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Alt 12.08.2012, 17:58:37   #1
Gizmo6169
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Standard Muss ich mit einer Strafe rechnen???

Hallo Leute,
heute war ich mal wieder auf dem Bike unterwegs als mir was komisches passiert ist... und zwar fuhr ich heute um eine Kurve und in der ferne sah ich ein Auto, im Rückspiegel hatte ich einen anderen Motorradfahrer, der ein bisschen drängelt, hatte dadurch wohl so 60 bis 80km/h drauf (bei erlaubten 50 auf ner landstraße)...war wie gesagt ein bisschen durch den anderen abgelenkt. Nunja der hat mich dann auch überhohlt und zwar kurz nachdem ich das auto sah...bei näherer betrachtung sah ich , dass in dem auto ein herr mit eienre Laserpistole saß und neben dem auto ein herr mit einen block oder einem walkitalki in der hand stand. Denke nun dass die mich wohl gemessen haben...wurde aber nicht angehalten und hab auch keinen weitern Beamten im Streckenverlauf gesehen...
Also wenn die mich gemessen haben ist das dann rechtskräftig, weil sie mich ja nicht angehalten haben und ja auch kein bild oder sowas haben können...und was ist mit dem der mich noch überhohlt hat...???
Ich weiß der Text ist etwas verwirrend..aber das bin ich auch....
MfG
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Alt 12.08.2012, 18:08:47   #2
knubae
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wenn die keine kamera mit am start hatten brauchste nichts zu befürchten, also rein rechtlich gesehen. denn die können ja sonstwas sagen was auf der laserpistole stand das müssen sie dir zeigen oder einen bildbeweis haben. deswegen immer das ergebniss auf der laserpistole zeigen lassen wenn das nicht vorhanden haben sie es sehr scher es rechtskräftig durchzubringen.
soweit mein wissensstand ;D
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Alt 12.08.2012, 19:35:20   #3
berndy
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@knubae Dann ist dein Wissensstand nicht auf dem Laufenden.

Die Aussage bzw. das Messprotokoll der beiden Beamten reicht vollkommen als Beweis aus. Die Würdigung eines Beweises obliegt einzig und alleine dem Gericht. Wenn das Gericht mit der Aussage der Beamten zufrieden ist, brauchts auch kein Bild.

Bei Falschaussagen riskiert ein Polizeibeamter immer eine Verurteilung wegen Meineides und das hat den Verlust der Arbeitsstelle und der Pension zur Folge. So etwas macht man nicht leichtfertig.

Schwierigkeiten kann es geben, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht direkt angehalten wurde. Da kein Foto vom Fahrzeugführer vorliegt, kann man diesen im Nachhinein schlecht identifizieren. Und dann gilt der Rechtsgrundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten." Bei Lasermessungen werden generell keine Bilder gemacht, dafür gibts die beiden Messanzeigen am Gerät. Allerdings wird bei Laserkontrollen auch normalerweise direkt angehalten.


@Gizmo6169 Ich würde einfach abwarten. Ändern kannst du jetzt sowieso nichts mehr. Wenn drei Monate um sind, und du noch nichts von der Sache gehört hast, kommt auch nichts mehr nach. Nach drei Monaten ist das Ganze verjährt, wenn vorher keine Anhörung an dich zugestellt wurde.

Für die Höhe des Bußgeldes kannst du da mal gucken:

http://www.kba.de/cln_032/nn_190298/...022009_pdf.pdf
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Alt 12.08.2012, 19:47:46   #4
knubae
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okay ich lass mich immer gern eines besseren belehren

werd Morgen mal meine Tante fragen die arbeitet bei der rennleitung
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Alt 12.08.2012, 21:37:18   #5
Grollicus
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Gelasert, nicht sofort angehalten aber es kam noch was hinterher? Hab ich noch nie von gehört..
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Alt 12.08.2012, 22:19:50   #6
acid
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Was ist Überhohlen für ein Wort?

Heißt das, jemand hat etwas noch hohleres gemacht als man selbst? Man wurde also überhohlt?
Zum Thema: wahrscheinlich bekommst Du Post.
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Alt 13.08.2012, 22:21:05   #7
Autobahn
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ich empfehle verspiegeltes visier
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Alt 13.08.2012, 23:16:00   #8
knubae
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jo getöntest reicht auch schon
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Alt 16.08.2012, 07:55:58   #9
gs500rider1
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Standard ????

??
""wohl so 60 bis 80km/h drauf (bei erlaubten 50 auf ner landstraße)...war wie gesagt ein bisschen durch den anderen abgelenkt.""


Du solltest überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn du deinen schein freiwillig abgibst


1. 80kmh bei nem 50er ist schon etwas zu schnell (aber leider realität heutzutage)
2. wenn du dich von einem drängler angegriffen fühlst, solltest du kein KFZ im öffentlichen straßenverkehr mehr bewegen.

sry , aber du hast eine geldstrafe verdient
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Alt 16.08.2012, 08:47:48   #10
knubae
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Zitat:
Zitat von gs500rider1 Beitrag anzeigen
??
""wohl so 60 bis 80km/h drauf (bei erlaubten 50 auf ner landstraße)...war wie gesagt ein bisschen durch den anderen abgelenkt.""


Du solltest überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn du deinen schein freiwillig abgibst


1. 80kmh bei nem 50er ist schon etwas zu schnell (aber leider realität heutzutage)
2. wenn du dich von einem drängler angegriffen fühlst, solltest du kein KFZ im öffentlichen straßenverkehr mehr bewegen.

sry , aber du hast eine geldstrafe verdient
was ist denn bei dir verkehrt?
gerade als ich mit mopped fahren angefangen hab, mit 125er hat es mich auch ziemlich eingeschüchtert wenn andere urst auffahren und ähnliches, da hilft nur weiter machen und selbstbewusstsein entdecken, aber doch nicht aufgeben, und dein gelatsche von wegen er hätte je Strafe verdient deshalb ist ja unter aller sau.

zudem sei angemerkt das die mopete da ist um schnell zu fahren.
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Alt 16.08.2012, 09:25:07   #11
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von knubae Beitrag anzeigen
was ist denn bei dir verkehrt?

gerade als ich mit mopped fahren angefangen hab, mit 125er hat es mich auch ziemlich eingeschüchtert wenn andere urst auffahren und ähnliches, da hilft nur weiter machen und selbstbewusstsein entdecken, aber doch nicht aufgeben, und dein gelatsche von wegen er hätte je Strafe verdient deshalb ist ja unter aller sau.

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Zu 1: eigentlich gar nichts!

Zu 2: Richtig, der hat ne Strafe verdient! Wegen solchen Deppen, die sich an nichts halten, gibt es die Strassensperrungen, Blitzer und Kontröllen!

Zu 3: Dann gib a, besten deinen Führerschein zurück! Wenn Rasen willst, dann geh auf die Rennstrecke! Ich glaub, bei Dir ist auch nur Hohlraum zwischen den Ohren!
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Alt 16.08.2012, 11:45:14   #12
Raku
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Irgendwie verliert das Forum arg an Niveau aufgrund einiger weniger "unglücklichen" Formulierungen. Denkt mal drüber nach...


Zum Thema ZuSchnellFahren:
Wer unschuldig ist, werfe den ersten Stein.


Lest den Thread mal ruhig von Anfang bis Ende durch, dann werdet ihr verstehen, was ich meine. Echt traurig.
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Alt 16.08.2012, 19:25:07   #13
Gizmo6169
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Zitat:
Zitat von Raku Beitrag anzeigen
Irgendwie verliert das Forum arg an Niveau aufgrund einiger weniger "unglücklichen" Formulierungen. Denkt mal drüber nach...


Zum Thema ZuSchnellFahren:
Wer unschuldig ist, werfe den ersten Stein.


Lest den Thread mal ruhig von Anfang bis Ende durch, dann werdet ihr verstehen, was ich meine. Echt traurig.
Da muss ich dir zustimmen... ich frag mich echt was bei euch vekehrt ist!!!
Ich habe nie gesgt, dass ich ein Rennen oder so mit ihm gefahren bin... ich wahr halt abgelenkt weil er mir so dicht aufgefahren ist...außerdem wars ne Gerade und es ging bergab..da rollt man schonmal ohne gas zu geben im 6sten 75... ich sagte ich fuhr ZWISCHWEN 60-80 und nicht auf jeden fall 80...
Wie schon gesagt habe ich eigentlich ne ganz normale Frage gesellt und keinen Anlass gegeben mich in irgendeiner Weise zu beleidigen... ich bitte auch ALLE Nutzer dieses Forums auf ihre Wortwahl zu achten...sonst leidet das Niveau doch sehr!!!!
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Alt 16.08.2012, 20:14:47   #14
Scirocco
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Ich mache mir in solchen Situationen immer Gedanken was der hinter mir wohl denkt.

Habe dann halt auch manchmal das Gefühl das der hinter mir lieber schneller fahren würde.
Um dann nicht als Sonntagsfahrer da zu stehen fährt man dann schon eher mal etwas schneller.

Es ist natürlich total schwachsinnig weil es egal ist was andere denken solange man vernünftig fährt.
Aber ich mache mir eben meine Gedanken

Finde das nicht so wild und 60- 80 km/h bei erlaubten 50 das geht sehr schnell ohne das man es merkt und kommt natürlich auch auf die Straße an!

Mag sein dass es Leute gibt die immer 100%ig nach Vorschrift fahren aber immer krieg ich das nicht hin und immer will manch einer das vielleicht auch garnicht
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Gruß
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Alt 16.08.2012, 20:34:55   #15
berndy
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Alles schön und gut.

Aber,

1. Sollte man im Straßenverkehr schon bei der Sache sein, sonst kann es ganz schnell zu einem Unfall kommen. Also nicht ablenken lassen, egal durch was oder wen.

2. Die zul. Höchstgeschwindigkeit hat schon ihren Sinn und man sollte sich daran halten.

3. Bezahlt einem der Drängler weder das Bußgeld noch eine Nachschulung. In diesem Fall zieht halt wieder der Grundsatz, wer bezahlt, bestimmt. Da ich im Fall der Fälle zahlen muss, bestimme ich, wie schnell ich fahre. Sonst keiner.

Wenn einer drängelt, lass´ ihn doch vorbei, tut nicht weh, kost´ kein Geld und schont die Nerven.
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Alt 16.08.2012, 22:07:27   #16
knubae
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Zu 1: eigentlich gar nichts!

Zu 2: Richtig, der hat ne Strafe verdient! Wegen solchen Deppen, die sich an nichts halten, gibt es die Strassensperrungen, Blitzer und Kontröllen!

Zu 3: Dann gib a, besten deinen Führerschein zurück! Wenn Rasen willst, dann geh auf die Rennstrecke! Ich glaub, bei Dir ist auch nur Hohlraum zwischen den Ohren!
so etwas nieder hab ich echt noch nicht erlebt, eigentlich sollt ich über sowas drüber stehen aber das ist zu viel.
zuerst, ich wollt ihn nur verteidigen weil man sich, grade ob man neu oder auch nicht, von dränglern bedrängt fühlt und anders reagiert egal mit mit auto oder mopete! wenn einer drängelt ist der schuld!

das ich gern schnell fdahgre ist meine sache, aber das du dir dabei das recht nimmst mich zu beleidigen und zu beschimpfen, nichts anderes hast du getan, weil du dich echauffieren musst oder ähnliches, ist inakzeptabel, egal wie lang du mopped fährst oder welch geilen umbauten du gemacht hast, mich aufgrund EINES postes als gehirnlos zu titel ist eckelhaft! du solltest selbst überlegen auf welchem niveau die aggumentierst, genauso hättest du sagen können "SELBER" wäre dem gleich gekommen!

wo sind eigentlich moderatoren und ähnliches wenn sie mal einschreiten sollten? so ein verhalten ist meiner meinung nach einfach inakzeptabel! wir können diskutieren ich lass mich auch gern belehren das meine ansichten nicht okay sind, aber beleidigen lass ich mcih sicherlich nicht!
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Alt 17.08.2012, 06:05:52   #17
berndy
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@knubae Ich gebe dir Recht, manchmal sind Beiträge von manchen Usern etwas beleidigend. Allerdings können die Mods nur reagieren und die Beiträge nicht schon vor dem Posten sichten oder gar zensieren. Letztes wäre auch nicht im Interesse aller.

Manchmal herrscht eben ein rauherer Ton in einem Forum, als im realen Leben.

Die Mods versuchen das in privaten Nachrichten zu regeln.

Trotzdem, auch der der sich beleidigt fühlt, sollte mal überdenken, was er geschrieben hat. Die Postings sind ja Reaktionen auf das was man selber von sich gibt.

Wenn man: "zudem sei angemerkt das die mopete da ist um schnell zu fahren." postet, mag man das selbst als "cool" ansehen. Es ist aber faktisch falsch und birgt Gefahren in sich. Außerdem könnte man daraus schließen, dass der Verfasser es nicht so genau mit den Verkehrsregeln nimmt.

In zurückliegender Zeit wurden viele schöne Motorradstrecken für Motorräder gesperrt, weil es viel zu viele Motorradunfälle dort gab. Diese Unfälle wurden aber nicht von denjenigen Motoradlern verursacht, die sich an die Verkehrsregeln gehalten haben sondern von denen, die im allgemeinen solche Sätze von sich geben.

Daher kann ich schon nachvollziehen warum eine solche Reaktion auf dein Posting erfolgt ist, wenn ich auch mit der Art und Weise der Antwort nicht einverstanden bin. Man hätte das auch freundlicher und weniger angreifend formulieren können.

Aber so ist das halt mal. Der eine machts so, der andere anders.
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Alt 17.08.2012, 08:33:00   #18
knubae
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vlt. sollte ich auch mal klarstellen das ich mit "schnell fahren" nicht "ZU schnell fahren" meinte.
Also keineswegs unterstütze ich die himmelfahrtskommandos und ähnliches, ich meint nur das die eigentliche reaktion von das verhalten des Themenstarters übertrieben war. das man sich an stvo halten sollt ist selbstverständlich, und geschwindigkeitsbegrenzungen haben, in den meisten fällen, einen sinn.
was mich eigentlich gestört hat war das unverständniss gegenüber der "angst" vor dränglern, und die falsche reaktion, hier muss ich berndy zustimmen, einfach vorbeilassen rechts blinken und fertig.

okay die aussage "die mopete ist da um schnell zu fahren" war pauschalisierend und leichtgesprochen, bzw. nicht nachgedacht, wusa.
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Alt 17.08.2012, 08:37:20   #19
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Angst vor Dränglern? Bestimmt nicht. Aufm Mopped kann ich nicht erkennen, wie dicht die auffahren. Im Auto schon. Und wenn ich sehe, dass einer gucken will wann TÜV dran ist lasse ich mich auf den jeweilig max Wert abfallen (Tacho 50 bei 50 etc) und wenn er dann immernoch so dicht dranbleibt tippe ich einmal kurz die Bremse an, so dass nur das Bremslicht angeht. Was meinst du, wie schnell der Abstand nimmt. Das nächste Mal hab ich mir vorgenommen, auch mal die Warnblinke dabei anzumachen
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Alt 17.08.2012, 11:25:18   #20
Prost
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
...Im Auto schon. Und wenn ich sehe, dass einer gucken will wann TÜV dran ist lasse ich mich auf den jeweilig max Wert abfallen (Tacho 50 bei 50 etc) und wenn er dann immernoch so dicht dranbleibt tippe ich einmal kurz die Bremse an, so dass nur das Bremslicht angeht. Was meinst du, wie schnell der Abstand nimmt. ...
Ich mach dann immer kurz die Nebelschlußleuchten an, hat etwa dieselbe Wirkung. Kommt besonders gut auf der BAB bei Tempo 180 oder so...

Ich überlege aber nen Öffner für den Kofferaumdeckel einzubauen und auf dessen Unterseite nen Schild anzubringen : " Komm doch direkt ganz rein "

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Alt 17.08.2012, 11:57:15   #21
Raku
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Ist das mit dem Bremslicht und der Nebelschlussleuchte nicht schon Nötigung?

Bin gespannt, was Berndy dazu sagen kann.



Aber zugegebenermaßen ist es bei mir auch schon vorgekommen, dass jemand auf der BAB bei 140km/h mir die Lichthupe inkl. 2m Sicherheitsabstand angetan hat, worauf ich mal den Warnblinker angemacht habe. 140km/h ist ja echt nicht langsam und ich konnte nicht auf die rechte Spur - war voll.
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Alt 17.08.2012, 13:05:32   #22
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Bevor ich ne Anzeige wegen Nötigung durch Bremslicht oder Nebelschlussleuchte bekomme hat er ne Anzeige wegen Nötigung durch Drängeln am Arsch. Und da gibt mir mit Sicherheit jeder Polizist Recht!
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Alt 17.08.2012, 13:16:26   #23
berndy
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Nö, das Bremslicht mit Sicherheit nicht. Auch das Einschalten des normalen Lichtes kann nie Nötigung sein. Auch wer mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vor einem anderen herfährt, der schneller fahren will, kann den nie nötigen. Nur Ausbremsen darf man den Drängler nicht.

Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtbeeinträchtigungen und Sichtweiten unter 50 m zulässig. Also das eher nicht machen.

Eine Nötigung stellt eine Handlung dar, die einen anderen zu einem Dulden, Handeln oder Unterlassen zwingen soll, das ganze muss dazu noch verwerflich sein. Verwerflich meint, dass der ausgeübte Druck zum erstrebten Ziel nicht mehr im sozial üblichen Rahmen steht. Wenn ich einem säumigen Strom-Schuldner den Strom abdrehe, ist das ok, wenn ich ihm ein Schlägerkommando schicke oder ihn mit einer Pistole bedrohe, dann ist das verwerflich. Um das eigene Leben zu retten, ist aber fast alles erlaubt.

Ich darf einen anderen auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen, ich darf ihn aber nicht maßregeln (ausbremsen) oder beleidigen (Vogel zeigen, Scheibenwischer ...)

Zu dichtes Auffahren über eine längere Strecke oder Zeit kann Nötigung sein. Auch das mehrmalige Aufblenden um den Vordermann zur Seite zu drängen, kann Nötigung sein. Einmaliges Betätigen der Hupe/Lichthupe, kurzes dichtes Auffahren noch nicht. Auch nicht, wenn man den erforderlichen Abstand nur unwesentlich unterschreitet. Es bedarf schon einer gewissen Qualität und Penetranz.

Grundsätzlich gilt auch "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen."

Der, der die Ursache durch sein Fehlverhalten setzt, kann nicht verlangen, dass der andere, der sich ordnungsgemäß verhält, Platz macht. Trotzdem ist es manchmal klüger einfach nachzugeben und Platz zu machen.

Wer sich überlegt, ob er den Drängler fotografieren darf. Kein Problem, man darf auch als Privatmann Beweisbilder machen. Das berechtigte Interresse an dem Beweisbild überwiegt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in diesem Fall. Allerdings muss man damit rechnen, dass der andere dadurch noch provoziert wird.

Jemanden zu fotografieren beeinträchtigt zwar sein Recht am eigenen Bild (abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG), das ist aber alleine noch nicht unter Strafe gestellt. Im Allgemeinen verstößt nur das unbefugte Verbreiten des Bildes gegen das Kunst- und Urheberrechtsgesetz.

Allerdings, wenn jemand gegen seinen Willen fotografiert wurde, kann der natürlich verlangen, dass man das Bild vernichtet. Das ist auch einklagbar. Kommt aber immer auf den Einzelfall an und das Gericht befindet dann darüber, wessen Interessen überwiegen.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...enen-bild.html
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Alt 17.08.2012, 14:38:43   #24
Prost
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
...
Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Sichtbeeinträchtigungen und Sichtweiten unter 50 m zulässig...
Also wenn einer 2 meter hinter mir fährt ist meine Sicht nach hinten doch stark beeinträchtigt und weiter als 50 m kann ich dann auch nicht sehen. Somit sollten beide Kriterien doch erfüllt sein oder ?

mir gefällt die Option mit dem Schild ohnehin viel besser
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Alt 20.08.2012, 06:57:04   #25
GS_Lessor
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
2. Die zul. Höchstgeschwindigkeit hat schon ihren Sinn und man sollte sich daran halten.
Selbst du als Polizist solltest wissen, dass das manchmal QUATSCH ist!
Teilweise gibt es Begrenzungen an Orten, wo es gar keinen Sinn macht entsprechende Geschwindigkeiten zu fahren wo man schon fast unterstellen darf, dass das nur geeignete Positionen für Grüne mit Laserpistolen sind!

Nicht umsonst wurden schon einige Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit abgewiesen VOR GERICHT, da selbst für den Richter kein Grund vorlag um in einem Waldstück 30 zu fahren... ohne Einmündungen usw.. breite Straßen!

Und ihr werdet mir sicherlich Recht geben, dass es früher sehr viel weniger 70 Schilder gab außerhalb geschlossener Ortschaften.
Inzwischen ist fast jede Strecke voll davon, sobald man das Ortsausgangsschild sehen kann. Da wo man "früher" noch easy mit 100 lang fahren konnte (auch mit Auto) ist heute 70!

Warum? Natürlich weil irgendein besoffener Teenie mal meinte mit seinem A3 140 durch die Kurve zu fahren und dabei noch 2 andere Teenies mit in den Tod gerissen hat. Deswegen!

Daher gebe ich Jom Knopf Recht, (auch wenn sein Beitrag mal WIEDER beleidigend ist - aber der Mensch ist einfach so...) dass sich die Leute einfach mal an die Begrenzungen halten sollten. Ich sag immer: Maximal 20km/h mehr als erlaubt... abzüglich Toleranzen und Ungenauigkeiten im Tacho fährt man dann vielleicht 8km/h zu schnell, wenn überhaupt!
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Alt 20.08.2012, 09:17:47   #26
Ghostrider
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen
[...]
Ich sag immer: Maximal 20km/h mehr als erlaubt... abzüglich Toleranzen und Ungenauigkeiten im Tacho fährt man dann vielleicht 8km/h zu schnell, wenn überhaupt!
Vorsicht damit!
Ein naher Verwandter von mir wurde vor rund 2 Wochen mit 110km/h auf der Autobahn geblitzt/gelasert (oder so), bei erlaubten 100km/h.
Also jetzt in allen ehren, aber das ist einfach nur noch reine Abzocke!!
Ein anderer war vor ihm, hinter ihm oder sonst wo.
Er hat keinen begrängt oder so.
Nur dämliche 10km/h "zu schnell".
Das hat nichts mit Verkehrserziehung zu tun, in meinen Augen.
Sondern nur um Geld in die Kassen zu spülen!
Frechheit!
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Alt 20.08.2012, 09:20:19   #27
Raku
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Aber bei maximal 20km/h drüber bewegt man sich aber noch nicht im Punkte-Bereich
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Alt 20.08.2012, 09:27:30   #28
klassikfon
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Nur dämliche 10km/h "zu schnell".
Naja, wo willst Du die Grenze ziehen? Bei 11 Km/h? 12? 13? 14?

Wenn Du nur 100 darfst, dann sind 110 nun mal 10 zu viel. Ich bin nun schon 20 Jahre im Straßenverkehr unterwegs, hab bisher 3 mal fürs zu schnell fahren bezahlt und 1 mal für nen Monat meinen Lappen abgegeben, alles so ziemlich am Anfang...
Irgendwann wird man aber ruhiger. Hab irgendwann einfach eingesehen, das alle Aufregung absolut nichts bringt. Die Rennleitung muss schließlich auch nur durchsetzten, was da festgelegt ist. Gefallen tut denen das bestimmt auch nicht immer.
Hier bei mir sind die Polizisten oft recht relaxt (zumindest in technischen Fragen), bin schon mehrere Male mit der Duc ohne DB-Eater in die Kontrolle gekommen, passiert ist nie was. Ist auch die Frage, wie man sich den Polizisten gegenüber benimmt.

Gruß Ric
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Alt 20.08.2012, 09:44:37   #29
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Es ginge sogar niedriger.
Habe mal im Straßenverkehrsamt gearbeitet, worunter auch die Jungs fallen, die mit ihrer Blitzkiste rumdüsen.

Der Laser kann so eingestellt werden, dass er ab 7 km/h netto zu schnell blitzen könnte. Machen die aber meist erst ab 10...

Teilweise ist es auch wirklich Abzocke auch wenn ich klassikfon Recht gebe, dass das nicht alle gerne machen und sie sich ja auch genauso an diese Regelungen halten müssen.

Was mich da aber ärgert ist diese Mutwilligkeit.
Eine Kollegin von mir ist mal angehalten wurde - zu schnell. Sie kannte den Polizisten aber. Bekannter vom Vater... Fahr weiter!

Eben ist vor mir einer VOLL über Rot!
Aber nicht nur 1 Sekunde sondern der war noch 15m vor der Ampel und hätte LOCKER anhalten können. Da hätte ich mir die Polizei gewünscht wenn man weiß, dass das 180€ kostet + 3 Punkte oder in meinem Fall (mit Unfall) 240€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
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Alt 20.08.2012, 09:49:50   #30
Ghostrider
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Zitat:
Zitat von klassikfon Beitrag anzeigen
Naja, wo willst Du die Grenze ziehen? Bei 11 Km/h? 12? 13? 14?

Wenn Du nur 100 darfst, dann sind 110 nun mal 10 zu viel. Ich bin nun schon 20 Jahre im Straßenverkehr unterwegs, hab bisher 3 mal fürs zu schnell fahren bezahlt und 1 mal für nen Monat meinen Lappen abgegeben, alles so ziemlich am Anfang...
Irgendwann wird man aber ruhiger. Hab irgendwann einfach eingesehen, das alle Aufregung absolut nichts bringt. Die Rennleitung muss schließlich auch nur durchsetzten, was da festgelegt ist. Gefallen tut denen das bestimmt auch nicht immer.
Hier bei mir sind die Polizisten oft recht relaxt (zumindest in technischen Fragen), bin schon mehrere Male mit der Duc ohne DB-Eater in die Kontrolle gekommen, passiert ist nie was. Ist auch die Frage, wie man sich den Polizisten gegenüber benimmt.

Gruß Ric
Ja klar. Du hast schon Recht, aber dennoch regt es einen auf.
Und ja! Du hast auch damit Recht, dass man sich so viel aufregen kann wie man viel, die Polizei sitzt am längeren Hebel.

Was ich damit nur sagen wollte: Mein Verwandter war kein Raser o.ä. und hat auch schon länger seinen Lappen.
Aber wenn man es sich auf der Zunge zergehen lässt: ...10 km/h...
Ändern kann man daran nichts mehr - sicherlich.
Und deswegen ist auch jegliche Aufregung für die Katz - wie du sagtest - aber es nervt einen dann doch oder etwa nicht?

@ Raku: Ja da hast du Recht.
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Alt 20.08.2012, 10:03:27   #31
klassikfon
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Zitat:
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aber es nervt einen dann doch oder etwa nicht?
Mich nicht mehr, hab mir das abgewöhnt.

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Alt 20.08.2012, 10:11:39   #32
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Mhm, na dann^^
Ich bin ja immer noch froh, dass ich bis dato keinen einzigen Strafzettel o.ä. bekommen habe.
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Alt 20.08.2012, 10:19:21   #33
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Die Wahrheit über Radarkontrollen...

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Alt 20.08.2012, 10:23:00   #34
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Schonmal gesehen.
Das hat jemand schon mal iwo gepostet.
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Alt 20.08.2012, 10:36:20   #35
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Naja, ich sach ja, Verkehrserziehung ist besser als Geld.... da kann dann keiner sagen das ist Abzocke......

Aber wenn mir dann noch mal ein Polizist erzählt er habe keine Vorgabe, und der gute Mann der Gewerkschaft der Polizei erzählt das werde runter gerechnet bis auf den einzelnen Kollegen..... da leidet die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Polizisten doch sehr arg.

Gut offen zugeben würde ich das als Polizist auch nicht, aber ich würde mich nie wieder mit Überzeugung hinstellen und erzählen das ist nur für die Sicherheit.....
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Alt 20.08.2012, 11:12:13   #36
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Hier in Franken fahren eigentlich alle 10 km/h schneller sowohl inner- als auch außerorts.

Wenn ich mitn Motorrad auf der Landstraße nur 10 km/h schneller fahre, als erlaubt, fahren mir die Autos zum Teil langsam davon.
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Alt 20.08.2012, 11:17:00   #37
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Schild +10 fahre ich generell. Und ich habe auch festgestellt, dass der Moppedtacho ordentlich nachgeht. Bei der Bandit noch viel mehr als bei der GS. GS Tacho 120 waren echte 110 nach Navi. Bandit 120->104. Das steigert sich soweit, dass 260 nur echte 213 sind
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Alt 20.08.2012, 13:43:59   #38
Scirocco
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Und ich habe auch festgestellt, dass der Moppedtacho ordentlich nachgeht. Bei der Bandit noch viel mehr als bei der GS. GS Tacho 120 waren echte 110 nach Navi. Bandit 120->104. Das steigert sich soweit, dass 260 nur echte 213 sind
Du meinst er geht vor, nicht nach *klugscheiß*

10 km/h drüber ist Standard eigentlich.
Die Tachos gehen ja elle ein bisschen vor, nach gehen dürfen sie nicht!
Sonst könnte man ja hinterher sagen der Hersteller ist Schuld dass ich zu schnell war weil der Tacho falsch angezeigt hat. (Schätze ich mal)

Also wenn ich innerorts Tacho 60 fahre sind das in echt vielleicht 55 (oder eben auch mehr oder weniger, je nach Tacho)

Von da her 10 km/h laut Tacho über der Grenze ist eigentlich kein Problem.

Wenn ein Blitzer da steht und ich mitm Auto fahre will ichs aber nicht ausprobieren Mitm Motorrad schon eher ^^
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Alt 20.08.2012, 14:09:05   #39
berndy
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Zitat:
Zitat von Goose Beitrag anzeigen
Naja, ich sach ja, Verkehrserziehung ist besser als Geld.... da kann dann keiner sagen das ist Abzocke......

Aber wenn mir dann noch mal ein Polizist erzählt er habe keine Vorgabe, und der gute Mann der Gewerkschaft der Polizei erzählt das werde runter gerechnet bis auf den einzelnen Kollegen..... da leidet die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Polizisten doch sehr arg.

Gut offen zugeben würde ich das als Polizist auch nicht, aber ich würde mich nie wieder mit Überzeugung hinstellen und erzählen das ist nur für die Sicherheit.....
Chris, egal was du glaubst, das ist nur die Darstellung des Vorsitzenden der GdP in Brandenburg.

Polizei ist Ländersache und daher in jedem Bundesland anders geregelt.

Ich weiß, dass es bei uns in RLP nicht so ist wie der Vorsitzende der GdP Brandenburg es darstellt. Ich denke er spricht auch nur für Brandenburg.
Daher sollte man das auch so verstehen. Was er gesagt hat, kann nur für Brandenburg gelten.

Außerdem bitte ich doch mal genau hinzuhören.

Es geht überwiegend um die Kontrollen der Kommunen, nicht um die Kontrollen der Polizei.
Auch wenn Polizeibeamte bei einer Riegl-Laser-Messung gezeigt werden.

So wie es für mich aussieht, wurde diese Kontrolle auch nur für die Presse eingerichtet, damit man schöne Bilder hat.

Oder man hat die Bilder eines anderen Beitrags benutzt, weil die gerade passen. Das ist übliche Praxis in der Journalistik.

Riegl-Laser-Messungen gehen nur bei einem über mehrere hundert Meter geraden Streckenverlauf, sind also für gefährliche Strecken mit Kurven überhaupt nicht geeignet. Man kann sich aber schön daneben stellen und auch mal durch die Messoptik gucken, was bei Radarmessgeräten so nicht geht.

Ich denke mal, dass die kommunalen Messtrupps sich für Filmaufnahmen nicht zur Verfügung gestellt haben oder nicht durften.

Ich kann auch nur sagen, wie es in unserem Bereich ist. Bei uns werden die Kontrollstellen aufgrund von Bürgerbeschwerden: - "Da müssen sie mal kontrollieren, die fahren hier viel zu schnell." - oder weil dort schon schwere Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit passiert sind, ausgewählt. Und aus sonst keinem anderen Grund.

Ich war schon öfter an Kontrollstellen gestanden, wo laut Bürgerbeschwerde nur gerast wird, wo sich in einer oder eineinhalb Stunden gerade mal zwei oder sogar gar keiner erdreistet hat statt 30 km/h mal 38 km/h zu fahren. So dass wir dann dazu übergegangen sind die Zeit sinnvoll mit Gurtkontrollen zu nutzen.

Also der "Ertrag" steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand.

Ja, es gibt Zielvorgaben. Bei einem Führungsmodell, das sich "Führen mit Zielen" nennt, liegt das ja schon im Begriff. Die Vorgaben sind bei uns aber sehr allgemein gefasst und werden auch nur bis maximal Dienstgruppenebene heruntergerechnet. Jede Dienstgruppe muss das Anhaltekommando für zwei Kontrollen im Halbjahr stellen. Das ist unsere Vorgabe bei Geschwindigkeitskontrollen. Mehr nicht.

Ich habe aber auch schon bei der letzten Diskussion zu diesem leidigen Thema geschrieben, dass es den Leuten weh tun muss, damit die was lernen.

Einfach nur erklären (Verkehrserziehnung) - lass dir das von mir mit über 30 Jahren Berufserfahrung sagen - prägt sich nicht ein. Wer es nach der Fahrschule schon wieder vergessen hat, der wird es auch nach einer Verkehrserziehung bald wieder vergessen haben. Du kannst einem kleinen Kind hundert Mal sagen, dass die Herdplatte heiß ist, erst wenn es sich einmal verbrannt hat, glaubt es dir.

Das ist zwar traurig aber eben meine Erfahrung. Daher geht es m.M.n. nur über den Geldbeutel.

Und dann, was meinst du, wie groß das Geschrei wäre, wenn für die Verkehrserziehug das verlangt werden würde, was es tatsächlich kostet? Guck was eine Nachschulung kostet. Das ist die Verkehrserziehung.
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Alt 20.08.2012, 18:23:53   #40
Grollicus
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Warum muss es wehtun wenn man mal aus Versehen 10 km/h drüber ist?
Telefonieren bringt auch 1 Punkt und trotzdem machts jeder.. meinst du 5 Punkte und 3 Monate FV wären angemessener?
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Alt 20.08.2012, 18:39:39   #41
verbali
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..
Telefonieren bringt auch 1 Punkt und trotzdem machts jeder.. meinst du 5 Punkte und 3 Monate FV wären angemessener?
Fürs Telefonieren ?? Definitiv!!!
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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Alt 20.08.2012, 22:27:29   #42
BlaZn
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Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Fürs Telefonieren ?? Definitiv!!!
Zudem sollte ein weiter gefächertes Verbot ausgearbeitet werden: Ob nämlich jemand eine SMS schreibt oder am Navi in der Mittelkonsole gerade die Route plant, ist in meinen Augen unerheblich - er achtet nicht auf den Verkehr!
Lege ich mein Handy hingegen bloß aus meiner Jackentasche zur Seite, was nach aktuellem Stand verboten wäre, schade ich damit in der Regel niemandem. Gleiches gilt für das Umschalten des Autoradios.
Sehr schwierig klar zu formulieren also. Aber die heutige Regelung ist in meinen Augen unsinnig, sogar widersprüchlich.
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Alt 20.08.2012, 23:28:33   #43
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Zudem sollte ein weiter gefächertes Verbot ausgearbeitet werden: Ob nämlich jemand eine SMS schreibt oder am Navi in der Mittelkonsole gerade die Route plant, ist in meinen Augen unerheblich - er achtet nicht auf den Verkehr!
Lege ich mein Handy hingegen bloß aus meiner Jackentasche zur Seite, was nach aktuellem Stand verboten wäre, schade ich damit in der Regel niemandem. Gleiches gilt für das Umschalten des Autoradios.
Sehr schwierig klar zu formulieren also. Aber die heutige Regelung ist in meinen Augen unsinnig, sogar widersprüchlich.
was in der jakentasche ist doch nicht verboten? laut adac ist es sogar legitim, ein handy zu betätigen wenn du an ner roten ampel stehst, nur das bedienen wärend der fahrt ist verboten, nunja ob die recht haben oder nicht, auf der mopete versteht dich ehh keiner weil der wind wohl etwas lauter ist ;D
achja hab meine meine tante gefragt, ihres zeichens auch bei der rennleitung, genuso wie ihr freund!
wenn das wirklich nur ne laserpistole ohne cam war bekommst keine post das sie hier keinen beweis haben, es sei denn sie haben zwei unabhänige beamte! einen der misst und ein zeuge, dazu zählt wohl nicht der fahrer da er sich auf den verkehr konzentrieren muss! zudem bei radarfallen hast du immer das recht den wert zu sehen sonst ist es rechtlich wohl sehr sehr auf dünnen eis, da hier jeder irgendwas behaupten könnte, du kannst dir im legitimen fall immer deine geschwindigkeit mit bild oder beamtenzeugen zeigen lassen, zudem darf die geschwindigkeit auch nur bei einzelfahrer gemessen werden, in einer kollone oder ähnlichem sind lasermessungen egal ob mit bild zeuge oder zeus unzulässig, so der stand einer thüringer hauptmeisterin, oder obermeisterin wen jucks, alle angebaen ohne gewähr ;D
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Alt 21.08.2012, 02:02:52   #44
Grollicus
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Sind ja tolle Polizisten wenn die son Quatsch verbreiten.
Es braucht keinen zweiten Beamten (da gibts evtl. gewisse interne Richtlinien aber auch unterschiedlich nach Bundesland).
Auch wenn keiner da ist müss dir der Verkehrsüberwacher nichts zeigen. Der einzige vor dem er sich äußern muss ist der Richter und da steht dann dein Wort gegen einen Berufszeugen. Genau so wenig ist es notwendig Photos zu haben wo die Geschwindigkeit mit drauf steht oder ähnlicher Quatsch.
Wenn Verkehrssünder direkt angehalten werden werden häufig auch Bilder gezeigt, aber das ist keine Pflicht sondern guter Wille. Das Gerücht hält sich hartnäckig und ich kann mir vorstellen dass so manch einer auf die Diskussion keine Lust mehr hat. Ich vermute ein konstruktives Gesprächsklima tut den Polizisten (angenehmere Arbeitszeit) und dem potentiellen Sünder (Lerneffekt) gleichermaßen gut.

Es ist weiterhin eben nicht so, dass ein Polizist irgendwas behaupten kann. (§ 344, Verfolgung Unschuldiger)
Was für ein Idiot müsste er sein um seinen Job für ein lächerliches 30€-Ticket zu riskieren?

Handy benutzen an der Ampel ist ohne weiteres nicht erlaubt (bspw OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 2 Ss 216/01)
Mit abgestelltem Motor an der roten Ampel ist ok. Aber vorsicht wenns grün wird: Die Verkehrsbehinderung wartet nur darauf verfolgt zu werden, wenn man zu lange rumsteht.
An sonsten: Handy benutzen während der Fahrt ist verboten. Aus der Tasche in die Seitenablage legen? Kein Problem. Damit eine Fliege verscheuchen? +1
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Alt 21.08.2012, 03:36:40   #45
berndy
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http://auto.t-online.de/kein-vier-au...58785588/index

Es reicht ein Beamter und das Messprotokoll.

So das wäre nun geklärt.

Was knubaes Tante vermutlich meint, ist die Schwierigkeit ohne Beweisfoto einen Fahrer zu identifizieren.

Man darf nicht die rechtliche Situation, also die Beweiswürdigung durch das Gericht, mit den Schwierigkeiten im tatsächlichen Leben, unmögliche Identifikation des Fahrers ohne Foto, verwechseln. Deshalb werden bei Lasermessungen i.d.R. Anhaltekontrollen durchgeführt. Da die Aussichten gegen 0 gehen jemanden ohne Foto zu identifizieren, haben die, die nicht angehalten werden konnten, eben Glück gehabt. Da kommt im Allgemeinen nichts nach.

Wie ich schon mal geschrieben habe, ob etwas als Beweis zulässig oder ausreichend ist, betimmt alleine der Tatrichter. Wenn es dem reicht, ists gut.

Das OLG Hamm drückt das etwas komplizierter aus. Lese: Aus den Gründen, II (röm 2), 1. Die Würdigung der erhobenen Beweise ...

http://www.strassenverkehrsrecht.net...ss-voim-200412
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Alt 21.08.2012, 04:12:49   #46
berndy
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Weil es regelwidrig ist und die Erfahrung gezeigt hat, dass ein Regelverstoß geahndet werden muss, ansonsten braucht man keine Regeln. Auch ein geringer Verstoß gegen die Regeln muss sanktioniert werden. Und eine solche Sanktion muss man merken. M.M.n. reicht es eben nicht, nur darauf hinzuweisen.

Die derzeit festgesetzten Sanktionen halte ich aber für angemessen.

Guck im Sport was da passiert, wenn der Schiri nicht eingreift. Das liegt einfach in der Natur des menschen.

Zu deinem 2. Argument kann ich dir sagen, dass die Kontroll- und Sanktionsdichte zu gering ist. Würden die Leute öfter kontrolliert und sanktioniert, dann würde die Häufigkeit der Verstöße auch zurückgehen. Wenn die Gefahr erwischt zu werden größer wird, macht man es weniger.

Das kann man in Gegenden beobachten in denen einzelne Polizeibeamte oder Gruppen sich einen bestimmten Bereich, sei es nun Gurt oder Fahrradfehlverhalten, gezielt aussuchen und vermehrt kontrollieren. Die festgestellten Verstöße werden mit der Zeit immer weniger, wenn sanktioniert wird. Weist man nur darauf hin, wie es gerade bei Fahrrädern ohne Licht nachts gemacht wurde, ändert sich am Fehlverhalten nichts. Kassiert man rigoros die 10 €, wirds immer weniger.

Das belegt auch, dass Regeln, die nur auf dem Papier stehen und nicht überwacht und sanktioniert werden, nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Die Regel alleine schreckt niemanden ab, das erwischt werden und dafür zahlen müssen aber schon. Leute, die selbst das nicht interessiert, gibts aber leider auch. Da ist Hopfen und Malz verloren, damit muss man halt leben.

Das sind meine Erfahrungen, die ich in über 30 Jahren gemacht habe.

Über das leidige Thema habe ich schon wieder viel zu viel geschrieben.

Dabei will ich es bewenden lassen.
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Alt 21.08.2012, 04:44:14   #47
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Selbst du als Polizist solltest wissen, dass das manchmal QUATSCH ist!
Teilweise gibt es Begrenzungen an Orten, wo es gar keinen Sinn macht entsprechende Geschwindigkeiten zu fahren wo man schon fast unterstellen darf, dass das nur geeignete Positionen für Grüne mit Laserpistolen sind!

Nicht umsonst wurden schon einige Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit abgewiesen VOR GERICHT, da selbst für den Richter kein Grund vorlag um in einem Waldstück 30 zu fahren... ohne Einmündungen usw.. breite Straßen!

Und ihr werdet mir sicherlich Recht geben, dass es früher sehr viel weniger 70 Schilder gab außerhalb geschlossener Ortschaften.
Inzwischen ist fast jede Strecke voll davon, sobald man das Ortsausgangsschild sehen kann. Da wo man "früher" noch easy mit 100 lang fahren konnte (auch mit Auto) ist heute 70!

Warum? Natürlich weil irgendein besoffener Teenie mal meinte mit seinem A3 140 durch die Kurve zu fahren und dabei noch 2 andere Teenies mit in den Tod gerissen hat. Deswegen!

Daher gebe ich Jom Knopf Recht, (auch wenn sein Beitrag mal WIEDER beleidigend ist - aber der Mensch ist einfach so...) dass sich die Leute einfach mal an die Begrenzungen halten sollten. Ich sag immer: Maximal 20km/h mehr als erlaubt... abzüglich Toleranzen und Ungenauigkeiten im Tacho fährt man dann vielleicht 8km/h zu schnell, wenn überhaupt!
Als Quatsch würde ich das nicht abtun.

Es mag für den außenstehenden Betrachter nicht nachvollziehbar sein, aber Gründe hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung immer.
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Alt 21.08.2012, 07:21:49   #48
Goose
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Von Offizieller Seite heißt es ja das man immer an Unfallschwerpunkten kontrolliert. Da es ja in Deutschland immer viel Papierkrieg gibt, sollte es doch dann Statistiken geben, wo dies mit belegt werden kann.

Dann sollte es doch ganz einfach sein unsere Vorurteile zu entkräften. Ich höre immer nur es ist ein Unfallschwerpunkt, hier in Bayern siehst du die Unfallschwerpunkte schon von weitem, da stehen ganz viele Kreuze an bestimmten stellen. Große Tafeln warnen vor Unfallhäufungen usw.

Es funktioniert sogar, was ich nie gedacht hätte. Aber an den Stellen sehe ich sie nie blitzen. meistens stehen Sie 30 Meter hinterm Ortseingangsschild hinter einem kleinen Mäuerchen auf der langen Geraden... allerdings sind das die Leute des Landrates, nicht die Polizei.

@Berndy: mal ganz ehrlich, denkst du wirklich das jede Radarstelle egal ob Polizei oder Stadt immer nur zum Zwecke der Verkehrssicherheit aufgestellt werden?

Glaubst du echt das da keine Geldmacherei hinter steckt? Also in ganz Deutschland, nicht in deinem Bereich.
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Alt 21.08.2012, 07:37:54   #49
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also tut mir wirklich leid, aber wenn jetzt schon die willkürliche Aussage von einem Polizisten reicht, ist doch richtig quatsch.
aber den Glaube das in Deutschland ein rechtsstaat Prinzip herrscht hab ich ehh schon lang verloren.
zudem stimm ich goose vollkommen zu, in Ortschaften mit 50 wo schon mehrere Menschen ums lehn gekommen sind blitzt niemand dafür aber auf der schnellstrasse wo ohne ersichtlichen Grund 70 sind nen km lang.
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Alt 21.08.2012, 09:51:46   #50
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@ Goose und knubae: +1
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