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Alt 19.11.2005, 17:39:43   #1
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Beiträge: n/a
Standard Unfall -Einspruch einlegen?

Nabend.
Vor nem Monat ist mir auf einem Busbahnhof durch ein missglücktes Bremsmanöver der Arsch weggegangen, ich habe mich hingelegt und das Motorrad ist in einem stehenden Bus gelandet. Das ist verbotenerweise auf der Busspur passiert
Mir wird nu vorgeworfen, da reingefahren zu sein, obwohl verboten. Das verstehe ich. Aber zudem steht im Schreiben noch, dass ich auf die linke Fahrbahn gekommen sei und dann mit dem stehenden Bus zusammengestoßen sein soll...
1) Der Bus stand am rechten Bürgersteig
2.) Der Bahnhof ist Einbahnstraßengeregelt. Es gibt keine linke Fahrbahn.

Ich frage mich nun, ob sich ein Einspruch lohnt. Mit dem Bußgeld von 83.10 habe ich weniger Probleme, mich stören die 2 Punkte...

Eure Meinung dazu würde mich mal interessieren.
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Alt 19.11.2005, 18:12:21   #2
ricky2000
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Benutzerbild von ricky2000
 
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Mhh, schwer zu sagen.
Wenn es stimmt, dass du auf der Busspur warst (gibt es in einem Busbahnhof was anderes als Busspuren? ), dürfte das theoretisch eh egal sein.
Die Unfallursache war eh das Wegschmieren und ob das jetzt nach rechts oder nach links war, ist für die Schuldfrage ja eh irrelevant, der parkende Bus wird auf keinen Fall die Schuld bekommen, egal wie sehr du Einspruch einlegst .
Und auch in ner Einbahnstraße kann man von mehreren Spuren reden, wenn dort mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren können.
Wenn sich durch die falschen Angaben, bzw. ungenauen Formulierungen nichts am Hergang ändert, kannst das zwar bestimmt korrigieren lassen, aber an der Schuld (und deiner Strafe) wird das nichts verbessern. Solltest sogar aufpassen, dass du nur die Details korrigieren lässt und nicht Einspruch gegen den gesamten Bußgeldbescheid einlegst (sofern er nicht wirklich total falsch ist und du deine Version auch halbwegs beweisen kannst), weil sonst könnte das in einer Verhandlung neu aufgerollt werden und dann kann es für dich nur schlimmer und teurer werden, als 80€.
Im Endeffekt dürfte es immer darauf hinauslaufen, dass du dort gefahren bist, wo man nicht hinfahren darf (Busbahnhof) und gegen einen Bus gefahren bist - was man auch nicht sollte.
Bekommst du dann auch ne Nachschulung aufgebrummt (2 Punkte mit 19 klingt schwer danach)?
Gruß
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2005, 21:51:22   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
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http://foto.arcor-online.net/palb/al...3633333537.jpg

Mir geht es auch nicht um eine Punkt oder Bußgeldminderung. Ich möchte aber für etwas bezahlen, was der realität entspricht

PS: Normalerweise fahre ich auch nicht in Bussen sondern mit denen
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Alt 19.11.2005, 22:16:46   #4
Cadfael
Erfahrener Benutzer
 
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Hallöli,

schließe mich Ricky (mal wieder) an.

Eigentlich wichtig: Von wem kam das Schreiben? Stattsanwaltschaft???
Warum kam das Schreiben? Die Punkte zivilrechtlich, das jetzige strafrechtlich???

Ohne den genauen Wortlaut fällt es schwer das zu beurteiln - besonders, da ich kein Jurist bin.

Vielleicht solltest Du so in der Art antworten:
"Ich erhebe keinen Einstruch ... da ich gernerell mein Verschulden an besagtem Unfall einsehe.
Ich möchte jedoch richtig stellen, dass ..."

Einsicht in falsches Handeln hat vor Gericht oder Staatsanwaltnoch nie geschadet. Man muss sich allerdings auch nicht ohne Grund tiefer in die Scheiße reiten.

Gruß
Andreas
Cadfael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2005, 14:12:28   #5
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ich möchte auch keinen Einspruch einlegen und habe mein Schreiben schon nach euren Vorschlägen formuliert. Das Schreiben stammt übrigens von der Bußgeldstelle, mehr kann ich dazu nicht sagen Die Herren und Damen vom Amt sind mit ihren Infos immer recht sperrlich.

Ich danke euch auf jedenfall für eure Hilfe!

Mfg Sebi
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Alt 25.11.2005, 11:31:27   #6
OG-Loc
Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Düsseldor
Alter: 39
Beiträge: 44
Standard

Oh ja!
Wenn du noch in der Probezeit bist bekommst du in 1-2 monaten noch ein schreiben in den arsch, das du zum aufbauseminar darfst (musst)!
Das macht dann etwas über 200 €!
OG-Loc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2005, 17:29:42   #7
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich bin aus der Probe Zeit raus, weil ich schon 2 Jahre 125er gefahren bin und der A1 Schein wird angerechnet. Ich habe keinen Einspruch eingelegt, sondern nur, wie gesagt, von den Beamten wissen wollen, wie sie auf ihre Ansichten kommen. Ich habe das vorher rechtlich geklärt. Wenns neues gibt, post ich nochmal. Für Leute, denen sowas auch mal passiert.
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Alt 25.11.2005, 17:33:55   #8
frantiC
Stammtisch Karlsruhe
 
Registriert seit: 02.09.2003
Ort: Waghäusel
Alter: 41
Beiträge: 1.200
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auf jedenfall NICHT gefallen lassen......
frantiC ist offline   Mit Zitat antworten
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