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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
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Baujahr: 1994
Kilometer: 75000
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Hi,
ich habe ein kleines Problem. Habe vor meinem letzten DEKR-besuch vorne einen neuen Reifen aufziehen lassen, den Pirelli Diablo. Hinten ist der Metzeler Lasertec draufgeblieben, was nach information des durchführenden Betriebs so geht. Bei der letzten Begutachtung ging auch alles glatt. Nun musste ich dieses Jahr mal wieder hin, allerdings sagte man mir dort, dass ich eine entsprechende Bescheinigung brauche. Habe auch beim Umbau eine bekommen, allerdings musste ich nach genauem Hinsehen feststellen, dass die Kombi da garnicht drauf steht... Hat von euch zufällig jemand die Kombi oder weiß, wie ich am besten vorgehe? Beim Hersteller oder bei der Werkstatt nachfragen? Danke schonmal! |
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#2 |
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Stammtisch Sachsen
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Borsdorf
Alter: 36
Beiträge: 1.094
Baujahr: 95
Kilometer: 30.xxx
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Mischbereifung ist beim moped doch garnicht zulässig. Oder Bin ich falsch informiert? Bei mir steht auf'n schein reifen nur von einem hersteller...
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Und ich habe das bei mir austragen lassen. Da wo das drin steht darf man natürlich nicht mischen.
Und selbst wenn das ausgetragen ist, dann darf man zwar Hersteller und Typ mischen, allerdings nicht die Bauart. So muss IMMER wenn auf der einen Achse ein Radialreifen drauf ist auf der andern Achse auch ein Radialer sein. Das gleiche gilt für Diagonalreifen. Radial und Diagonalreifen darf man selbst bei ausgetragener Reifenbindung nicht mischen. Das es nicht Sinnvoll ist Reifen zu mischen ist selbstredend. Und ein Gutachten zu Mischbereifung wird es nicht geben!
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#4 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Stuttgart
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Baujahr: 1994
Kilometer: 75000
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Ok, d.h. da bei mir keine Reifenbindung eingetragen ist kann ich unterschiedliche Hersteller mischen?
Und d.h. wiederum, dass ich nur für die einzelnen Reifen nachweisen muss, dass ich diese verwenden darf? Oder habe ich das falsch verstanden? Edit: Und natürlich darf ich nicht die verschiedenen Reifenarten mischen... Geändert von sims (15.06.2012 um 15:54:26 Uhr) Grund: änderung |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Nein, du musst da gar nichts nachweisen, wenn bei dir keinerlei Reifenbindung eingetragen ist, dann darfst du jeden Reifen fahren der dem Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex für die GS erfüllt. Allerdings macht das Mischen keinen Sinn, und es gibt dauernd Diskussionen beim TüV und in Kontrollen.
Wegen dieser 2 Punkte würde ich einfach einen Reifen wechseln.
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#6 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
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Alles klar, habe auch das passende PDF gefunden
http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf Vielen Dank! |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 26
Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
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Seit dem Jahr 2000 hat Suzuki die Reifenbindung zurück gezogen, es besteht seit dem keine Bindung mehr an einen Reifen oder Hersteller, alle bis dahin vorgegebenen Reifenbindungen sind somit hinfällig.
Also kann ich Verbali nur zustimmen.
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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Beiträge: 3.866
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Zitat:
![]() bei einem Motorrad dagegen schon im Zweifel gilt übrigens immer die Straßenverkehrsordnung und nicht das landläufig in Foren verbreitete Halbwissen Zitat:
dass der Dekra Prüfer im Fall von sims nicht Bescheid weiß , ist zwar mehr als ärgerlich , aber zum Glück kommt das nach meiner Erfahrung eher selten vor ich war seit 1991 noch kein einziges mal mit zwei markengleichen Reifen bei der HU , hatte aber beim TüV deswegen noch nie Probleme |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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Boaahhh, Rocky, .... über die Brücke würde ich so noch nicht gehen. Da müsste man nochmal ein bisschen weiter forschen. Mir hatte das ein extrem kompetenter TüV Prüfer so mal erklärt, mit dem Hinweis das BMW das mal bei irgendeinem Motorrad durchgeboxt hatte das das Ding ab Werk einen Diagonal, und einen Radialreifen hatte. Das aber eben auch nur mit einer Ausnahmegenehmigung.
Muss ich mal ein bisschen gucken, aber jetzt muss ich erst mal los.
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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mir hat mein Prüfer als er mir den 150/60 auf der B4 Felge eingetragen hat , auf Nachfrage zu diesem Thema erklärt , dass ich bei der für meine GS gültigen Betriebserlaubnis ( F114 , Bj 89-00) rein rechtlich z.B. vorn einen radialen Supersport Reifen und hinten einen grobstolligen Enduro Reifen in Diagonal Bauweise kombinieren darf
natürlich mit dem Hinweis , dass solch eine Kombi freilich totaler Schwachsinn wäre , aber die Plakette dürfte er mir deshalb nicht verweigern solange die eingetragenen Reifendimensionen stimmen und Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex erreicht oder übertroffen werden Ich kann durchaus nachvollziehen ,dass man hier im Forum unerfahrenen Usern den Rat gibt wenn möglich zueinander passende Reifenkombinationen aufzuziehen , andererseits halte es auch für absolut unnötig z.B. einen noch guten Vorderradreifen alleine nur deshalb wegzuschmeißen , weil man hinten einen neuen Reifen einer anderen Marke montiert hat wobei bei dem Beispiel von sims der Hersteller ( Metzeler/Pirelli) ja strengenommen sogar der gleiche ist ich fahre momentan vorne übrigens ebenfalls den Diablo hinten dagegen den PIpo der Diablo kommt zwar bei Nässe nicht annähernd an die hervorragende Performance des Pipo ran , trotzdem bevorzuge ich ihn als Vorderradreifen , da er auch in einem etwas runtergefahrenem Zustand in Schräglage stabil seine Bahn zieht , während der Pipo vorn in einem gut gebrauchten Zustand hierbei deutlich spürbar einknickt hinten taugt mir dagegen der Diablo nicht , da er sich meiner Meinung nach viel zu schnell auflöst und auch im trockenen keinen tadellosen Grip bietet , hier bin ich persönlich mit dem Pipo viel besser bedient dies habe ich für meine Bedürfnisse so festgestellt da ich bereits sämtliche möglichen Kombinationen von Pipo und Diablo vorn wie hinten gemischt oder sortenrein selbst ausprobiert habe ( ich zieh die Reifen selbst auf die Felge ) trotzdem ist es für mich gut vorstellbar , dass ein anderer Fahrer zu einer genau entgegengesetzten Meinung kommt das schöne am Gs fahren ist eben auch , dass man vieles relativ gefahrlos ausprobieren kann , und dieses sogar darf |
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#11 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
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Baujahr: 1994
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Soooo, ich bins mal wieder...
war gerade eben noch mal beim DRECK und als ich dort ankam und jemand anders als beim letzten mal sah dachte ich mir nach den Infos hier aus dem Forum: das wird schon funktionieren! Leider weit gefehlt... selbst nach Erklärung der hier angeführten Argumente, der Vorlage des §36StVZO und dem Teilegutachten nach §19 Abs. 3 Nr. 4 STVZO und Anlage XIX für SUZUKI Reifenumrüstungen, in der auf die ABE F114 hingewiesen wird und in der lediglich die Reifengröße vorgeschrieben wird war sich der §?%$)§%$ sicher, dass es in Deutschland prinzipiell nicht möglich ist, Reifen unterschiedlicher Hersteller auf einem Motorrad zu fahren. Auch nach seinem Anruf beim hauseigenen Experten für solche Dinge, der ihn in seiner Meinung bekräftigte, änderte sich daran natürlich nichts... Das einzig gute an dem Besuch war, dass ich gleich als erstes die entsprechenden Papiere vorgelegt habe und noch nichts im System gebucht oder abgerechnet war, so dass ich auch nichts bezahlen musste, da er sich den rest, der tiptop in Ordnung gebracht wurde, garnicht erst angeschaut hat... Zuhause angekommen habe ich noch ein wenig recherchiert und erneut wiedersprüchliche Meinungen dazu bekommen, was mich dann dazu veranlasst hat, einfach mal bei der GTÜ anzurufen, da ich zufällig die Nummer von denen in einem Dokument zum Thema Reifen und Vorschriften gefunden habe... Der nette Herr am anderen Ende der Leitung hat sich dann von mir die Nummern unter Punkt 2.1 und 2.2 aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil II geben lassen und mir dann direkt sagen können, dass keine Bindung vorliegt und ich fahren kann was ich will, von Herstellern wie ich will und in jeder denkbaren Kombination. Ende vom Lied - nie wieder DRECK, das nächste mal gleich zu GTÜ Von dem Herrn hab ich jetzt auch die Telefonnummer, d.h. sollte sich der Mensch vor Ort wieder Erwarten an irgendwas an den Reifen stören, kann er den gleich mal anrufen und die können das untereinander klären... Verrückte Welt ![]() Nachtrag: Ein Anruf später beim TÜV - die selbe Aussage, auch nach Prüfung der entsprechenden Ziffern aus der Zulassungsbescheinigung Teil II - also auch dort kein Problem...werde es morgen nochmal in der DRECKS Geschäftsstelle in Stuttgart versuchen, mal schauen was die dazu sagen ^^ Geändert von sims (10.07.2012 um 16:58:31 Uhr) Grund: Nachtrag |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
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So viel Aufwand für eine so schwachsinnige Reifenkombination...
![]() Gruß Ric
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
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Also vom Gesetzestext her ist es klar das man es darf, das es generell keinen Sinn macht sollte aber immer noch klar sein.
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#14 | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
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Zitat:
Sorry für den langen Satz
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#15 | |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 22.01.2011
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Zitat:
Bin leider noch nicht fündig geworden... Den von mir vorher genannten Paragraphen finde ich da nicht so aussagekräftig...gibts da noch was anderes? Oder hab ich es irgendwie überlesen oder nicht verstanden? |
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#16 |
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Neuer Benutzer
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So, war heute beim GTÜ, alles super gelaufen.
Der Prüfer hat sogar nochmal nachgeschaut und gemeint, dass so alles seine Richtigkeit hat. Nur nen entsprechenden Paragraphen konnte er mir dann auch nicht mitteilen ^^ Naja, werde dann wohl zur nächsten Untersuchung eh andere Reifen drauf haben, dann nach Möglichkeit einfach das selbe Modell Danke euch allen für die tatkräftige Unterstützung!!!
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Also ich habe auch noch mal geschaut, ich sehe das Problem darin, das es keinen § gibt der es explizit verbietet. Also wenn du etwas suchst wo es explizit erlautb ist wirst du nix finden, ich hab auch nix gefunden wo genau drin steht du darfst.
Nur kann man sich aus den vorhandenen Paragraphen ableiten das es erlaubt ist.
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#18 |
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Stammtisch München
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Schreib doch bitte mal, was die Rennleitung dazu gesagt hat, wenn Du mal in eine Kontrolle kommen solltest... Ich vermute ja, der freundliche Herr von der GTÜ hat davon nix in Deine ZB I reingeschrieben, und das kontrollierende Ordnungsorgan wird sich dann nicht erst mit dem Internet oder sonstwem in Verbindung setzen...
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
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Stimmt, da hat der Horst recht, und ich möchte bitte Bilder von den dummen Gesichtern, wenn sie feststellen das es so in Ordnung geht.
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#20 |
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Stammtisch München
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Könnte aber etwas langwieriger werden, da das leider so nirgends stehen wird...
Ich vermute eher, dass das vorerst mal auf Stillegung und / oder Strafe mit Punkten rausläuft und er in der Beweispflicht steht...
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#21 |
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Die Polizei ist in der Beweispflicht, nicht du als Beschuldigter, lass Sie doch erst mal die Paragraphen raus suchen in denen es explizit verboten ist.
Die haben wir und der TÜV auch nicht gefunden....
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#22 |
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Stammtisch München
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Aber er wird behaupten, solange es nicht richtig is, isses falsch und die Mühle bleibt erst mal stehen....
Ich würds trotzdem nicht machen, soooo teuer sind doch die richtigen Reifen auch nicht! A propos, die Lilly braucht auch wieder welche...
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