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Alt 27.06.2011, 17:41:31   #1
spiker5011
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huhu gemeinde,
ich hab da mal ne frage

wollte gestern mit nem kumpel motorrad fahren, bin dann hinter ihm gefahrn und an der ampel viel mir auf, das er keinen tüv mehr hatte. zu hause hab ich ihn dann drauf angesprochen un ihm obiges mitgeteilt, und gefragt, ob er das denn weiß.er meinte dann: "klar hab ich noch tüv, bis september". war ja recht einfach ihm das zu zeigen. etwas verdutzt blickte er dann auf die plakette und meinte "da stimmt aber was nicht". er hat dann seinen kfz-schein rausgehgolt und siehe da. "nächste HU september 2011" also hatte er quasi doch recht. jetz ist nun meine frage: was ist jetzt gültig?? die plakette, die der tüver wohl falsch geklebt hat, oder die daten im schein??

mfg spiker
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Alt 27.06.2011, 17:46:30   #2
Goose
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Der Schein, damit zum TÜV und die richtige Plakette kleben lassen.

Würde auch helfen die TÜV Bescheinigung zu der letzten Untersuchung dabei zu haben.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds
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Alt 27.06.2011, 17:59:23   #3
berndy
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Wie ist den der Stempel geklebt?

Es zählt die Monatszahl, die oben steht, nicht die an der der schwarze Balken ist. Der schwarze Balken ist immer rechts und links von der 12.

In eurem Fall müsste oben die 9 stehen.

Edit:
Das ist der häufigste Grund für Irritationen.

Sollte die Plakette tatsächlich falsch geklebt sein: Das, was im Schein steht, ist maßgeblich.

In Anbetracht der Tatsache, dass die HU eh nur noch etwas mehr als 2 Monate gültig ist, würd ich gar nix machen. Aber beim nächsten Termin darauf achten, dass die Plakette richtig geklebt wird.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 27.06.2011, 21:54:36   #4
spiker5011
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okay, dann leite ich das mal weiter.. also oben steht die 5, somit wäre der tüv ja fällig, wenn man nach der plakette geht
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Alt 28.06.2011, 05:01:55   #5
berndy
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Ja, dann hat da wohl jemand einen Fehler gemacht. Kommt vor.

Passiert auch mal, dass die Plakette ganz vergessen wird.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 03.07.2011, 20:01:00   #6
ZRX-Man
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Bei mir wurde die Plakette beim Ummelden von der Zulassungsstelle falsch geklebt, Oktober statt April...
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Wenn es was für alle ist, ist es nichts für mich!
Greetz,
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Alt 03.07.2011, 20:45:00   #7
_Newbie_
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Ich klink mich mal kurz ein.
Meine Steuerplakette wurde ziemlich schlecht positioniert aufgeklebt. Damit ich das KZ mittig und richtig ausgerichtet anschrauben konnte, musste die Schraube direkt durch die Plakette.

Ist das eig. erlaubt? man erkennt noch alles auf der Plakette, ist halt nur der Schraubenkopf zu sehen darauf.

War bislang nur einmal in einer Kontrolle und da wurde nichts bemängelt, die Polizisten haben sich aber auch wenig um die Maschine selber gekümmert.
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Alt 03.07.2011, 22:24:25   #8
rosenweib
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es ist erlaubt, solange man die Daten lesen kann.
__________________
Legt dir einer Steine in den Weg, dann bau dir was schönes daraus
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Alt 04.07.2011, 10:21:36   #9
pelikan1970
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Standard TÜV Plakette vs. Schein vs. TÜV- Bericht

Hallo zusammen.

Ich habe auch ei ähnliches Problem.
Meine Susi stand ca. 1 Jahr auf einer entfernten Strasse, hat Rost im Tank, Vergaser zu etc. pp.
Dann habe ich eine Knolle bekommen, angeblich TÜV abgelaufen. Aber leider nur auf dem Nummernschild und im Schein. Im TÜV- Bericht steht, dass ich noch bis August 2011 TÜV habe. Was stimmt nun, oder was ist bindend?

Ein weiteres Problem: Seit die Susi da steht bin ich zwei Mal umgezogen, habe die Adresse aber beim Strassenverkehrsamt nicht erneuern lassen.
Was droht mir da?

Wenn ich beide Sachen zusammen nehme, kommt mir die Idee, dass der Schein abhanden gekommen ist. Die stellen mir nen neuen mit aktueller Adresse aus und nehmen das TÜV- Datum aus der HU- Bescheinigung. Das wäre idewal. Aber wird es auch so sein?

Oder Muss ich das Motorrad (immer noch nicht fahrtüchtig) erneut vorführen oder reicht da der TÜV- Bericht und der Brief?

Bin extrem überfordert

By the way: wo bekomme ich einen generalüberholten Tank her für kleines Geld, da kleines Protemonaie und kleines Motorrad GS 500e

Viele Grüße
Pelikan
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Alt 04.07.2011, 12:24:27   #10
Enricus
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Ein weiteres Problem: Seit die Susi da steht bin ich zwei Mal umgezogen, habe die Adresse aber beim Strassenverkehrsamt nicht erneuern lassen.
Was droht mir da?

Hallo Pelikan,
ich hab mein Motorrad nach meinem letzten Umzug auch erst nach 5Jahren umgemeldet, neues Kennzeichen bekommen und gut war...




Wenn ich beide Sachen zusammen nehme, kommt mir die Idee, dass der Schein abhanden gekommen ist. Die stellen mir nen neuen mit aktueller Adresse aus und nehmen das TÜV- Datum aus der HU- Bescheinigung. Das wäre idewal. Aber wird es auch so sein?

Den Fahrzeugschein hab ich auch mal verlegt.
Wenn ich mich richtig erinnere hab ich es so gemacht:
Bin mit Brief+Tüv-Bericht zum Straßenverkehrs-Amt und hab einen neuen Schein bekommen. Angabe ohne Gewehr da es ne gnaze Weile her ist
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Alt 04.07.2011, 12:27:41   #11
klassikfon
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[QUOTE=Enricus;441352]Angabe ohne Gewehr .../QUOTE]

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Vergaser zerlegen:http://forum.gs-500.de/showthread.ph...458#post424458
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Alt 04.07.2011, 12:51:16   #12
Enricus
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[QUOTE=klassikfon;441354]
Zitat:
Zitat von Enricus Beitrag anzeigen
Angabe ohne Gewehr .../QUOTE]

Jap, Zustand nach Mittagessen an einem echt heißen Tag
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Alt 12.07.2011, 15:49:41   #13
berndy
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Manche Zulassungsstellen wollen die Fahrzeuge bei der An- bzw. Ummeldung sehen.

Würde ich vorher mal abklären.

Den Damen bei der Zulassungsstelle ist es egal, wie lange da eine falsche Adresse im Schein stand.

Nur bei Verkehrskontrollen könnte das auffallen. Da wird dann, je nach Polizeibeamten, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € und ein Mängelbericht oder eine lockere Erinnerung, das doch mal zu erledigen, fällig.

Steht in den
§ 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 3 Satz 1, 3,
§ 14 Abs. 1 Satz 1
§ 48 Nr. 11 bis 14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
__________________

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