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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.06.2008
Beiträge: 4
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich meines KFZ Scheines für die Suzuki 500 E (Baujahr97/GM51B) Im Schein steht bezüglich der Reifen: Bereifung vorn u.Hinten nur von einem Hersteller zulässig,gemäss Betriebserlaubnis beachten 110/70-17 54H 130/70-17 62H Ich verstehe das nicht..Heisst das ich darf nur die vom Hersteller empfohlenen Reifen drauf machen? Da steht nämlich der Pirelli Reifen drin Und darf ich wirklich nur 130er Reifen hinten drauf machen...hätte gerne einen 150er Gruß bikerin500 |
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#2 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Die GS hat eigentlich keine Reifenbindung. Ein entsprechendes Gutachten kann man ganz offiziell hier herunterladen. Bei der Größe bleibt's allerdings ohne Umbauten.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#3 |
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Benutzer
Registriert seit: 30.07.2008
Alter: 38
Beiträge: 88
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wie? kann man auf die standart felgen 150er reifen ziehen oder was?
mfg
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die angst ist mein bester freund |
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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nö du darfst nur die größen aus deinem schein draufziehen ... aber es gibt keine bindung an einen bestimmten hersteller ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Herstellerbindung nicht, aber Typenbindung.
Und das neben den Größer Geschwindigkeitsfreigabe und Tragfähigkeitsindex stimmen müssen sollte klar sein
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: 30455
Alter: 40
Beiträge: 5
Baujahr: 1996
Kilometer: 41000
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Hi ich habe auch ne Reifenfabrikatsbindung eingetragen aber nirgendwo steht an welches Fabrikat ich gebunden bin... Müsste ja eigendlich im Fahrzeugbrief stehen
Ein Kollege hat mir erzählt das ich den BT 45 aufjedenfall im Fahrzeugbrief/Schein eintragen muss und ich bin der Meinung das dass auch so in der ABE von B-Stone steht!? Oder hat da jemand andere Erfahrungen gemacht? Freue mich schon auf antworten....
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#7 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Du brauchst den BT 45 nicht eintragen lassen. Lies dir mal das Gutachten von Suzuki (s.o.) durch.
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: 30455
Alter: 40
Beiträge: 5
Baujahr: 1996
Kilometer: 41000
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Aha wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil!
Habe das auf der Arbeit in der Mittagspause kurz angeschaut und nicht ganz zu Ende gelesen und der Kollege der mir das gesagt hat wird wohl auch nicht zu ende gelesen haben....Ich bitte um harte und gerechte Bestrafung |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Ich lese da nur das es für Modelle die Nach 2007 in Betrieb gegangen wurden keine Reifenfabrikatsbindung mehr gibt.
Für ältere Modelle gilt das weiterhin.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#10 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: 30455
Alter: 40
Beiträge: 5
Baujahr: 1996
Kilometer: 41000
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Joa ist ja auch richtig aber du kannst wohl mit diesem Gutachten fahren solange die Reifen den vorgeschrieben Maßen entsprechen wenn du das wechseln willst musst du es abnehmen lassen!
Und das reicht mir ja schon! Was mich nur wundert ist das ich zwar ne Reifenfabrikatsbindung im Fzg. Schein stehen habe aber nirgendwo und ich meine nirgendwo steht was für ein Reifenhersteller das sein soll! Oder heißt das nur das ich nur einen Reifen dieser Deminsion fahren darf? |
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#11 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: 30455
Alter: 40
Beiträge: 5
Baujahr: 1996
Kilometer: 41000
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So ich habe jetzt einen TÜV Menschen gefragt er meint das ich die Reifen von jedem Hersteller fahren kann insofern sie die Reifengröße haben die bereits im Fahrzeugschein eingetragen ist!
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#12 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Zitat:
Es sollte jedoch unbedingt erwähnt sein, dass bei anders lautenden Einträgen im Fzg-Schein entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden muss oder die aktuellen Angaben im Fzg.-Schein eingetragen werden müssen.
__________________
m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert |
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#13 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.10.2008
Ort: 30455
Alter: 40
Beiträge: 5
Baujahr: 1996
Kilometer: 41000
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Richtig die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer dabei sein! Aber mein TÜV-Mensch hat mir gesagt das es egal ist welcher Hersteller Hauptsache die Reifenmaße stimmen! Er hat auch nachgeguckt ob etwas zu dem BT 45 im Computer ist und er hat mir dann extra aufgeschrieben das ich den fahren darf!(Ich habe die GM51!)
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#14 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: ennepetal
Alter: 60
Beiträge: 13
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hi
auch ich habe die BT 45 drauf.. hab mitr allerdings auch die tüv bescheinigung aus dem internet gezogen und den immer dabei.. und mich noch zusätzlich voher beim tüv schlau gemacht.. da gibts keine bedenken.. l.g. florina |
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#15 |
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Radargott
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: 76571 Gaggenau
Alter: 38
Beiträge: 2.102
Baujahr: 2011
Kilometer: 9XXX
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ich wurde schon einige male mit dem bt45 angehalten! und nie wurde was gesagt! und ich hab keine gutachten oder ähnliches für die reifen dabei!
(bisher ist die kontrolle immer so abgelaufen! reifen geprüft (ob größe stimmt) laser k1 nach abe abgesucht und gut is!)
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GS500 -> ZXR750R -> RSV4 ARPC |
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