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#1 |
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Stammtisch Hamburg
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Guten morgen User!!!
Ich habe mir gestern bei ebay eine Soziusabdeckung gekauft Bild: http://i17.ebayimg.com/02/i/000/ff/b7/b91f_1.JPG Nun meine Frage muss ich die eintragen lassen oder nicht? Die abdeckung kommt von der Firma www.wagner-kunststofftechnik.de Kann mir da einer weiterhelfen?? Mit freundlichen gruss benni |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
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Das geht wohl noch als Gepäck durch - also ich würde mir diese Kosten sparen
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#3 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 13.06.2008
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Bist du dir da sicher nicht das ich noch Probeme bekomme!!
es liegt keine ABE vor nur material Gutachten! |
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#4 |
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Public-Relations-Manager
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Frag doch einfach bei TÜV oder DEKRA nach!
Kann man sogar online machen ohne aus dem Haus zu gehen...
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#5 |
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Stammtisch Hamburg
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Ok Danke
werde ich machen!! |
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#6 |
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Stammtisch Bodensee
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meine von wagner is nur geschoben, lässt sich ohne werkzeug entfernen=ladung ^^
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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also die vario sitzbank verkleidung von gimbel muß
eingetragen werden da ja auch fest montiert ist wenn natürlich nur ein handgriff ist sowie gepäck ist es natürlich eintragungsfrei |
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#8 |
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Public-Relations-Manager
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Wo isn die fest montiert?
Die bekommst du ohne Werkzeug - nur mit dem Zündschlüssel - runter.
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
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Aber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ändert sich!
Gruß Verbali
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#10 | |
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Public-Relations-Manager
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Zitat:
Und die Soziusabdeckungen vieler Sportler werden auch gegen das Sitzbrötchen getauscht.
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#11 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Anders verhält es sich natürlich wenn auch die Fußrasten und der Soziushaltegriff entfernt werden sollen , dann ist das Töff natürlich nur noch ein Solo-Gefährt , was dann wiederum umtragungspflichtig wäre ..wird die Sitzabdeckung aber nur im eigentlichen Sinn verwendet , braucht man diese wohl nicht eintragen zu lassen. Ansonsten müßte wer die Rücksitzbank an seinem Kombi umlegt , das ja auch immer mit einem TÜV-Besuch verbinden.
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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Naja, es ging grad um die Einmannsitzbänke von Gimbel und Co.
Da tauschst du die komplette Sitzbank gegen eine mit nur einem Platz. Wenn du die abnimmst können die 2 Passagiere auf dem blanken Rahmen Platz nehmen.
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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achso , ich dachte es ging noch um die ...
http://i17.ebayimg.com/02/i/000/ff/b7/b91f_1.JPG
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#14 |
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Administrator
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auch die gimbel dinger müssen nicht eingetragen werden .... sind ohne werkzeug entfernbar ... und nen schlüssel gilt nicht als werkzeug ... ist halt dann ein platz durch gepäck belegt ... is aber mit der gepäckrolle hinten drauf das gleiche ... da muss ich genauso nach hause fahren die rolle wegbringen ...
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#15 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
je nachdem wie scharf die Braut am Straßenrand ist ,kann es sich schon lohnen eher die Gepäckrolle mit deiner gebrauchten Unterwäsche zurückzulassen...
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#16 | |
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Benutzer
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Zitat:
für eine 2-personen-zulassung muß die sitzfläche eine gewisse mindestlänge haben und die ist bei der wechselsitzbank von gimbel nicht gegeben. man muß also die anzahl der sitzplätze in den fahrzeugpapieren ändern lassen und gleichzeitig natürlich auch die hinteren fußrasten demontieren. sportler mit serienmäßiger sitzbankabdeckung, die gegen einen soziussitz getauscht werden kann haben in der regel eine 1-personen-zulassung mit der wahlweisen eintragung von zwei sitzplätzen, dann aber mit der auflage hintere fußrasten und den soziussitz zu montieren.
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#17 |
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Administrator
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haben supersportler nicht ... weder meine erste noch meine 2te r1 hatten irgendwas derartiges eingetragen ...
natürlich darfst du mit montierter gimbel abdeckung niemanden mehr mitnehmen aber du kannst ja jederzeit mit dem zündschlüssel gegen die originale sitzbank tauschen ... nochmal zur verdeutlichung: ich schnall hinten auf den soziusplatz eine gepäcktasche. damit sie mir nicht geklaut wird sichere ich die spanngurte mit einem vorhängeschloss. damit ich den schlüssel nicht im urlaub verliere lasse ich ihn zuhause. deiner meinung nach müsste ich dann ja zum tüv und es auf einmann betrieb umschreiben lassen ... ich muss ja genau wie bei der gimbel sitzbank erst nach hause und es umstecken ...
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#18 | |
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Benutzer
Registriert seit: 24.06.2008
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Zitat:
nochmal zur verdeutlichung: die sitzfläche einer doppelsitzbank mit halteriemen muß eine länge von 65 cm aufweisen, mit haltegriff nur 60 cm. auf der wechselsitzbank von gimbel kann und darf keine zweite person sitzen, dieser zustand der sitzbank kann weder unterwegs noch zuhause geändert werden. deshalb: ist die sitzbank von gimbel montiert muß die anzahl der sitzplätze im fahrzeugschein geändert sein! will man wahlweise die originale sitzbank wieder montieren kann die eintragung auch wahlweise erfolgen (s.o.).
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#19 |
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Administrator
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glaube wir reden aneinander vorbei
du rest vermutlich davon http://www.gimbel-motorradtechnik.de...s500_ks_gr.jpg ich rede von der sitzbank (gimbel variohöcker ) die einfach gegen die originale ausgetauscht wird ... http://home.arcor.de/alexschiffer/gs-jpg/206.JPG bei dem kompletten heck was angeschraubt wird ist es korrekt dass die anzahl sitzplätze umgetragen werden muss und dies auch wahlweise eingetragen werden kann. die sitzbank vond er ich rede kann zuhause nur mittels zündschlüssel gegen die originale getauscht werden und braucht somit nicht eingetragen zu werden
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#20 | |
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Zitat:
durch die montage der wechselsitzbank von gimbel ändern sich die fahrzeugeigenschaften wesentlich: da die anzahl der sitzplätze ein elementarer bestandteil der betriebserlaubnis ist muß eine änderung natürlich eingetragen werden.
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#21 | |
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Zitat:
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#22 |
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Die Gimbel Vario-Sitzbank ist eintragungsfrei, die 2 Personen Zulassung erlischt ja auch nicht durch die Mitnahme von einem Kasten Bier auf dem Rücksitz.
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#23 |
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Administrator
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da rede ich doch die ganze zeit von ... bluewonda ist aber der überzeugung ich müsste die fussrasten abbauen ( sehr witzig bei ner gs ... ) und es umtragen lassen ...
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#24 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
@ bluewonda: Ich verstehe deine Argumentation, die Sitzbank wurde jedoch schon von einigen Usern montiert und die GS dann bei TÜV/DEKRA vorgestellt. Dort war eine Umtragung stest nicht erforderlich, da ein werkzeugloser Wechsel möglich ist und das somit rein rechtlich als Gepäck gilt. Gleiches gilt übrigens auch für Sitzbankabdeckungen (oder eben einen Kasten Bier
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#25 |
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die argumentation bezüglich der sitzbankabdeckungen und ihrer einstufung als gepäck kann ich ja noch nachvollziehen auch wenn es im ernstfall auslegungssache sein könnte, was aber wechselsitzbänke angeht sind diese ja wohl kein gepäck sondern bestandteil des fahrzeugs, schließlich muß eine sitzmöglichkeit vorhanden sein!
wenn einige prüfer die eintragung einer wechselsitzbank nicht für erforderlich halten ist das schön aber verlassen will ich mich darauf nicht. persönlich habe ich bei verschiedenen prüfern auf nachfrage andere informationen erhalten und auch bei anstehenden eintragungen andere erfahrungen gemacht. es war bisher z.b. so, daß sitzbankeigenkonstruktionen basierend auf metallplatten eintragungsfrei waren, für sitzbänke mit mit gfk-unterkonstruktionen war aber in der regel mindestens ein materialgutachten und damit die eintragung erforderlich. teilweise ging es ohne gutachten aber immer nur mit eintragung. auch ohne werkzeug tauschbare einzelsitzbänke wurden in der vergangenheit immer eingetragen, auch wenn meist nur die anzahl der sitzplätze wahlweise eingetragen wurde, was ich für durchaus plausibel halte. selbst bei auf originalen sitzbänken basierenden umbauten war dies der fall. was auch noch bleibt ist die serienmäßige eintragung bei meinem motorrad (s.o.). aber egal, eine eintragung ist jederzeit möglich und jeder kann selbst entscheiden was er tun möchte, es gibt ja nur zwei möglichkeiten: - man läßt die einzelsitzbank bzw. die geänderte anzahl der sitzplätze eintragen und ist so definitiv legal unterwegs oder - man vertraut darauf, daß es ohne eintragung legal ist oder es niemanden interessieren wird und zieht im ernstfall vielleicht den kürzeren. da meine motorräder noch nie lange serienmäßig aussahenen und es deshalb durch unwissenheit der exikutive schon genug dikussionen gab vertraue ich weiterhin auf die erste möglichkeit. jeder wie er mag!
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#26 |
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Bluwonda, es gibt doch auch Gepäcksysteme, die den gesamten Soziussitz einnehmen und keine Möglichkeit mehr bieten, noch einen Sozius mitzunehmen. Auch da muss die Anzahl der Sitzplätze nicht umgetragen werden.
http://www.polo-motorrad.de/mb3_medi...0250101150.jpg
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#27 |
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Stammtisch Bodensee
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war letzt beim tüv, meine stummel eintragen lassen, as erstes hat er über die bremserrei gemotzt, ob die scheibe überhaupt zugelassen sei... die sba war im wurscht... und die is offensichtlicher für den laien!
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#28 |
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und was genau soll der unterschied zwischen wechselsitzbank und sitzbankabdeckung sein? gehen beide nur ab wenn man mit dem schlüssel die sitzbank löst ...
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#29 |
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Stammtisch Bodensee
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bei einem von beidem kann ich nach entfernung selbiger noch fahren, ohne angst um meinen arsch haben zu müssen ^^
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#30 | |
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#31 |
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Btw.: Die Materialgutachten sind nicht primär für die Eintragung da, sondern bescheinigen, dass das Material geprüft wurde, ausreichend stabil ist und keine gefährlichen Splittereigenschaften usw. hat (die Gimbel-Bank wird mit Gutachten geliefert). Bei abnahmepflichtigen Teilen wird das Material in der Eintragung gar nicht erwähnt, sondern der ordnungsgemäße Anbau - der ein Teilegutachten oder eine ABE erfordert. Eine Eintragung ist heutzutage aber auch ohne Gutachten ganz legal und ohne Tricks möglich, sofern der Prüfer das nötige Know-How hat und die Teile unbedenklich sind.
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#32 |
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#33 | ||
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Zitat:
Gruß Verbali
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#34 |
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punkt 4 haste nicht gelesen ja?
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#35 |
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Najaaaa...ganz so eindeutig ist das ja scheinbar doch nicht...schließlich ist die Gimbelbank keine Soziusabdeckung sondern eine geänderte Sitzbank...
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#36 |
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Ich habe gerade mal bei Gimbel nachgeschaut, die liefern ein TÜV-Teilegutachten mit, was dafür spricht, dass das Teil eingetragen werden muss. Eine Umtragung auf (wahlweise) Einmann-Zulassung halte ich trotzdem für nicht zwingend.
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#37 | |||||||
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bluwonda Zitat:
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eine umtragung wäre konsequent, in jeder fahrzeugkontrolle ohne diskussionen eindeutig und nach meiner erfahrung (wie bereits geschrieben) gängige praxis. aber jeder wie er mag!
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#38 | |
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Zitat:
Eine Sitzbank muss auch bei 2-Personen-Zulassung nicht zwangsläufig zur Mitnahme eines Sozius geeignet sein (da gibt es ja genug Beispiele ab Werk). Meines Wissens hat z.B. eine GSX-R 750 K6 keine (wahlweise) 1-Personen-Zulassung eingetragen, obwohl man das Sitzbrötchen gegen eine Abdeckung tauschen kann. Möglicherweise ist dies Teil der EG-BE der Maschine, die habe ich weder gesehen noch gelesen.
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#39 | ||
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Zitat:
den eindruck zu erwecken, hier hätte jemand eine komplette sitzbank einem gepäckstück gleichgesetzt war ein fehler. schließlich wäre dies vollkommen unsinnig. glücklicherweise kann jeder leser dieses threads meinen fehler leicht erkennen. inhaltlich möchte ich dieser diskussion keine neuen aspekte hinzufügen, es wurde von beiden seiten bereits alles geschrieben - fakten, meinungen und polemik. und bitte entschuldige auch die ironie, den sarkasmus und meinen hochmut!
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#40 |
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Isser jetzt fertig?
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#41 |
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Meinste den Fred?
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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#42 | |||
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Zitat:
Damit hier mal Klarheit herrscht, habe ich bei Gimbel nachgefragt: Zitat:
Zitat:
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#43 |
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Sach ich doch das eingetragen werden muss.
Gruß Verbali
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#44 | |
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#45 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Der Titel passt ganz gut... Deshalb dachte ich ich poste hier mal... muss ich den hier eintragen?
http://cgi.ebay.de/Kennzeichenhalter-Ba ... 286.c0.m14
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#46 |
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Nö,
Braucht aber auch kein Mensch
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#47 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Naja also das normale mit dem rieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeesen Spritzschutzquatsch is scho richtig hässlich...
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#48 |
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Aber das kann man kürzen
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#49 |
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Stammtisch Karlsruhe
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Hast du das gemacht? Hast du Bilder?
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#50 |
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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