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Alt 16.05.2011, 18:12:19   #1
rosenweib
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Standard Ich brauche ganz viel Mitleid

Am Freitag, den 13.05.2011 wollte ich links in eine Strasse abbiegen und hab auch schön den Blinker gesetzt. Da Gegenverkehr kam hab ich brav angehalten. Und ein Auto ist ungebremst mit 60 Sachen in mich rein. brauch ich nicht aber ...Mein schönes Damenmopped TOTALSCHROTT und ich hab erst vor 2-3 Wo. neues Kettenkit und neue Reifen drauf gemacht: und ich hatte soviel Extras....und wie die meisten wissen... die Versicherungen zahlen nie so viel wie man für ein gleichwertiges ausgeben muss. Ich könnt aber nutz auch nicht viel:
Also wenn jemand nächsten Monat was feines gut gebrauchtes für mich hat, bitte posten
Bis denne
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Alt 16.05.2011, 18:26:18   #2
Mouna
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Oh nein wie ätzend ey.

Aber dir ist hoffentlich nichts passiert??
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Verkaufe wegen Motorradwechsel (bei Interesse PN):
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Alt 16.05.2011, 18:34:17   #3
Hoppi
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Mein Beileid.......
Hoffendlich ist Dir nichts großartiges passiert...Liest sich eigentlich sehr dramatisch.

Gute Besserung!!!!
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ich bin auch nur mensch,mal mehr,mal weniger
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Alt 16.05.2011, 18:49:14   #4
gsmattis
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Dann mal gute genesung. Ist vom Motorrad nix mehr zu retten?

Gruß, der Mattis
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weil nur 6 Zylinder Sinn ergeben
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Alt 16.05.2011, 19:36:01   #5
Patzomat
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Hauptsache dir is nix passiert und was man rauskriegt liegt am Gutachter, nur mal so.
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Alt 16.05.2011, 20:13:25   #6
Raku
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Hiho,
ich als auch Unfallgeschädigter werf ich meinen Käse auch mal hier rein


Ich hoffe natürlich, dass dir nichts Schlimmes passiert ist. Aber geh nochmal alles durch - hast du irgendwo Schmerzen? Wenn ja, geh zum Arzt und lass das attestieren. Du hast da meiner Meinung nach ein Anrecht auf Schmerzensgeld, auch wenns nur Nackenschmerzen sind oder sowas.

Die Beurteilung des Schadens geht vom Gutachter aus. Wenn du da jemanden kennst, dann geh auf jeden Fall zu dem.

Und wenn du sagst, dass die viele Extras an deinem Bike hattest - schau, ob du die wieder verwenden kannst oder eben verkaufen kannst.
So kann man rel. schnell ein paar Mark wieder einspielen
Vorausgesetzt, die Teile haben keinen Schaden beim Unfall erlitten.

Gruß
Raku
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Alt 16.05.2011, 20:37:49   #7
majestic_morpheus
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Reifen, Kette und ein paar andere Teile kann man eventuell noch verwenden (ja nach Grad der Beschädigung der GS).
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Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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Alt 16.05.2011, 20:45:15   #8
rosenweib
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Standard Danke

an alle für euer Mitgefühl . Geht mir dadurch schon besser.
Bös der Unfall, muss mich eigentlich schämen, wie gimpflich das für mich ausgegangen ist. Aber allein schon die "vernünftige Kleidung" machts. Bin halt auf das Auffahrerauto mit dem Helm gescheppert - Salto nach vorn in den Gegenverkehr mit dem Helm an den Vorderfelgen gedonnert und dann unter dem Mopped liegengeblieben - lt. Polizeibericht. Und mir gehts schon recht gut.
Und mein Mopped - schluchz - Aussage vom Gutachter, Motor o.k., Batterie o.k. Vorderreifen i. o. Rest kannste wegschmeissen. Schwingachse gebrochen, Rahmen gerissen, Gabel verbogen, Hinterer Reifen platt, Superbikelenker verbogen, die Griffe alle abgeschrubbelt, Tank verbeult, Krümmer abgerissen, Auspuff verbeult, linke Blinker alle abgebrochen. Seiten und Hauptständer - weiss ich garnicht, Schwarze Scheibe gerissen....heul, heul,
Mal sehen, was daraus wird.
Und wie geschrieben, wenn einer was gutes gebrauchtes und eventl. schönes - mgl. wieder in Frauenfarbe lila-pink - "o.k. typisch Frau" im Bergischen Land und Radius 100 km hat ...
bitte melden...
So
Renate
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Alt 16.05.2011, 21:36:52   #9
Raku
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Ich hätte ne lila Vollverkleidung hier liegen Aber da müsste man noch n paar Risse reparieren
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Alt 16.05.2011, 21:59:52   #10
tomcat
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Hm schöne Schei... Gute Besserung für dich!
Mein Tipp: Unbedingt zum Arzt, und zum Anwalt, nur so bekommst du was dir wirklich zusteht! Kosten trägt normalerweise die gegnerische Versicherung! Den Gutachter kannst DU BESTIMMEN! Das würde ich auch unbedingt tun! Ist ja logisch, das ein Gutachter im Auftrag der Versicherung den Schaden gering hält ein von dir Beauftragter jedoch eher zu deinen Gunsten rechnen wird, schließlich wollen beide wieder mal einen Auftrag erhalten


In dieser Situation würde ich an deiner Stelle etwas Egoismus entwickeln, geht schließlich um deine Kohle! Und damit um dein neues (gebrauchtes) Möp! Ich wünsche dir viel Erfolg und einen guten Gutachter. Nimm meinen Rat an und nimm dir einen Anwalt.
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Alt 16.05.2011, 23:17:27   #11
BlaZn
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Auf jeden Fall zum Anwalt. Man ahnt gar nicht, auf was für Ideen die gegnerischen Versicherungen kommen, um nicht (zeitig) zahlen zu müssen - wenn man's nicht erlebt hat.
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Alt 16.05.2011, 23:37:47   #12
tomcat
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BlaZn hat voll kommen recht! Bei mir wollte mir die gegnerische Vers. eine Teilschuld zuschieben, trotz eindeutig geklärter Situation und klarer Aussage des Unfallgegners.
(War in einem Parkhaus, ich komm die Rampe langsam hoch, Stehe wie zwei Fzg. vor mir auch. Der Vordere legt den Rückwärtsgang ein, darauf der direkt vor mir, Rückwärtsgang und wie ich auf die hupe Drück rauscht er mir schon mit Schmackes in die Fahrertür mein 27 TAGE "altes" Auto )
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Alt 17.05.2011, 00:41:06   #13
Grollicus
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Hey,

doofe Sache, gute Besserung!
Wie schon geschrieben wurde du darfst (und solltest) dir ein Gutachten von einem eigenen Gutachter besorgen.. der Gutachter der gegnerischen Versicherung muss zwar die Möglichkeit haben sich das ganze anzuschauen aber du darfst trotzdem (im Endeffekt auf deren Kosten) einen eigenen Gutachter bestellen.
An sonsten denk dran, auch die Schutzkleidung als Schaden anzumelden.

Gruß,
Grolli
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Alt 17.05.2011, 07:11:34   #14
Raku
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Zitat:
Zitat von rosenweib Beitrag anzeigen
Bös der Unfall, muss mich eigentlich schämen, wie gimpflich das für mich ausgegangen ist. Aber allein schon die "vernünftige Kleidung" machts.
Renate, genau dafür ist die Kleidung da Ich habe meinen Unfall auch nur so gut überstanden, weil meine Handschuhe genau ausgereicht haben, weil die Jacke und die Hose mit ihren Protektoren alles an Aufprallenergie absorbiert haben und vor Allem der Rückenprotektor mich gerettet hat. Und natürlich der Helm

Aber genau deshalb gibt man soviel Geld aus für ne Schutzkleidung, welche du dir auch von dem Unfallverursacher gut bezahlen lassen solltest.
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Alt 17.05.2011, 07:31:52   #15
Maiglöckchen
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Da möchte ich mich meinen Vorschreibern unbedingt anschließen. Sieh zu, dass Du wenigstens an Dein Geld kommst. Dass Dir nicht mehr passiert ist, dafür brauchst Du Dich nicht zu schämen das war schon verdammt viel Glück!
Für Dich weiterhin alles Gute
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lG. Tanja

Frauen sind die Juwelen der Schöpfung, man muss sie mit Fassung tragen.
(Heinz Erhardt)
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Alt 17.05.2011, 08:26:31   #16
Mavo
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Seh ich genauso. Wenn ein Autofahrer so verschlafen und rücksichtslos durch die Gegend fährt, dann darf er - bzw. seine Versicherung - auch ruhig voll dafür bezahlen. Also keine falsche Gnade *g*
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Alt 17.05.2011, 08:51:06   #17
rosenweib
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von Raku
Zitat:
Ich hätte ne lila Vollverkleidung hier liegen Aber da müsste man noch n paar Risse reparieren
@ Raku: o.k. und dann wie die Buddelschiffe das Möp hineinbauen Aber nur wenn du mitmachst

@ alle: die Schutzkleidung und Handschuhe haben fast nix abbekommen, nur mein Helm ringsherum - also wenn dann in den nächsten Threads was uncooles von mir kommt....wisst ihr wo es herkommt
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Alt 17.05.2011, 08:55:41   #18
Raku
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Hehe, ich finde, ne Verkleidung ist schonmal n Anfang.
Da kannste immerhin ne Lampe, dann nen Rahmen, dann den Motor, dann die Reifen anbauen. Das ist doch fast schon das komplette Motorrad oder?
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Alt 17.05.2011, 12:31:30   #19
Rocky
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Zitat:
Zitat von rosenweib Beitrag anzeigen

@ alle: die Schutzkleidung und Handschuhe haben fast nix abbekommen, nur mein Helm ringsherum - also wenn dann in den nächsten Threads was uncooles von mir kommt....wisst ihr wo es herkommt

das solltest du aber besser anders darstellen

lass dir von deinem Motorrad-Bekleidungs-Fachhändler schriftlich bestätigen dass der Sturz deutliche Spuren an deiner Schutzausrüstung hinterlassen hat und lass den Wiederbeschaffungswert von deinem Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung einfordern

Nutzungsausfall fürs Möp kannst du übrigens auch geltend machen


schön, dass dir selbst nichts schwerwiegendes passiert ist

toi toi toi
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Alt 17.05.2011, 15:18:49   #20
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Auch von mir, mein Beileid.
Aber hauptsache dir ist nichts passiert.
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Alt 18.05.2011, 13:10:57   #21
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
Nutzungsausfall fürs Möp kannst du übrigens auch geltend machen
Sofern man auf das Möp angewiesen ist.
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Alt 18.05.2011, 15:41:39   #22
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Zitat:
Zitat von BlaZn Beitrag anzeigen
Sofern man auf das Möp angewiesen ist.
Wieso das denn? Und wer will das festlegen? Da könnte bei einem Autounfall auch argumentiert werden: "Sie bekommen keinen Nutzungsausfall, Sie sind nicht auf den Wagen angewiesen. Schliesslich ist vor Ihrer Tür eine Bushaltestelle."

Ich denke, Anspruch auf Nutzungsausfall besteht auf jeden Fall. Denn Möglichkeit der Nutzung wird ja unfallbedingt vorenthalten.
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Alt 18.05.2011, 16:24:19   #23
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Wenn du ein Auto und ein Motorrad hast kannst du bei Ausfall des einen das andere Fahrzeug nutzen. Vor allem wenn das Möp ausfällt kannst du das Auto nehmen. Umgekehrt weiß ich nicht genau, weil Möppi bei Regen und so is vllt nicht zumutbar.

Gruß, der Mattis
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Alt 18.05.2011, 17:35:12   #24
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Ich habe mal gegoogelt...

Im Fall eines Motorradunfalls kann der Geschädigte für sein Motorrad ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich auch bei Motorrädern grundsätzlich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn. Für Motorräder werden ebenfalls erhebliche Nutzungsausfallentschädigungen gezahlt. Pro Tag bewegen sich die Nutzungsausfallentschädigungen zwischen 10,00 und 66,00 €.

[...]
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist, dass der Entzug der Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeuges dem Geschädigten einen fühlbaren Schaden verursacht hat.Der Ersatz der Nutzungsausfallentschädigung besteh daher grundsätzlich nur dann, wenn der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich seines verunfallten Fahrzeuges hatte.

Allerdings folgt dieser Absatz, der das ganze wieder anders aussehen läßt.

Ein Nutzungswille wird regelmäßig vorhanden sein. Er kann aber fehlen, z.B. bei einem Motorrad oder Oldtimer, das nur sehr selten genutzt wird.

[...]
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist unter Umständen auch dann nicht gegeben, wenn der Geschädigte ein Zweitfahrzeug nutzen kann und dieses nicht etwa von anderen Familienmitgliedern vorrangig genutzt werden muss.

Quelle: www.nutzungsausfallentschädigung24.de

Ach ja, lt Tabelle stehen einem für den Verlust einer GS 500 pro Tag 31,00€ zu.
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Alt 18.05.2011, 18:15:11   #25
Rocky
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Zitat:
Zitat von 8-O-Glock Beitrag anzeigen

Ach ja, lt Tabelle stehen einem für den Verlust einer GS 500 pro Tag 31,00€ zu.
den gleichen Betrag hab ich vor 18Jahren in DM bekommen , für 4Tage Reparaturzeit

war nicht viel aber besser als nichts
Rocky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2011, 18:32:26   #26
schmiddi
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rosenweib, mein Mitleid hast du!!
Hast aber Glück gehabt, dass dir net mehr passiert is!
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Alt 18.05.2011, 20:48:44   #27
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Zitat:
Zitat von 8-O-Glock Beitrag anzeigen
Ich habe mal gegoogelt...

Im Fall eines Motorradunfalls kann der Geschädigte für sein Motorrad ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich auch bei Motorrädern grundsätzlich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn. Für Motorräder werden ebenfalls erhebliche Nutzungsausfallentschädigungen gezahlt. Pro Tag bewegen sich die Nutzungsausfallentschädigungen zwischen 10,00 und 66,00 €.

[...]
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist, dass der Entzug der Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeuges dem Geschädigten einen fühlbaren Schaden verursacht hat.Der Ersatz der Nutzungsausfallentschädigung besteh daher grundsätzlich nur dann, wenn der Geschädigte einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich seines verunfallten Fahrzeuges hatte.

Allerdings folgt dieser Absatz, der das ganze wieder anders aussehen läßt.

Ein Nutzungswille wird regelmäßig vorhanden sein. Er kann aber fehlen, z.B. bei einem Motorrad oder Oldtimer, das nur sehr selten genutzt wird.

[...]
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist unter Umständen auch dann nicht gegeben, wenn der Geschädigte ein Zweitfahrzeug nutzen kann und dieses nicht etwa von anderen Familienmitgliedern vorrangig genutzt werden muss.

Quelle: www.nutzungsausfallentschädigung24.de

Ach ja, lt Tabelle stehen einem für den Verlust einer GS 500 pro Tag 31,00€ zu.
Sagt im Grunde nix anderes, als ich weiter oben geschrieben hab, nur in "Beamtendeutsch"

Gruß, der Mattis
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Alt 18.05.2011, 22:18:15   #28
8-O-Glock
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Nun, für mich beantwortet sich die Frage ob ein durchsetzbarer Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nicht eindeutig. Wenn ich dieses "Beamtendeutsch" übersetzen sollte, käme dabei wohl folgendes dabei heraus.

Im Prinzip besteht der Anspruch, aber die gegnerische Versicherung könnte ihn anfechten, weil man ja nicht auf das Motorrad angewiesen ist.

Ich vermute, dass in der Praxis die meisten Versicherungen da wohl keinen großen Terz machen, weil sich der Aufwand nicht lohnt. Solche Abwicklungen sind doch eigentlich deren täglich Brot. Im Übrigen haben wir Saison und rosenweib dürfte es nicht schwerfallen darzulegen, dass Sie das Motorrad dafür besitzt und es jetzt fahren möchte. Damit wären Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit glaubhaft nachgewiesen.
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Alt 18.05.2011, 23:05:10   #29
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Die arme GS
Ein Glück dass dir nix grossartiges Passiert ist, ich durfte letztes Jahr n Japankradler aus ner Hecke pulen, offene Beinfraktur (hatte Vorfahrt und wollte rechts abbiegen, Autofahrerin hat ihn übersehen und ist in die Flanke reingeballert), der hinkt jetzt mit ca. nem halben Kilo Titan im Bein durch die Gegend, unschöne Sache.
Und alles nur, weil manche Autofahrer einfach zu wenig Umsichtig fahren, Vorfahrt nehmen, und oftmals viel zu schnell unterwegs sind.

Die Härte finde ich eh, wenn man als Motorradfahrer sich an die Höchstgeschwindigkeitsvorgaben hält, und damit absolut hirnverbrannte und gefährliche Überholmanöver durch Autos provoziert.

Ich hab quasi vor der Haustür ein Stück Landstrasse, die aber auf 70 begrenzt ist, weil nach ca nem halben Kilometer eine Brücke kommt, auf der auch noch Zu/Abfahrten von einer Fabrik sind.
Das ist an der Stelle absolut sinnvoll 70 zu fahren, nur die meisten Autofahrer eiern da mit flotten 100 Sachen durch, und dann kommts zur oben genannten Problematik.
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Alt 18.05.2011, 23:19:38   #30
köbes
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Möchte auch mein Mitgefühl ausdrücken!

Ich meine mal gelesen zu haben, dass man auch Anspruch hat, dass einem Zubehör/Anbauteile und sowas ersetzt werden, bzw. halt in Schaden aufgenommen werden. Musst Du mal die Gerichtsurteile durchstöbern. Müssten bei den FAQs sein.

Zur Schutzkleidung: Du hast ja selber geschrieben, dass die Protektoren den Aufprall gedämpft haben. Das heißt, sie haben kinetische Energie in Verformungsarbeit verwandelt. Somit müssen mindestens die Protektoren getauscht werden, die nehmen im Zweifelsfall nix mehr auf. So würde ich das auf jeden Fall der Versicherung erklären.

Alles Gute köbes.
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Alt 18.05.2011, 23:29:39   #31
schmiddi
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Zitat:
Zitat von ozonisator Beitrag anzeigen
Die Härte finde ich eh, wenn man als Motorradfahrer sich an die Höchstgeschwindigkeitsvorgaben hält, und damit absolut hirnverbrannte und gefährliche Überholmanöver durch Autos provoziert.
So ists mir heut auf der Autobahn mehrfach ergangen. Es war zudem noch gut windig. Hab mich strikt an die 80 gehalten und wurd von sehr genervten Autofahrern immer wieder im Eiltempo überholt.
Oder auch aufm Weg zur Arbeit, 30er Zone, weil Schule und Waldgebiet in der Nähe. Fahr ich brav mit 30 die Straße runter, hinter mir genervte Autofahrer, die so dicht auffahren, als würden sie gern noch aufm Sozius mitfahren wollen.
schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2011, 23:44:19   #32
ozonisator
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Und da will man doch extra vermeiden, dass Motorradfahrer = Heizer/Organspender sind
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Alt 19.05.2011, 02:39:48   #33
BlaZn
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Ich meine mal gelesen zu haben, dass man auch Anspruch hat, dass einem Zubehör/Anbauteile und sowas ersetzt werden, bzw. halt in Schaden aufgenommen werden. Musst Du mal die Gerichtsurteile durchstöbern. Müssten bei den FAQs sein.
Dafür braucht's keine Urteile, der Anspruch besteht. Alles mit angeben, am besten noch inkl. Rechnungen - sofern sie wiederzufinden sein sollten.
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Alt 24.05.2011, 16:51:26   #34
rosenweib
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Daumen hoch

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank an alle für euer Mitgefühl. Möchte aber weiter nix sagen, da die Sache komplett noch am Rollen ist und die Angelegenheit mit Gutachter, Anwalt etc. weiterläuft. Wenn der Abschluss mit der gegnerischen Versicherung gelaufen ist, werd ich weiter berichten. Sobald ich digitale Bilder meiner Suzi habe, werde ich die zum Schlachten in Biete aufführen.
Ansonsten wünsche ich euch einen schönen Abend
Renate
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