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Alt 27.04.2012, 12:45:49   #1
davesgs500
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Standard Drosselung - was ist eingetragen im Fahrzeugschein

Hey Freunde,

ich fahr ja noch ca. 1 1/2 Wochen gedrosselt, aber ich hab trotzdem nochmal ne Frage.
Im Fahrzeugschein ist ja eingetragen das die GS mit den 18mm Gasschieberanschlägen gedrosselt wird. Meine Frage ist ob man dann trotzdem die 120er düsen legal einbauen kann??? weil laut eintragung wird ja nur mit den gasschieberanschlägen gedrosselt.

verstehen tu´ ich das alles nicht, aber naja... ein bisschen mehr als eine woche noch.

mfg. dave
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Alt 27.04.2012, 17:57:42   #2
majestic_morpheus
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Ob legal oder illegal - was bringt dir das? Rein technisch auf jeden Fall nur Nachteile, solange die Anschläge noch drin sind.
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Alt 27.04.2012, 19:32:38   #3
Goose
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Vor allem mit welchem Sinn? 120er Düsen rein, die 135er raus aber die Anschläge drin lassen....
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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Alt 27.04.2012, 21:49:15   #4
majestic_morpheus
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Liegt wohl daran:

Zitat:
Zitat von davesgs500 Beitrag anzeigen
verstehen tu´ ich das alles nicht, aber naja...
Dann will ich es mal grob erklären:

Die eigentliche Drossel ist der Anschlag, der den Gasschieber daran hindert, voll zu öffnen. Folglich bekommt der Motor auch nie "Vollgas" und kann somit auch nur weniger Leistung produzieren.

Die veränderten Düsen sind eine technische Notwendigkeit, weil sonst das Gemisch im oberen Drehzahlbereich abmagert und der Motor durch eine zu heiße Verbrennung Schaden nehmen könnte.
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Stichworte
anschläge, drossel, drosselung, gasschieberanschläge


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