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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.09.2021
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Beiträge: 302
Kilometer: 55000
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muss ich Nebelscheinwerfer eintragen lassen oder
muss am Scheinwerfer ein ABE-Zeichen dran sein? |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 74635 Kupferzell
Alter: 58
Beiträge: 7.384
Baujahr: 1989
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Musste eintragen lassen oder haste ne ABE für die GS?
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Duracell ist Scheiße
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
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Der Nebelscheinwerfer muss ein entsprechendes Prüfzeichen, dass er als Nebelscheinwerfer geprüft und zugelassen ist, besitzen (EG oder ECE). Bezüglich der Schaltung ist auch einiges zu beachten. Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit Abblendlicht, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung brennen. Beim Umschalten auf Fernlicht, muss der Nebelscheinwerfer erlöschen. Und man braucht eine Kontrollleuchte für den Nebelscheinwerfer. Nebelscheinwerfer dürfen auch gelbes Licht abstrahlen.
Grundsätzlich ist nach StVZO nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt, der sollte unterhalb des Abblendlichts platziert oder bis max. 250 mm von der Fahrzeugmittelachse montiert sein. Nach EG auch 2 symmetrisch zur Fahrzeugmittelachse, nicht höher als das Abblendlicht. Es ist keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich. https://www.sport-evolution.de/de/tu...ad-umbau-5518/ StVO: Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung, Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Regen, Schneefall benutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeiten liegt dann bei max. 50 km/h. Also, bei solchem Wetter würde ich kein Motorrad fahren wollen, deshalb stellt sich mir die Frage nach Nebelscheinwerfern am Motorrad überhaupt nicht.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
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Jaja, unsere Leuchten. Der eine ...
dem anderen geht als Leuchte nen Schlusslicht auf.... |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
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Und das hab ich ganz vergessen:
Nebelschlusslicht habe ich an einer ETZ150 gesehen, das sah cool aus. Aber meine Hose passt mir nicht mehr. Und die andere ist kaputt. Kann mir jemand eine gute Werkstatt empfehlen? Noch Fragen? |
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#6 |
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Benutzer
Registriert seit: 14.08.2024
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@berndy: Ich dachte die 50km/h gelten nur beim Einsatz der Nebelschlussleuchte!?
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2014
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@nemo siehe mein Beitrag nach Berndy seinem Post am selben Tag letztes Jahr.... ?
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#8 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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@Der Nemo Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Nebelscheinwerfer: Wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall, Regen erheblich beeinträchtigt ist. (Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m). Wenn Sichtweite unter 50 m, dann max. 50 km/h. Hier kommt es nur auf die Sichtweite an, nicht ob man Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte angeschaltet hat. 50 m Sicht -> max. 50 km/h. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 1 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. Geändert von berndy (23.11.2024 um 16:55:52 Uhr) |
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#9 |
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Benutzer
Registriert seit: 14.08.2024
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So hört scich das besser, weil eindeutiger an! Danke für die Klarstellung!
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#10 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 16.03.2008
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Die Regeln zur Benutzung der Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte sollte aber jedem, der die Fahrschule besucht hat, bekannt sein.
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Bandit 1200 TL1000S weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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#11 |
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Benutzer
Registriert seit: 14.08.2024
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Da hast du wahr! Das ist bei mir aber auch schon 35 Jahre her!
Man meint immer, man weiß sowas, aber im Detail dann eben doch nicht!
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#12 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 16.03.2008
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Ohne jemandem nahe treten zu wollen, aber das lässt sich schneller ergoogeln, als hier einen Beitrag zu verfassen.
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