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Alt 09.05.2012, 15:12:11   #1
coltglx1600
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Standard Zündungsstrom abgreifen

Hallo
Weis jemand von euch wo ich am besten bei meiner GS 500 E Bj 1993 in der nähe von der Batterie Zündungsstrom her bekomme mfg David
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Alt 09.05.2012, 15:52:15   #2
berndy
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Was meinst du denn damit genau?

Willst du den Strom der über die Zündkerzen geht oder die Plus-Leitung die mit dem Zündschloss (Zündungsplus) angeschaltet wird?

Ich gehe mal davon aus, dass du letzteres willst.

Guckst du in den Schaltplan, dann siehst du, dass du das Zündungsplus von einem orangen Kabel abgreifen kannst.

Allerdings ist die Bordelektrik der GS nicht für zusätzliche Verbraucher ausgelegt. Man sollte daher schon wissen, was man macht.

Nichts gegen dich, aber nach deiner Frage zu urteilen, bin ich mir nicht sicher, dass du das weißt.

Edit:

Ach ja,

http://forum.gs-500.de/forumdisplay.php?f=17

und willkommen im Forum.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 09.05.2012, 16:30:59   #3
coltglx1600
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Hallo
Du ehrlich Gesagt wusste ich das nicht wollte zu Show 2 LED streifen an die Zündung strom anschließen so das sie mit der Zündung an gehen mfg David
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Alt 09.05.2012, 16:36:56   #4
Goose
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Haben die eine Zulassung für den Straßenverkehr? Die GS ist kein Roller, da sollte man eher die Finger von lassen.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info

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Alt 09.05.2012, 16:47:32   #5
berndy
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Aha, in Deutschland gibt es eindeutige Vorschriften über das, was an Fahrzeuge angebaut werden muss und darf.

Alle Beleuchtungen (mit Außnahme von wenigen im Innenraum, Kartenleselampe, Kofferraumbeleuchtung) müssen bauartgeprüft sein. Diese Teile tragen dann eine Prüfnummer oder ein Prüfzeichen und dürfen dann auch nur für diesen Zweck am Fahrzeug eingesetzt werden. Eine Innenleuchte ist eben keine Kennzeichenleuchte oder ein Suchscheinwerfer kein Fernlicht, wenn du verstehst, was ich meine.

http://bmw.jh-service.net/images/umb...rschriften.pdf

Rein für Show-Zwecke könntest du die Leuchten anbauen, sofern sie den Erfordernissen der StVZO bzw. FZV und der entsprechenden Richtlinien über Bruchfestigkeit und Bruchverhalten entsprechen (wieder Prüfzeichen). Allerdings dürftest du die nur im Stand betreiben.

Also, da diese Leuchten ohne Sinn sind, würde ich sie einfach weglassen.
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Alt 11.05.2012, 01:10:14   #6
schrump1
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Derlei Spielerei wird hierzulande allenfalls als Cockpitbeleuchtung geduldet.
Um einmal Wikipedia zu zitieren:
Prinzipiell gilt, dass nach vorne nur weißes und gelbes Licht strahlen darf, nach hinten nur rotes, weißes (Rückfahrscheinwerfer) und gelbes zur Seite.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbeleuchtung

Alles, was deine Fahrzeugbeleuchtung ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Maßes modifiziert,egal, ob abschaltbar oder nicht, führt i.d.R. zu jede Menge Stress mit den Grünen Helfern.

Des Weiteren ist es Fraglich, ob der gewünschte Effekt eintitt?!
(1500u/min Leerlaufdrehzahl entsprechen ~12 Zündungen/Sekunde/Zylinder; ab ca. 3000 u/min dürfte das nur noch als durchgehendes Leuchten wahrnehmbar sein.

Zu guter Letzt solltest du es in Betracht ziehen, deine Lichtmaschine durch simples "Abreifen der Zündspannung" zu beeinträchtigen oder gar zu beschädigen.
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Alt 11.05.2012, 22:49:22   #7
majestic_morpheus
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Ich glaube, als Stroboskop wollte er sie nicht benutzen. Nur wie bei einer automatischen Fahrlichschaltung bei eingeschalteter Zündung automatisch einschalten.

Rollertuning ist das trotzdem.
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