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#1 |
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Gast
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Hi
wie ist das nun eigendlich mit neons an der Maschine?? Generell verboten?? Keine ABE mit neons?? Oder nur während der Fahr nich?? Oder wie?? Was da jemand bescheid?? (aber bitte keine Vermutungen) nur reines Wissen und Erfahrung sind hier gefragt |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Während der Fahrt nicht. Aussage von Jim Knopf, der es AFAIK direkt vom Tüv hatte. Such und du wirst finden.
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also Unterbodenbeleuchtung darf man anbauen, aber nur auf Parkplätzen oder privaten Grundstücken anschalten. Auf öffentlichen Straßen ist es nicht erlaubt. Erwischen dich die Bullen damit, würde es glaub 150 € und 3 Punkte kosten. Haste aber nicht an, können sie dir nichts machen. (So ist es beim Auto, daher müsste es beim Mopped auch so sein)
Falc |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Nein, so ist es auch nicht beim Auto.
Es ist komplett verboten. 1. Weil es nicht mal angebracht werden kann (erfüllt weder die Anforderungen an Beleuchtungseinrichtungen, noch überhaupt irgendwelche Anforderungen für Anbauteile) 2. Weil es auch nicht ausgeschaltet am Fahrzeug sein darf.
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Ich darf das! |
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#5 |
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Gast
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komisch, ich war bei FK und habe da nachgefragt. Die meinten es sei kein Problem......hmmmmm wahrscheinlich wieder nur Verkaufsgeschwätz......
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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der Ricky hat voll recht!!!
Ich war gestern beim Tüv und habe ihn mal gefragt und der Tüver hat genau das selbe gesagt, wie es Ricky geschrieben hat. Er müsste eigentlich Mopeds oder Autos durch fallen lassen wenn sowas dran ist. Aso, ich habe meine Tüv mit mit leichten Mängel bestanden ( Kette war nicht gespannt genug) . . . |
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#7 |
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Gast
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hmm meiner sagte nicht das es nicht erlaub seien koennte es gib t moeglich keiten aber natuerlich nicht mit roeren sondern mit led schleuchen die flexiebel und un bruchbar sind aber das ist dann wieder auslegungs sache
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Nein ist es nicht, weil Lichteinrichtungen bei Fahrzeugen ganz genau und unmissverständlich reglementiert sind.
Und das KBA hat jede Form von Unterbodenbeleuchtung für Verboten erklärt, auch wenn noch zahlreiche Gerüchte über Schlupflöcher und Ausnahmen kursieren: sie stimmen nicht
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Ich darf das! |
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#9 |
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Gast
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Hallo Leute!!
Finde ich schon Komisch dann dürften ja die neueren Fahrzeuge wie BMW und Audi auch nicht zugelassen sein! Die haben auch eine Umfeldbeleuchtung! Diese wird aber auch nur geschaltet wenn die Türen aufgeht! Also muß es ein schlupfloch geben!! MFG Timo |
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#10 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Da hat doch das eine mit dem anderen nichts zu tun. Bei BMW z.B. ist es Serienmässig und dient der Sicherheit und ist in neutralen Farben gehalten. Neonröhren entsprechen keiner amtlichen Prüfung und sind deshalb nicht erlaubt, da sich auch der Hersteller um keinerlei Gutachten kümmert, welches ca 15000 Euro kosten würde. |
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich mag dieses geprolle eh nicht, obwohl ich mir das schon an meiner maschine vorstellen könnte.
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#12 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Zitat:
Ja genau. Auch von Brabus gibt es eine Einstiegsbeleuchtung. Es ist wie Jim knopf sagt. Die Dinger erfüllen bestimmt Vorraussetzungen (Einbau im Schweller, Abstrahlwinkel, Verschaltung...). Und sie wurden wie gesagt durch teure Gutachten überprüft. Das KBA müsste dir dafür eine Betriebserlaubnis erteilen. Wenn du das selber machen willst, dann müsstest du das erst entwickeln, mehrere Exemplare davon bauen und das dann wie schon gesagt, einer Überprüfung zur Zulassung unterziehen, Gutachten erstellen lassen. Eben so, wie die Hersteller das bei neuen Autos oder neuen Komponenten auch tun müssen. Für den Selberschrauber ist es eben doch nicht möglich, schon garnicht mit dranschrauben und beim TÜV eintragen lassen. Viele Grüße
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Ich darf das! |
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#13 |
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Gast
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Wieso ist hier in Deutschland immer alles so kompliziert. Ok, dass mein Auto nicht 4 Meter breit sein darf, oder mein Motorrad nicht mit 8 Endrohren zugelassen wird, das versteh ich. Aber warum wird Unterbodenbeleuchtung verboten? Das greift doch niemand an und solange es nicht blendet (tut es ja auch nicht) störts doch keinen oder?
Aber richtig geil siehts halt nur aus, wenn das Auto auch tief ist (siehe Fast and Furious)... |
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#14 |
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Gast
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ich hatte sowas auch dran an meiner gs, gab nur ärger.
hier könnt ihr mal die pics sehen: http://www.gs-500.de/modules/mx_albu...hp?user_id=730 p.s. hab die jetzt abgebaut. |
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#15 |
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Gast
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hmm gefällt mir persönlihc nicht so an einem Motorrad....
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#16 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Zitat:
Mir kam vor 5 Wochen Nachts so ein Auto entgegen und das oben vom Berg und war blau beleuchtet. Ich fand das so geil das ich mich umdrehte und dabei fast in den Graben gerauscht wäre. Deshalb ist das verboten. Ich werd´s dennoch auch irgendwann anbauen.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#17 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
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Zitat:
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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#18 |
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Gast
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Genau, oder wenn eine hübsches Mädl in einem Porsche sitzt, dann dreh ich mich auch um. Ist meine Entscheidung und meine Verantwortung, ob ich hinschaue oder nicht. Von daher finde ich es schade, dass UBB verboten ist.
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#19 |
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Gast
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ich würd mich auch umdrehen wenn sie nicht in einem Porsche sitzt und erst recht wenn sie in Unterwäsche da steht!
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Es ist nicht wegen der "hinguck-Wirkung" verboten, sondern weil Licht am KFZ genau reglementiert ist.
Vorne Weiss, hinten Rot. Richtungsanzeige Gelb. Blau: Einsatzfahrzeuge mit Wegerechten, Gelb: Baustellenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Überbreite oder-länge... Licht unter dem Fahrzeug gibt es nicht. Man muss z.B. auf Anhieb erkennen können, ob das Fahrzeug im Rechten Augenwinkel nun auf mich zu kommt oder von mir weg fährt... Licht am Fahrzeug nur, um zu sehen oder gesehen zu werden, nicht zum Posen Jede Lampe am Fahrzeug hat eine eindeutige Funktion, die jeder erkennen muss.
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Ich darf das! |
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#21 |
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Gast
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hört sich vernünftig an, trotzdem mag ich das beispiel mit der frau
*vorstell* |
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.07.2003
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Und was ist mit grüner Beleuchtung, mit was sollte die denn verwechselt werden? Naja werd ich wohl dann merken wenn ich meine demnächst dran habe.
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MfG Marc http://www.500xtrem.de Wir sind wieder in der ersten Liga! 1.FC Köln allez allez! AchtColaAchtBier |
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#23 |
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Gast
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Vielleicht denk ja einer, es sei dann eine grüne Ampel und fährt los. Da draußen gibt es solche, die das echt machen würden....
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#24 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.07.2003
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Toll dann hab ich da 10 Dosen hinter mir die denken sie hätten grüne welle.
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MfG Marc http://www.500xtrem.de Wir sind wieder in der ersten Liga! 1.FC Köln allez allez! AchtColaAchtBier |
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#25 |
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Gast
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Ja du glaubst es nicht, aber es gibt wirklihc so verrückte. Auch welche, die das Gaspedal mit ner Bremse verwechseln...hab ich schon live miterlebt...
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