekommst du eine Teilschuld bei einem Unfall, weil du das andere Fahrzeuge bzw die Verkehrssituation mit einem größeren Spiegel besser überblicken hättest können.
Die Anwälte der gegnerischen Versicherung sind da sehr einfallsreich und sicherlich keine Anfänger.
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Herzlich Willkommen in der schönsten Stadt Deutschlands!
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#7 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Nö.
Bei der Erstzulassung reichen die 60 cm² Spiegelfläche aus. Das E-Prüfzeichen ist erst mit Zulassung nach EG-Recht (kam 1997) nötig.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber ist es nicht so, dass die Haftpflicht immer zahlt und einen dann mit höchstens 5000€ in Regress nehmen kann?
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#9 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2011
Ort: Köln
Beiträge: 313
Baujahr: 1995
Kilometer: 40000
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Zitat:
@ SWM: Hab das nicht auf ein Prüfzeichen bezogen, sondern auf Spiegel, die nicht für die Straße zugelassen sind. Ob Fläche zu klein oder falsche Anbringung oder was auch immer.
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Herzlich Willkommen in der schönsten Stadt Deutschlands!
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