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Alt 05.05.2003, 19:02:37   #1
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Standard Unfall, was zahlt die feindliche Versicherung???

Hallo,

hatte heute Feindberührung, zum Glück gute Klamotten angehabt, so ist nur die Jacke und der Helm hin und die Verkleidung meiner Suzi, heulllllllll
Bis auf eine Rippenprellung gehts mir auch gut!

Nun meine Frage, was zahlt eigentlich alles die gegnerische Versicherung (ausser Reparatur natürlich)??? Auch Helm und Klamotten? Hat da jemand Erfahrung?

Danke für eure Antworten, da kann ich dann den Anwalt scharf machen...


Gruß Dirk

P.S. SIE hat einfach auf der Strasse gewendet ohne zu gucken......Wahnsinn
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Alt 05.05.2003, 19:07:47   #2
Cherry
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Helm und Klamotten gelten iirc als Schutzkleidung, werden zum Neupreis ersetzt. Bemüh mal google.groups (speziell de.rec.motorrad und de.soc.recht.straßenverkehr) das Thema gibt öfter.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 05.05.2003, 20:09:52   #3
King Madness
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Du wirst alles von der versicherung ersetzt bekommen:
- Reperatur der Maschine
- Alle Klamotten, die zu Schaden gekommen sind zum Neupreis (incl. Helm, Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe
Ausfallentschädigung für jeden Tag, mit dem du nicht mit dem Mopped fahren kannst (das lohnt schon ...)
- Arztkosten, Medikamente
- Schmezensgeld (sofern du wegen den Rippen beim Arzt warst)
- solltest du (was ich nicht hoffe) bleibende Schäden behalten eine Rente
- Rechtsanwalt mit Folgekosten

Gruß
Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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Alt 05.05.2003, 20:17:36   #4
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Zitat:
Zitat von King Madness
...Ausfallentschädigung für jeden Tag, mit dem du nicht mit dem Mopped fahren kannst (das lohnt schon ...)...
Nur, wenn du nicht noch ein Auto hast, ansonsten nix!

- Reperaturkosten in Höhe von 100%, wenn du es in der Werkstatt
reparieren lässt. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer einbehalten.
- Gutachter wird von der Versicherung gezahlt.
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Alt 05.05.2003, 21:07:45   #5
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Hi,
schon mal allen vielen Dank,

die üblichen Sachen, die gleich sind wie beim Auto wußte ich schon, aber die Klamotten, das finde ich ja gut, weil ist ja doch nicht ganz billig...

Also, allen weiterhin gute Fahrt und nehmt euch in acht vor den Vierrädrigen...

Gruß

Dirk
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Alt 05.05.2003, 21:31:40   #6
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Standard colateral damage

hi!

sorry für den unfall, aber wenigstens biste noch einigermassen fit! und wieder zeigt sich mal, wie wertvoll gute schutzkleidung ist...
ich hab mal gehört, man bekommt nur den vollen preis der kleidung ersetzt, wenn sie relativ neuwertig war. inwieweit das nun stimmt, kann ich nicht mehr sagen. quittungen sind aber ganz gut. gleich kopieren und einreichen.
den gutachter zahlt die versicherung natürlich auch. lass dich hier aber nicht darauf ein, nen gutachter von der gegnerischen versicherung zu akzeptieren! die bieten das manchmal "freundlicherweise" an! und man sagt, die wissen, für wen sie arbeiten...
such dir selbst einen, das recht dazu hast du auf alle fälle!

gruss vom moppedman!
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Alt 06.05.2003, 05:09:38   #7
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[Buntposting repariert]
Zitat:
Du wirst alles von der versicherung ersetzt bekommen:
Ich habe momentan ähnliche Probleme, allerdings nicht mit dem Mopped sondern mit der Dose.
Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt. Problem bei der Geschichte: Wie sich höhere Gewalt interpretiert muss noch ausprozessiert werden.

Zitat:
- Reperatur der Maschine
- Alle Klamotten, die zu Schaden gekommen sind zum Neupreis (incl. Helm, Jacke, Hose, Stiefel und Handschuhe
Ausfallentschädigung für jeden Tag, mit dem du nicht mit dem Mopped fahren kannst (das lohnt schon ...)
- Arztkosten, Medikamente
- Schmezensgeld (sofern du wegen den Rippen beim Arzt warst)
Nur wenn du schwerwiegende Verletzungen hast. Nach der neuen Rechtsprechung sollen bagatellverletzungen nämlich zugunsten der schwerer Geschädigten garnicht mehr entschädigt werden. Bei den schwerer Verletzten soll das dann zu einer Erhöhung der bisher in D-Land lächerlich geringen Abfindungs-/Renten-/Schmerzensgeldzahlungen führen. Mein RA machte das an dem HWS-Syndrom deutlich, welche bisher idR. mit 500-1000,-Eur "dabei" waren. Die sollen jetzt leer ausgehen.

Zitat:
- solltest du (was ich nicht hoffe) bleibende Schäden behalten eine Rente
- Rechtsanwalt mit Folgekosten
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Alt 06.05.2003, 16:23:25   #8
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Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von TheSnob
...Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein....
Habe erst im April einen Schaden gehabt der zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt worden wäre, wenn ich den Wagen in die Werkstatt gebracht hätte.
So habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt bekommen.
Kann also nicht ganz stimmen...bzw. noch nicht umgesetzt sein.

Michael
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Alt 06.05.2003, 16:48:39   #9
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Zitat:
Zitat von xenosch
Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von TheSnob
...Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein....
Habe erst im April einen Schaden gehabt der zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt worden wäre, wenn ich den Wagen in die Werkstatt gebracht hätte.
So habe ich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt bekommen.
Kann also nicht ganz stimmen...bzw. noch nicht umgesetzt sein.

Michael
Ich bin was Rechtfragen anbelangt Laie und muss mich auf das verlassen, was der von mir bezahlte Rechtkundige vorbrabbelt. Da die Angelegenheit bei mir jedoch relativ umfangreich ist, habe ich mich in die Hände eines auf Verkehrsrecht spezialisierten RA begeben. Ich denke mal, der weiss schon was er sagt.
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Alt 06.05.2003, 18:37:50   #10
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Hallo erstmal...

Wollte auch nicht sagen, das er nicht weiss was er macht.
Aber bei meinem Unfall gab es diese Regelung nicht, ansonsten hätte sie die Stadt (Unfallgegner) bestimmt angewendet.

Michael
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Alt 09.07.2003, 23:10:23   #11
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Zitat:
Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt
So ein Quatsch, gilt eigentlich nur bei Unfällen mit Fußgängern, da gilt das.
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Alt 10.07.2003, 15:05:04   #12
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Zitat:
Zitat von ImpBiscuit
Zitat:
Nach Aussage meines RA hat sich im Herbst letzten Jahres die Rechtsprechung geändert. Grundsätzlich bist du als Verkehrsteilnehmer mit 25% Eigenbeteiligung am Schaden dabei, Grundlage soll eine s.g. Gefährdungshaftung sein. Nur wer höhere Gewalt geltend machen/nachweisen kann, bekommt den vollen Schaden ersetzt
So ein Quatsch, gilt eigentlich nur bei Unfällen mit Fußgängern, da gilt das.
Falls du Rechtsanwalt sein solltest, hoffe ich doch, dir bei deinem offenbarten Halbwissen niemals als Mandant in die Hände zu fallen.

Zitat Anfang:
Gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wird dieser Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" abgeschafft. (§§ 7/17 StVG). Ein Haftungsausschluss etwa gegenüber Fußgängern und Radfahrern ist jetzt nur noch möglich, wenn der Unfall auf "höhere Gewalt" zurückzuführen ist - wenn z.B. Steinschlag die Ursache ist. Sind an einem Unfall nur Autos beteiligt, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ein "unabwendbares Ereignis" kann hier weiterhin die Befreiung von einer Haftung begründen.
Zitat Ende (Quelle: GDV)

Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%.
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Alt 10.07.2003, 15:29:56   #13
Bluebyrd
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Hallo Dirk,
ersma gute Besserung..zum Glück nicht mehr passiert..
Wo hattest Du denn die Feindberührung, bin aus Gießen..


Gruß Uwe
__________________
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34Kw, 45tkm, FiveStars VV (sold)
FZR600 3HE 67Kw (sold)
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Alt 10.07.2003, 15:37:11   #14
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Zitat:
Ersetze also Höhere Gewalt durch Unabwendbares Ereignis und schon passt´s. Passen tut in deinem erwähnten Zusammenhang aber die 25% Regelung nicht mehr, da geht´s nämlich gegen 100%.
Stimmt, wenn allerdings der Fußgänger komplett schuld ist, bekommt der Autofahrer eine Teilschuld, wie hoch dann auch immer.
BTW, ich bin kein Anwalt.
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Alt 10.07.2003, 20:10:08   #15
hansenh
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Zitat:
Zitat von xenosch
- Reperaturkosten in Höhe von 100%, wenn du es in der Werkstatt
reparieren lässt. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer einbehalten.
Vom Abzug der Mehrwertsteuer habe ich noch nie gehört. Bist Du sicher, daß das nicht eine merkwürdige Eigenart der Versicherung war?

Heiko
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Alt 10.07.2003, 20:24:07   #16
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Zitat:
Zitat von hansenh
Zitat:
Zitat von xenosch
- Reperaturkosten in Höhe von 100%, wenn du es in der Werkstatt
reparieren lässt. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer einbehalten.
Vom Abzug der Mehrwertsteuer habe ich noch nie gehört. Bist Du sicher, daß das nicht eine merkwürdige Eigenart der Versicherung war?
Heiko
Ja!
Diese Regelung existiert seit ca. einem Jahr und wird von jeder Versicherung angewand.
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Alt 12.07.2003, 10:11:44   #17
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Bei höheren Reperaturssummen kann die Versicherung auch einen Gutachter vorbeischicken, der auf den Zeitwert achtet und ob die Versicherung dann noch alles zahlt ist fraglich.
Bei der Kleidung dürftest du, wie z.B. auch Cherry gesagt hat, keine Probleme haben.
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Alt 12.07.2003, 15:24:49   #18
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Zitat:
Bei höheren Reperaturssummen kann die Versicherung auch einen Gutachter vorbeischicken, der auf den Zeitwert achtet und ob die Versicherung dann noch alles zahlt ist fraglich.
Das ist dann ein wirtschaftlicher Totalschaden und die Versicherung zahlt den Zeitwert des Motorrades und falls nötig ein Leihfahrzeug für den Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung eines Motorrades (die Wiederbeschaffungszeit wird festgelegt oder ist festgelegt [für ein bestimmtes Fahrzeug], genau weiß ich das nicht).
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