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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallöchen
Mich würde mal interressieren, was auf mich zukommt wenn mich die Grünen bei einer Testfahrt mit ungedrosseltem Möp anhalten. Habe nämlich heute Vergaserdeckel und Düsen bekommen und will sie gleich einbauen und natürlich muss ich ja auch testen ob alles funktioniert Achja ich habe FS-Klasse A und keine Probezeit mehr |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg - Die schönste Stadt der Welt!
Alter: 41
Beiträge: 589
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Wenn du nicht ungedrosselt fahren darfst, dann kommt sicher eine Anzeige auf dich zu wg. Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
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Hier könnte Ihre Werbung stehen |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich habe meinen Motoradschein 2002 gemacht.
Darf also offene Maschinchen fahren. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.12.2004
Ort: Braunschweig
Alter: 41
Beiträge: 1.116
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ich verstehe dein problem nicht ganz?!?
du darfst also ungedrosselt fahren, dann können sie dich auch nicht ankacken, wenn du ungedrosselt fährst. Höchstens weil es nicht eingetragen ist, aber im allgemeinen sieht man nicht, dass die maschine nicht gedrosselt ist. Kannst ja auch sagen, dass du auf dem weg zum TÜV bist, somit bist du das problem auch los.
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Forumsrekord in: Aus dem Chat gekickt werden |
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#5 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
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Ich denke: Im schlimmsten Fall kommt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung und ungültiger Betriebserlaubnis auf dich zu.
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m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallöli,
ob deine GS nach der Entdrosselung funktioniert, kannst Du auch unter 150km/h feststellen!!! Alles darüber ist Spaß an der Freude und hat nichts mit "testen ob alles läuft" zu tun. Wenn Du unter 150 km/h fährst und einen offenen Führerschein hat, wird man wohl kaum nachprüfen wollen, ob die GS gedrosselt ist. Am besten aber Versicherung anrufen. Sagen, dass Du die Maschine entdrosselt hast und damit "morgen" zum TÜV willst. Die Fahrt zum TÜV darfst du eh machen. Passiert was, weiß deine Versicherung bescheid. Es ist ja auch nicht "fahren ohne Fahrerlaubnis", sondern "nur" fahren ohne Versicherungsschutz. Weiß die Versicherung aber von der Entdrosselung, hast Du den Schutz - selbst wenn es noch nicht eingetragen ist. (persönliche Meinung und keine Rechtsberatung) Gruß Andreas |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Dann werde ich mich jetzt mal ans einbauen machen,und dann ausgiebig testen |
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#8 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#9 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
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Zitat:
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Das ist dann eben keine Testfahrt, sondern eine Direktfahrt zum TÜV, um es eintragen zu lassen
Aber wenn die noch gedrosselt im Schein steht, kommt die Polizei nicht einfach so auf die Idee, das Ding auseinanderbauen zu lassen. Bei einem Unfall kann das anders aussehen. Aber eine Testfahrt/Überführung zum TÜV ist normalerweise nun wirklich kein Problem.
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Ich darf das! |
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#11 | ||||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.08.2005
Alter: 48
Beiträge: 263
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Zitat:
Tatsache: Das ist verboten! Auch wenn Du den Führerschein dazu hast darfst Du doch nicht so einfach damit rumfahren, wenn es nicht eingetragen ist. Wie schon geschrieben erlischt dann deine Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz! Das Bedeutet: Zitat:
Zitat:
Denk blos nicht, dass man das nicht mitbekommt, viele Bullen kennen sich mit sowas schon aus. Du wärst nämlich nicht der erste, der mehr Leistung aus seiner Mühle rausholt und das eigentlich nicht darf! Mit Testfahrt zum TÜV kannste Dich vielleicht bei nem netten Polizisten rausreden. Aber wenn er fragt: "Wo ist denn der TÜV?" oder vielleicht "Und was wollen sie da um 21 Uhr?" und Du auf beides nicht ne echt gute Antwort hast, dann haste ihn auch noch angelogen und er wird bestimmt nicht netter dadurch! Kai |
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Iserlohn
Alter: 38
Beiträge: 140
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hey
öhm wenn die dich anhalten sagst die karre is gedrosselt und fährst weiter ich wüsste nicht das mann die scheiß drossel plätchen sieht oder ?? ich mein hab ja keine ahnung bei mir waren die von vornherein nit drin gruß Mo |
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#13 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
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Zitat:
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.06.2003
Ort: München
Alter: 42
Beiträge: 1.409
Baujahr: 2004
Kilometer: 36000
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theorie ist wohl die geschichte mit 50euros und 3 punkten, ob das mopped dann gleich beschlagnahmt wird, wage ich zu bezweifeln. denke das wird dir dann irgenwie als "nicht eingetragene leistungssteigerung" ausgelegt.
in der praxis kann dir die drosselung nur nach öffnen der vergaser nachgewiesen werden, ich hab meine GS auch ungedrosselt dem tüv vorgeführt (obwohl ich gedrosselt fahren musste, und das auch so im schein stand) und kommentar war nur "wenn man 80PS aus 750ccm gewohnt ist, sind 34PS mickrig" -> auch nur menschen, und wenn sie nicht gerade selber ne gedrosselte GS besitzten, werden sie kaum nen unterschied rausfahren können. ich mein, ich will hier keinen zu irgendetwas animieren, aber ich wohn im ach so "scharfen" bayern und hatte bezüglich des moppeds kein einziges mal probleme, obwohl ich nie eine gedrosselte maschine hatte. ICH würde sofort aufsteigen und ne runde drehen.
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anschnallen, das rauchen einstellen, wir starten |
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#15 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Max. Erlöschen der BE, Steuern hat er ja hoffentlich schon bezahlt. Der Hubraum ändert sich ja nicht, wenn er nicht grad einen Umbau auf 520 ccm gemacht hat. Aber der Weg zum TÜV hin und zurück und zur Zulassungsstelle hin und zurück ist frei, da darf er auch offen fahren. Aber ansonsten hat er definitiv keine Betriebserlaubnis. Also Bußgeld 50 € und 3 Punkte. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr oder als Beweismittel wäre denkbar. Aber ihr habt schon teilweise Recht. Fällt nur schwer auf, nur wenn er schneller als 150 km/h fährt und gemessen und dann noch angehalten wird. Wenns einen gröberen Unfall gibt und ein technisches Gutachten gemacht werden muss, dann fällts dem Sachverständigen mit Sicherheit auf, dann ists Kacke weil dann entweder die eigenen Versicherung oder die gegnerische nicht bezahlen will.
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.05.2006
Ort: Iserlohn
Alter: 38
Beiträge: 140
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hey
öhm alles kla wenn die nicht sehen das die drosselplättchen nicht drin sind gibts nen grund zum leistung messen ?? meiner meinung nach nicht ich denke meine sehr verehrten grünen beamten freunde haben besseres zu tun als meine leistung zu messen und wenn sies doch tun dreh ich voll am han und sach super dingen her wachtmeister so musste ich wenihgstens nit aufen prüfstand ne aber mal ehrlich die halten dich doch nicht an stelen deinen bock aufen leistungs prüfstand nur um zu schaun ob der gedrosselt ist hab ich ja noch nie gehört und wenn dann fragen die eh erstmal ob du mit einverstanden bist und wenn du nein sagst ist das gespräch doch eh vorbei oder nit ?? wie gesagt noch nie mitghemacht sowas bin auch nich scharf drauf des zu erleben aber in iserlohn gibts sowas wien mobielen leistungsprüfstad glaub ich garnich gruß Mo |
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#17 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Kilometer: 66666
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Rechtlich stellt das eigentlich kein Problem für die Werkstätten dar.
Wie gesagt die Fahrt zum und vom TÜV und zur und von der Zulassungsstelle sind abgedeckt. Auch ohne Zulassung! Du musst nur acht geben, dass Versicherungsschutz besteht. Bei zulässigen Fahrten deckt die Versicherung das auch ab. Wenn das Bike noch gar nicht zugeklassen ist und du aber vorher noch zum TÜV musst: Man kann sogar ohne Zulassungsplakette zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, wenn man sich das Geld für Überführungskennzeichen sparen will. Gibt einen sogenannten Vorführungschein bei der Zulassungsstelle, du gibts die Versicherungsdoppelkarte ab = Versicherungsschutz besteht. Bekommst amtl. Kennzeichen zugeteilt, die lässt du dir prägen, holst den Vorführungsschein ab und fährst zum TÜV, nachdem du die Kennzeichen angebracht hast, natürlich. Der Schein berechtigt jedoch nur zu den Fahrten, die du mit der Zulassungsstelle ausgehandelt hast, das steht dann auch auf dem Schein drauf. Dann hast du noch 14 Tage Zeit das Fahrzeug zuzulassen.
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus
Ich war heute beim Suzidealer. Kann mein Möp am Dienstag vorstellen und lasse gleich noch nen neuen Vorderreifen draufziehen . Der alte ist ziemlich fertch Achso: Danke für eure Antworten Versicherung habe ich angerufen,("geht klar" haben die gemeint) Bei uns fährt eigentlich auch nicht so viel Lolilei rum, :P da wird wird das schonmal gehen (bin mal ganz zuversichtlich). PS Die fetzt ja jetzt richtig Achso: Danke für eure Antworten |
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