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Alt 18.06.2007, 21:50:19   #1
Lacerda
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Standard Kleidung - Unfall - Zahlt Versicherung?

Hey

also ich weiß nicht, je mehr ich die Suche benutze desto mehr kommen Themen die mir nicht wirklich helfen!

Ich brauch eig nur ne kurze Antwort oder nen Link weils mich mal interessieren würde!

Unzwar, wenn man nen Unfall baut, werden ja die Kosten für Motorrad usw bezahlt... Sind da die Kosten für die Kleidung, die bei einem Sturz draufging eig auch bezahlt?

Danke euch
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Alt 18.06.2007, 21:51:55   #2
Sphinx
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Wenn n anderer dran Schuld ist, dann zahlts die Haftpflicht des andere, jo.
__________________
Es sind die Starken dieser Welt die unter Tränen lachen, die eigenen Sorgen verbergen und andere glücklich machen.
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Alt 18.06.2007, 21:52:21   #3
Saugwurmmensch
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Ja, ist dabei...afaik auch nicht nur der Zeitwert, sondern die gesamte Kohle für die Wiederbeschaffung.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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Alt 18.06.2007, 21:53:54   #4
Lacerda
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man man man... ihr seit ja wieder schenll

ok dann weiß i bescheid, hat mi nur mal so interessiert!

gut nach i geh schlafen ^^
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Alt 19.06.2007, 11:20:13   #5
Papabär
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Jepp. Wobei es natürlich hilfreich ist, wenn Du noch Quittungen hast.
Also schön die Neubeschaffung einfordern. Und vor allem nichts vormachen lassen in Bezug auf "Alt für Neu". Laut Rechtssprechung ist die Bekleidung des Moppedfahrers ein wesentlicher Sicherheitsbestandteil, deshalb ist ein Abzug "Alt für Neu" nicht zulässig. Hab zwar grade kein Urteil bei der Hand, nach ein bißchen Druck mit Hinweis auf ein solches Urteil habe ich die volle Kohle bekommen.
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Alt 19.06.2007, 11:57:41   #6
In Flames
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Zitat:
Zitat von Papabär
Jepp. Wobei es natürlich hilfreich ist, wenn Du noch Quittungen hast.
Also schön die Neubeschaffung einfordern. Und vor allem nichts vormachen lassen in Bezug auf "Alt für Neu". Laut Rechtssprechung ist die Bekleidung des Moppedfahrers ein wesentlicher Sicherheitsbestandteil, deshalb ist ein Abzug "Alt für Neu" nicht zulässig. Hab zwar grade kein Urteil bei der Hand, nach ein bißchen Druck mit Hinweis auf ein solches Urteil habe ich die volle Kohle bekommen.
das gilt aber nur wenn man auch wirklich Schutzkleidung anhat.
Gibt ja genug die in Freizeitkleidung rumfahren (und wenns nur für kurze Strecken ist, aber passieren kann ja immer was).

Wie siehts dann aus?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 19.06.2007, 13:08:56   #7
berndy
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Wenn du selber schuld bist, kriegste nix, weil die Vollkasko nur dein Moped abdeckt.

Wenn ein anderer schuld ist, bekommst du etwas, wieviel richtet sich nach dem Wert deiner Klamotten. Wenns keine Schutzkleidung ist, wirst du wahrscheinlich nur den Zeitwert bekommen.

Allerdings kannst du die Bestimmungen für D nicht 1 : 1 auf A übernehmen. Da müsstest du dich schon selbst bei deiner Versicherung schlau machen.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 19.06.2007, 13:11:58   #8
Papabär
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Dann hast Du wohl größere Probleme, als die Kohle zurück zu kriegen!


Prinzipiell ist es aber wohl das Gleiche, allerdings kann man sich dann net auf das gerichtsurteil berufen, sodaß die gegnerische Versicherung dann wohl ein paar Sperenzchen machen wird....
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Alt 20.06.2007, 18:26:50   #9
Jenso
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Ich hab was gefunden:

Zitat:
Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall
19. Jun. 2007 (MID/WIN) – Nach einem Verkehrsunfall streiten Motorradfahrer und die Versicherung des Unfallgegners häufig darüber, in welchem Umfang die beschädigte Schutzbekleidung nebst Helm zu erstatten sind. Hier hat das Landgericht (LG) Duisburg kürzlich einen klaren Katalog aufgestellt. Schadenersatz auf Basis des Neupreises lehnt das Gericht grundsätzlich ab. Schutzkleidung nutze sich ab und müsse entsprechend dem Umfang der Nutzung nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden.

Ein Helm ist nach Ansicht des Gerichts fünf Jahre einsetzbar. Handschuhe könne man acht Jahre nutzen, Stiefel sechs und der Rückenprotektor halte zwölf Jahre. Zur Berechnung des Zeitwertes und damit des Betrages, den der Schädiger zahlen muss, lässt sich folgende Formel aufstellen. Nach der obigen Regel wird die Restnutzungsdauer errechnet gemessen am Alter der beschädigten Sachen zum Unfallzeitpunkt. Diese Zahl wird mit dem Anschaffungspreis der neuen Kleidung am Unfalltag multipliziert. Der so errechnete Betrag wird durch die Gesamtnutzungsdauer dividiert (LG Duisburg Urteil v. 20.02.2007 - 6 O 434/05 (SVR 2007,181). Michael Winterscheidt/mid
Quelle: http://auto-freude.de/9785/news/recht-b ... radunfall/
__________________
In Übereinstimmung mit der Prophezeihung sagt Jenso mit sein Hondamon...
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Alt 20.06.2007, 20:14:42   #10
Lacerda
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hmm ja super...

was is jetzt wenn man die Sachen Jahre lang im Schrank hat und dann nach 5 Jahren auf die Idee kommt zu fahrn und dann passiert nen Unfall?

Die Kleidung ist ja dann eig Neuwertig... aber man bekommt nur das Geld was die Kleidung laut deren Formel Wert ist...

Und naja... Beweißen lässt sich ja der Zustand der Kleidung nach einem Sturz nicht mehr Wirklich wenn eh schon alles im Popo ist...
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